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Bank- & Börsenlexikon
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Schriftlicher, jederzeit widerruflicher Auftrag eines Zahlungspflichtigen an seine Bank, von einem bestimmten Zahlungsempfänger (Gläubiger) künftig alle Lastschriften im Rahmen einer vorhandenen Deckung einzulösen; neben der Einzugsermächtigung ist der Abbuchungsauftrag die weniger gebräuchliche Variante des Lastschriftverfahrens. Er kommt vor allem für Zahlungsempfänger in Frage, die über einen längeren Zeitraum Forderungen in unterschiedlicher Höhe und zu gegebenenfalls unregelmäßigen Terminen gegenüber bestimmten Kunden haben.
Quellenabzugsverfahren zur Besteuerung von Kapitalerträgen. Die Erhebung erfolgt dabei unabhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz des Steuerpflichtigen. Die Besteuerung von Kapitalerträgen gilt damit als grundsätzlich abgegolten. In Deutschland wurde dieses Verfahren zum 01.01.2009 eingeführt. Bis dahin fand die Zinsabschlagssteuer Anwendung.

ABS

Siehe Asset Backed Securities.
Wertpapier, dessen Erwerbspreis sich durch Abzinsung des später zurück zu zahlenden Nominalbetrags auf den Kaufzeitpunkt ergibt. Erst am Ende der Laufzeit werden die Zinsen (und Zinseszinsen) zusammen mit der Tilgung ausgezahlt. Typische Abzinsungspapiere sind Zerobonds, Finanzierungsschätze und unverzinsliche Schatzanweisungen. Gegenteil: Aufzinsungspapier.
Eine Sonderform des Bookbuilding. Es ist üblicherweise als Privatplatzierung ohne Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts ausgestaltet. Die Platzierung ist auf die Ansprache Institutioneller beschränkt. Die Zeichnungsfrist läuft nur wenige Tage, um zwar die Investoren für Zeichnungen ansprechen zu können, andererseits aber einen Kursdruck im laufenden Börsenhandel zu vermeiden. Das Verfahren ist aufgrund seiner Schnelligkeit und Flexibilität besonders für volatile Aktienmärkte geeignet.
Zinsberechnungsmethode, bei der die Zinsen taggenau berechnet werden, wobei ein Jahr mit 360 Tagen berücksichtigt wird. Diese Methode wird in der Regel im Geldmarkt und bei den Geldmarktoperationen des ESZB berücksichtigt.
Zinsberechnungsmethode, bei der die Zinsen taggenau berechnet werden. Dabei wird die tatsächliche Anzahl von Tagen eines Jahres berücksichtigt. Dieses Verfahren wird üblicherweise im Rentenmarkt in der Euro-Zone und den USA verwendet.
Lt. § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) müssen Emittenten von Finanzinstrumenten, die zum Handel im Amtlichen oder im Geregelten Markt (nicht jedoch im Freiverkehr) zugelassen sind, die sie unmittelbar betreffenden kursrelevanten Informationen unverzüglich veröffentlichen. Die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität soll dem Missbrauch von Insider-Kenntnissen entgegenwirken und die Markttransparenz erhöhen. Die Veröffentlichung hat über ein weit verbreitetes elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem sowie unter der Internetadresse des Emittenten zu erfolgen. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Veröffentlichung ist grundsätzlich in deutscher Sprache vorzunehmen. Unternehmen, die im Prime Standard Segment der Deutschen Börse gelistet sind, verpflichten sich, Ad-hoc-Mitteilungen zusätzlich in englischer Sprache zu veröffentlichen. Vor der Veröffentlichung muss der Emittent die zu veröffentlichende Information den Geschäftsführungen der organisierten Märkte, an denen die Finanzinstrumente oder deren Derivate zugelassen sind, sowie der BaFin mitteilen. Emittenten können sich unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend von der Ad-hoc-Publizität durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) befreien lassen.

ADR

Siehe American Depositary Receipt.
Börsenausdruck für Geldnehmer oder Emittenten. Eine "erste Adresse" wird bezüglich ihrer Bonität erstklassig eingestuft und erhält im Allgemeinen am Geld- oder Kapitalmarkt günstigere Konditionen als weniger gute Adressen.

AG

Siehe Aktiengesellschaft.

AGB

Siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Auch als Aufgeld bezeichnet. Unter einem Agio versteht man den Betrag, um den der Ausgabepreis bei der Neuausgabe von Wertpapieren deren Nennbetrag überschreitet. Um zum Beispiel ein Wertpapier mit einem Nennwert von 1.000 Euro und einem Agio von 3% kaufen zu können, müssen 1.030 Euro, also 103% des Nennwertes bezahlt werden. Auch das Aufgeld (der Ausgabeaufschlag), das beim Kauf vieler Investmentfonds vom Anleger zu zahlen ist, wird als Agio bezeichnet. Bei Optionen und Optionsscheinen versteht man unter Agio den Prozentsatz, zu dem der Kauf bzw. Verkauf des Basiswerts durch Kauf der Option oder des Optionsscheins und sofortiger Ausübung des Optionsrechts teurer ist als der direkte Kauf bzw. Verkauf des Basiswerts an der Börse. Aktien dürfen nicht zu einem Preis unter ihrem Nennwert bzw. unter den auf die einzelne Stückaktie entfallenden Anteil am Grundkapital ausgegeben werden, vielmehr ist ein Aufgeld üblich. Das bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erzielte Agio ist in die Kapitalrücklage einzustellen und ist Bestandteil des bilanziellen Eigenkapitals. Gegenteil: Disagio.
Abkürzung für Association of International Bond Dealers, jetzt ICMA.
Auch Dokumentenakkreditiv genannt. Vertragliche Verpflichtung eines Kreditinstitutes, im Auftrag, für Rechnung und nach Weisungen eines Kunden gegen Übergabe bestimmter Dokumente und bei Erfüllung bestimmter Bedingungen eine bestimmte Geldzahlung oder eine andere finanzielle Leistung zu erbringen. Rechtliche Grundlage für das Akkreditiv sind die "Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive". Das Akkreditiv wird vor allem im internationalen Kreditgeschäft bzw. Warenverkehr eingesetzt. Der Käufer erhält durch diese Form der Abwicklung die Gewissheit, dass er nur zahlen muss, wenn der Verkäufer geliefert und dies durch die Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente nachgewiesen hat. Der Verkäufer hat die Gewissheit, dass er nach Lieferung und der Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente seinen Erlös erhält.
Die Aktie ist ein Wertpapier, das ein Anteilsrecht an einem Unternehmen verbrieft. Aktien werden von Aktiengesellschaften (AGs) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaAs) begeben (emittiert). Der äußeren Form nach besteht eine Aktie aus einem Mantel und einem Dividendenscheinbogen mit Erneuerungsschein. Der Inhaber bzw. Eigentümer einer Aktie, der so genannte Aktionär, ist am Grundkapital des Unternehmens beteiligt - prozentual oder in Höhe des auf der Aktie ausgewiesenen Nennwertes. Die mit einer Aktie verbrieften Rechte sind im Aktiengesetz und in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Zu den Grundrechten gehören das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung, das Stimmrecht in der Hauptversammlung, das Recht auf Anteil am Unternehmensgewinn, das Recht auf den Bezug junger Aktien, das Auskunftsrecht und das Recht auf Anteil am Liquidationserlös.
Anleihe, deren Rückzahlung an die Kursentwicklung einer Aktie gekoppelt ist. Entweder wird die Anleihe am Ende der Laufzeit zu 100% zurückgezahlt oder der Anleger erhält die im Verkaufsprospekt genannten Aktien. Als "Prämie" für das Risiko der Aktienlieferung erhält der Anleger eine im Vergleich zu einer normalen Anleihe attraktive Verzinsung.
Kurzform: AG. Die Aktiengesellschaft ist eine rechtliche Unternehmensform, bei der die Aktienbesitzer ihre Anteile an der Gesellschaft in Form von Aktien halten. Die Aktionäre haften lediglich bis zur Höhe ihrer Beteiligung, nicht aber mit dem übrigen Vermögen. Die Organe der Aktiengesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Geleitet wird die AG vom Vorstand, der durch den Aufsichtsrat bestellt wird, während der Aufsichtsrat wiederum von der Hauptversammlung, mithin von den Aktionären, zu wählen ist. Die Aktionäre entscheiden bei Hauptversammlungen ferner über wichtige unternehmensrelevante Fragen, wie Gewinnverwendung, Entlastung des Aufsichtsrats und Vorstands sowie über etwaige Kapitalerhöhungen oder Fusionen.
Ein Aktienindex ist eine Kennzahl für die Entwicklung der Aktienkurse in einem bestimmten Marktsegment des Aktienmarkts. Er soll die Entwicklung auf diesem Teilmarkt des weltweiten Finanzgeschehens repräsentativ dokumentieren. Diesbezüglich lassen sich Aktienindizes nach All-Share-Indizes, Auswahlindizes oder Branchenindizes unterteilen. Zu den bekanntesten Indizes gehören der DAX®, der Dow Jones Industrial Average Index und der Standard & Poor's 500 Index in den USA, der Financial Times Index in Großbritannien und der Nikkei Index in Japan. Aktienindizes eignen sich im Allgemeinen als ein einfaches, aber dennoch nützliches Stimmungsbarometer ("Börsenbarometer") für die Konjunktur einzelner Volkswirtschaften bzw. für die Entwicklung bestimmter Branchen oder Wirtschaftsbereiche.
Teilung einer Aktie. Bei einem Aktiensplit von beispielsweise 1:5 erhält ein Aktionär für eine Aktie fünf neue Aktien ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Der Anteil einer Aktie am Grundkapital vermindert sich allerdings entsprechend dem Split-Verhältnis. Bei Nennwertaktien wird der Nennwert je Aktie entsprechend vermindert. Ein Aktiensplit wird oftmals durchgeführt, um eine Aktie "billiger" erscheinen zu lassen und damit Investoren zum Kauf anzuregen. Der Anteil, den der einzelne Aktionär an dem Unternehmen hält, ist vor und nach dem Aktiensplit unverändert. Das Vermögen der Gesellschaft verteilt sich einfach nur auf mehr Aktien als vorher.
Der Inhaber von Aktien wird als Aktionär bezeichnet. Er besitzt bestimmte Mitgliedschaftsrechte, die im Aktiengesetz im Einzelnen geregelt sind. Zu seinen Rechten zählen das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung (HV), das Stimmrecht, bestimmte Auskunftsrechte, das Bezugsrecht junger Aktien sowie das Recht an Beteiligung am Liquidationserlös. Der Aktionär hat ferner Anspruch auf einen Anteil am Unternehmensgewinn, soweit dieser nicht nach Gesetz, Satzung (z.B. Pflicht zur Rücklagenbildung) oder durch HV-Beschluss von der Verteilung an die Aktionäre ausgeschlossen ist. Einen direkten Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft hat der Aktionär nicht. Er kann aber über bestimmte Fragen der Geschäftsführung vom Vorstand zu einer Mitentscheidung in der HV aufgefordert werden. Seine Mitgliedschaft erwirbt er durch Zeichnung oder Kauf der Aktien, durch Verkauf seiner Anteile gibt er sie auf. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur seine Einlage.
Aktiva sind alle Vermögenswerte eines Unternehmens, die in der Bilanz den Verpflichtungen (Passiva) gegenübergestellt werden. Die Aktiva geben Auskunft über die Mittelverwendung des im Unternehmen investierten Kapitals.
Bankgeschäfte, die die Aktivseite der Bankbilanz betreffen, insbesondere Forderungen an Banken und an Kunden (z.B. Kredite).
Der Begriff Akzept wird in der Praxis in doppeltem Sinne gebraucht: (1) Gezogener Wechsel, der vom Bezogenen (dem Hauptschuldner) akzeptiert, das heißt angenommen worden ist. Dadurch tritt zu der Zahlungsanweisung eine Zahlungsverpflichtung des Bezogenen. Einen noch nicht akzeptierten, gezogenen Wechsel bezeichnet man als Tratte. Man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten des Akzeptes: Kurz- und Vollakzept, Teilakzept (der Bezogene verpflichtet sich nur für einen Teilbetrag des im Wechsel genannten Gesamtbetrages) und Avalakzept (zusätzliche Bürgschaftserklärung eines Dritten). (2) Schriftliche Annahmeerklärung des Bezogenen.
Allfinanz bezeichnet das Zusammenwachsen von traditionell getrennten Branchen wie Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und anderer Finanzdienstleister wie auch das Ergebnis dieses Prozesses.
Schriftlich vorformulierte Vertragsbedingungen, die die wichtigsten Teile der Geschäftsbeziehungen zwischen der Bank und ihren Kunden regeln. Bei Geschäftsaufnahme mit einem Kunden wird dieser ausdrücklich auf die Geltung der AGBs hingewiesen. Die AGB führen zu einer Vereinfachung des Geschäftsverkehrs, da auf diese Weise gleichartige Geschäftsvorfälle gegenüber allen Kunden nach einheitlichen Prinzipien durchgeführt werden.
Diese Fonds sind gesetzlich geregelt und unterliegen besonderen Anlagevorschriften zum Zweck der privaten Altersvorsorge. Sie bieten ein ausgewogenes Portfolio, da sie den Vorteil der Aktienanlage mit der Anlage in Rentenpapieren und auch Immobilienfonds-Anteilen kombinieren. Für Altersvorsorge-Sondervermögen gelten besondere Bedingungen: Investments überwiegend in Substanzwerten. Der Aktienanteil darf max. 75%, die Anteile an offenen Immobilienfonds bzw. Direktbesitz-Immobilien max. 30% betragen. Die Erträge aus dem Altersvorsorge-Sondervermögen dürfen nicht ausgeschüttet, sondern müssen von der Kapitalanlagegesellschaft wieder angelegt werden.
Englisch: At-the-money. Der Ausübungspreis einer Option oder eines Optionsscheins liegt nahe dem aktuellen Kassapreis des Basiswerts. Der innere Wert dieser Option oder dieses Optionsscheins ist also nahe Null.
Von US-amerikanischen Banken ausgestellte handelbare Aktienzertifikate über bei ihnen hinterlegte nicht-amerikanische Aktien. Ein ADR kann sich auf eine oder mehrere Aktien oder auch nur auf einen Aktienbruchteil beziehen. ADR werden an Börsen stellvertretend für die Original-Aktie gehandelt und sind in Dollar notiert. Sie dienen der Erleichterung von Geschäften mit ausländischen Wertpapieren in den Vereinigten Staaten. Dort kann das ADR an einer Börse gehandelt werden, ohne dass sich die Aktiengesellschaft dem vollständigen Zulassungsverfahren der SEC, das ansonsten für eine Börsennotierung notwendig wäre, unterziehen muss.
Neben der NYSE und der NASDAQ ist die AMEX die wichtigste Aktienbörse in den USA. Sie hat ihren Sitz in New York.
Kauf- oder Verkaufsoption (Option), die jederzeit während ihrer Laufzeit ausgeübt werden kann. Gegensatz: Europäische Option (European Style).
Siehe American Stock Exchange.
Der Amtliche Markt ist das umsatzstärkste Wertpapierhandelssegment an deutschen Kassabörsen und ist im Vergleich zu dem Geregelten Markt oder dem Freiverkehr ein Marktsegment für Wertpapiere mit besonders strengen Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten. An der Frankfurter Wertpapierbörse ist der Amtliche Markt unterteilt in einen General Standard mit den gesetzlichen Anforderungen und in einen Prime Standard mit weiteren Zulassungsfolgepflichten.
Synonym für Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Obligationen, Renten, Bonds. Anleihen verbriefen das Recht auf Rückzahlung des Nennwerts zuzüglich einer Verzinsung. Den Ausstellern (Emittenten) dienen Anleihen der Kreditaufnahme am Kapitalmarkt. Die durch eine Anleihe verbrieften Rechte sind gesetzlich festgeschrieben, werden jedoch in der Regel durch zusätzliche Anleihekonditionen ergänzt. Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man: Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit, Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit und Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe). Je nach Emittent unterscheidet man Anleihen der Öffentlichen Hand (z.B. Bund, Länder, Städte), Industrieanleihen (auch Industrieobligationen genannt) und Anleihen von Banken, Hypothekenbanken oder öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten (z.B. Pfandbriefe und Kommunalobligationen).
Bedingungen, zu denen eine Anleihe begeben wird; insbesondere Zinssatz, Laufzeit, Tilgung, Gesamtbetrag, Stückelung.
Summe der jährlich auf ein Darlehen zu zahlenden Zins- und Tilgungsraten. Bei der Annuitätentilgung ist dieser Betrag über die gesamte Laufzeit des Darlehens konstant, wobei der Tilgungsanteil jährlich um die ersparten Zinsen wächst.
In Deutschland wird die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch eine Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert. Sie ist eine staatliche Subvention für Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt (vermögenswirksame Leistung).
Geschäft zur risikolosen Ausnutzung von Preis-, Kurs- oder Zinsunterschieden zum gleichen Zeitpunkt an verschiedenen Handelsplätzen durch Kauf in Märkten mit niedrigem und Verkauf in Märkten mit hohem Kurs. Je nach Art des Handelsobjekts wird unterschieden nach Devisen-, Sorten-, Wertpapier-, Wechsel-, Edelmetall- und Warenarbitrage.
Konsortialführer (Konsortium) bei Kreditsyndizierungen und Emissionen. Der Arrangeur ist für die Dokumentation und den Platzierungsmechanismus verantwortlich. Er ist dem Lead-Manager einer internationalen Anleihe vergleichbar.

ASE

Siehe American Stock Exchange.
Option, deren Basispreis nicht von vornherein festgelegt wird, sondern sich z.B. aus dem Durchschnitt der Marktpreise des Underlyings über eine bestimmte Periode bestimmt.

Ask

Preis, zu dem ein Marktteilnehmer bereit ist, ein Wertpapier zu verkaufen. Siehe: Briefkurs. Gegenteil: Bid, Geldkurs.
Deutsch: Forderungsbesichertes Wertpapier. Kurzbezeichnung: ABS. Jede Transaktion forderungsbesicherter Wertpapiere beruht grundsätzlich auf einer Dreiecksbeziehung zwischen einem Forderungsverkäufer (Originator), einer Zweckgesellschaft (special purpose vehicle, SPV) und dem Investor. Tritt eine Bank als Verkäufer ihrer eigenen Kreditforderungen (z.B. Forderungen aus Hypotheken, Konsumentenkrediten) auf, bündelt sie zunächst geeignete Kredite in einem Forderungspool und verkauft sie an das SPV. Erfolgt dieser Verkauf bilanzwirksam, spricht man von einem "true sale". Im Gegenzug erhält der Originator den Wert der Forderungen als flüssige Mittel. Die Zweckgesellschaft refinanziert sich selbst wiederum über die (öffentliche oder private) Platzierung von Wertpapieren am Kapitalmarkt. Die Kupon- und Rückzahlungen an die Investoren werden aus den umstrukturierten Zins- und Tilgungszahlungen der Kreditnehmer geleistet. Das SPV ist ausschließlich für die Verbriefung dieser Forderungen gegründet und hält als einziges Aktivum das Risiko aus diesem diversifizierten Forderungspool. Der Vorteil für den Originator liegt vor allem darin, dass er liquide Mittel erhält und diese nun gewinnbringend einsetzen, z.B. in ertragreichere Produkte reinvestieren kann. Zudem kann er Verbindlichkeiten abbauen. Damit verkürzt sich seine Bilanz und die Eigenkapitalquote erhöht sich. Durch den bilanzwirksamen Verkauf verbessert der Originator zudem sein Rating und erreicht so sinkende Refinanzierungskosten. Die Kapitalkosten einer über ABS finanzierten Investition sind niedriger im Vergleich zur traditionellen Fremdfinanzierung, da mit dem Verkauf der Forderungen das Ausfallrisiko auf das SPV übertragen wird. Mit diesem Risikotransfer geht somit eine regulatorische Eigenkapitalentlastung einher. Für die verkauften Kredite muss die Bank in Abhängigkeit vom Sicherungsgeber weniger bzw. kein haftendes Eigenkapital mehr vorhalten.
Englische Bezeichnung für Vermögenswerte (Aktiva), Gegenteil: Passiva (Verbindlichkeiten)
Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Sie gründet sich auf § 883 BGB und wird in der Regel in Grundstückskaufverträgen zugunsten des jeweiligen Käufers vereinbart. Falls andere Verfügungen nach Eintragung einer Vormerkung getroffen werden, so sind sie dem Vormerkungsberechtigten gegenüber unwirksam, falls sie den zu sichernden Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen. Daher kann der Eigentümer auch nicht mehr über das Grundstück verfügen. Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II (Lasten und Beschränkungen) des Grundbuches eingetragen.
Der Aufsichtsrat ist typischerweise eines von drei Organen einer Aktiengesellschaft. Die beiden anderen Organe sind der Vorstand und die Hauptversammlung. Ein Aufsichtsrat kann auch bei einer GmbH eingerichtet werden. Dann gelten die Vorschriften des Aktiengesetzes entsprechend. Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die Geschäftsführung – also den von ihm gewählten Vorstand – zu überwachen und ihn in strategischen Fragen zu beraten. Daneben hat er Prüfungspflichten (insbesondere des Konzern- und Jahresabschlusses der Gesellschaft) sowie Berichtspflichten. Rechtsgrundlage der Arbeit des Aufsichtsrats bildet das Aktiengesetz sowie die Satzung der jeweiligen Aktiengesellschaft. Daneben verfügen praktisch alle Aufsichtsräte über eigene Geschäftsordnungen. Viele Aufsichtsräte verfügen über Ausschüsse für Spezialthemen, am häufigsten sind hierbei Prüfungsausschuss und Personalausschuss. Der Aufsichtsrat besteht aus Vertretern der Anteilseigner und - als deutscher Sonderfall - in den meisten Unternehmen zusätzlich aus Vertretern der Arbeitnehmer. Der Deutsche Corporate Governance Kodex stellt verschiedene Anforderungen an das Persönlichkeitsprofil eines Aufsichtsrats, insbesondere an seine fachliche Fähigkeiten und seine Loyalität gegenüber dem Unternehmen.
Wertpapierorders mit diesem Zusatz verbleiben solange im System, bis sie entweder ausgeführt oder annulliert werden.
Wertpapier, das zum Nennwert emittiert wird, das aber nicht laufend verzinst wird, sondern dessen Rückzahlungsbetrag neben dem Kapitalbetrag auch Zinsen und Zinseszinsen enthält. Die Rückzahlung erfolgt meist nach einer fest vereinbarten Laufzeit. Die Höhe des Zinssatzes wird zum Emissionszeitpunkt festgelegt. Der Bundesschatzbrief Typ B ist zum Beispiel ein Aufzinsungspapier. Gegenteil: Abzinsungspapier.
Optionsscheine ohne inneren Wert. Bei Kaufoptionsscheinen liegt der aktuelle Kurswert des Basiswerts unter dem Basispreis. Bei Verkaufsoptionsscheinen liegt der Basispreis unter dem aktuellen Kurswert des Basisinstruments.
Beim Kauf von Investmentanteilen wird i.d.R. ein Ausgabeaufschlag zur Deckung der Vertriebskosten erhoben. Dieser Ausgabeaufschlag wird in Prozent des Rücknahmepreises ausgedrückt. Der Rücknahmepreis erhöht um den Ausgabeaufschlag ergibt den Ausgabepreis.
Preis, zu dem Investmentgesellschaften in Deutschland ihre Investmentanteilscheine verkaufen. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Rücknahmepreis (Anteilpreis) zuzüglich eines Ausgabeaufschlags.
Anspruch eines jeden Aktionärs auf Auskünfte durch die Verwaltung der Aktiengesellschaft, an der er beteiligt ist. Der Auskunftsort ist die jährliche Hauptversammlung. Der Vorstand der Aktiengesellschaft ist lt. Aktiengesetz auskunftspflichtig über den wirtschaftlichen, finanziellen oder personellen Sachstand, soweit die Auskünfte zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung der Hauptversammlung erforderlich sind.
Werden am Kapitalmarkt eines bestimmten Emissionslandes von einem dort nicht ansässigen Unternehmen emittiert. Auslandsanleihen lauten auf die Währung dieses Landes und werden im Wesentlichen dort platziert, gehandelt und börsennotiert.
Form der Rückzahlung, Tilgung von Anleihen. Bei der Auslosung gibt es keinen einmaligen festen Rückzahlungstermin, sondern der Schuldner tilgt regelmäßig in Teilquoten, zumeist nach Ablauf mehrerer rückzahlungsfreier Jahre, jedoch noch innerhalb der Laufzeit. Die einzulösenden Nummern werden wie bei der Lotterie durch Ziehung ermittelt. Als Loskennzeichen werden meistens die Serienbuchstaben oder die Endziffern der Schuldverschreibungen benutzt.
Sammelbezeichnung für Zahlungen wie Dividende, Bonus, Berichtigungsaktien, Gratisaktien u.ä., die an die Anteilseigner einer Unternehmung ausgeschüttet werden. I.w.S. können auch Zinsen zu den Ausschüttungen gezählt werden.
Direkter Abschluss eines Wertpapiergeschäfts zwischen zwei Parteien ohne Einschaltung einer Börse. Siehe: Over the Counter (OTC). Gründe dafür können die Geschäftszeiten der Börse sein (vor- bzw. nachbörslicher Handel) oder die fehlende Zulassung oder Einbeziehung der Wertpapiere zum Handel in einem amtlichen oder geregelten Markt bzw. dem Freiverkehr.
Zeitraum, während dessen eine Option ausgeübt werden kann (nur American Style). Mit Ablauf der Frist erlischt das Optionsrecht, und die Option verfällt.
Tag, an dem der Inhaber einer Option sein Optionsrecht ausübt; bei European-Style-Optionen kann dies immer nur der Verfallstag der Option am Ende der Laufzeit sein. Bei American-Style-Optionen kann der Ausübungstag innerhalb der gesamten Laufzeit vom Optionsinhaber gewählt werden.
Automatische Feststellung und Weiterleitung eines eventuellen positiven inneren Wertes an den Inhaber des Optionsscheins am Ausübungstag (American Style) bzw. am letzten Tag der Ausübungsfrist (European Style). Die automatische Ausübung erfolgt nur, falls sie in den Optionsbedingungen festgelegt ist.
Kredit, den ein Kreditinstitut durch Übernahme einer Bürgschaft, die sich auf die §§ 765ff. BGB stützt, oder durch Stellung einer Garantie gewährt. Das bedeutet, dass das Kreditinstitut keine liquiden Mittel, sondern die eigene Kreditwürdigkeit, sozusagen den guten Namen, zur Verfügung stellt. Bei Übernahme einer Bürgschaft verpflichtet sich die Bank, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einem Dritten gegenüber einzustehen. Sie ist akzessorisch und damit streng an die zugrunde liegende Forderung gebunden. Bei einer Garantie verpflichtet sich die Bank einem Dritten gegenüber, für einen bestimmten künftigen Erfolg einzustehen. Sie ist abstrakt und daher nicht an die zugrunde liegende Forderung gebunden. Bei beiden Formen handelt es sich um Eventualverbindlichkeiten, die außerhalb der Bilanz ausgewiesen werden.
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