SEPA
SEPA, das Projekt zur Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area) ist eine Initiative der europäischen Bankengemeinschaft, die vom Europäischen Zahlungsverkehrsrat (European Payments Council) koordiniert wird.
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SEPA
Zielsetzung von SEPA
- Unterschiede bei der Abwicklung von grenzüberschreitenden Zahlungen und Inlandszahlungen für Überweisungen und Lastschriften im Massenzahlungsverkehr (ACH – Automated Clearing House) aufheben
- Effizienzen erhöhen und dadurch die Kosten für alle beteiligten Parteien senken
Die EU und die EZB (Europäische Zentralbank) forcieren über Gesetzgebungsmaßnahmen (EU-Zahlungsdiensterichtlinie) und in ihrer Funktion als Zentralbank für den Euro-Zahlungsverkehr gemeinsam die Entwicklung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraumes.
Generell gilt SEPA als Hauptmotor für eine umfassendere wirtschaftlichere Harmonisierung in der Eurozone, die den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr unterstützt. Die EU-Zahlungsdiensterichtlinie ist mit Wirkung zum 01.11.2009 in das jeweilige nationale Recht umgesetzt worden und bildet den dann geltenden Rechtsrahmen. Seit Anfang 2008 werden die neuen Produkt – und Leistungsangebote für Kunden sukzessive eingeführt. Begonnen wurde am 28.01.2008 mit der Einführung der SEPA-Überweisung. Das SEPA-Lastschriftverfahren folgte im November 2009. Die bekannten bisherigen Verfahren laufen zunächst parallel weiter.
Das SEPA-Projekt wird die EU-Zahlungsverkehrslandschaft maßgeblich verändern und einige Vorteile mit sich bringen:
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Zentralisierung von Konten und Cash- Management-Funktionen:
Die Vereinheitlichung der Massenzahlungsverkehrsinstrumente und ihrer Abwicklung erleichtert die Zentralisierung von derzeit in einzelnen Ländern gehaltenen Konten auf ein Land. Damit wird die Zentralisierung von Cash-Management-Funktionen vereinfacht, und die mit einem breiten Netzwerk von Konten verbundenen Kosten können reduziert werden. -
Verbessertes Working-Capital Management durch erhöhte Transparenz:
Durch festgelegte Ausführungsfristen und Gewissheit über zu erwartende Zahlungseingänge kann die Cashflow- und Liquiditätsplanung erheblich verbessert werden. Darüber hinaus bietet die Deutsche Bank eine umfassende Palette an Liquiditäts-Management- und Investment-Lösungen an. -
Kostenreduzierung durch Effizienzsteigerungen:
Die Vielzahl der lokal verwendeten Formate und die komplexen Abstimmungsprozesse aufgrund uneinheitlicher Verwendungszweckangaben zählen zu den größten Kostentreibern im Cash Management von Unternehmen. Die Entwicklung eines einheitlichen Formats sowie die Übermittlung vollständiger Verwendungszweckangaben und ein dediziertes Referenzfeld tragen zur Lösung dieses Problems bei und bieten die Möglichkeit, Prozesse über die gesamte Zahlungsverkehrskette hinweg zu automatisieren und weiter zu optimieren. -
Neues Geschäftspotenzial durch die europäsche Lastschrift:
Die Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens (seit November 2009) als erstes grenzüberschreitendes Einzugsverfahren, das im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum genutzt werden kann, kann Unternehmen neue Absatzchancen außerhalb ihres inländischen Marktes eröffnen.
Gleichzeitig erfordert die SEPA-Umsetzung aber auch Anpassungen bei den Prozessen und der Infrastruktur. Die Deutsche Bank wird ihre Kunden während des gesamten Prozesses begleiten und unterstützen, damit die Migration so reibungslos wie möglich erfolgt.
Kontakt
oder unter
0 18 18 - 1 00 61*
Vorbereitung
Vorbereitung auf SEPA
Es gibt eine Reihe von Aspekten, die Unternehmen in ihren Planungen berücksichtigen sollten:
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Analyse des Zahlungsverkehrs in allen SEPA-Ländern
Analyse der Verwendung von bisherigen Produkten in jedem Land, um festzustellen, wo eine Migration möglich ist, um die Vorteile von SEPA zu nutzen (z.B. Einsatz von SEPA-Überweisungen statt Schecks, Umstellung von nationalen Einzugsverfahren auf neue SEPA-Lastschrift). In diesem Zusammenhang können ggf. Konten konsolidiert werden, um die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und die Liquiditätsplanung zu erleichtern. -
Nutzung des Referenzfeldes
Überlegungen, wie das dezidierte Referenzfeld und die strukturierten Verwendungszweckangaben im gesamten Prozess der Leistungserbringung (von der Rechnungserstellung bis zur Kontenabstimmung) genutzt werden können, um Effizienzsteigerungen so früh wie möglich zu erzielen. -
Vervollständigung / Ergänzung der IBAN-/BIC-Datenbank
Auch für inländische Zahlungen werden bei Nutzung der SEPA-Überweisung und -Lastschrift ausschließlich die IBAN-Kennung und der BIC verwendet. Aus diesem Grund sollten Sie die entsprechenden Daten Ihrer Geschäftspartner in Ihren Zahlungsverkehrsanwendungen ergänzen. -
Analyse der betroffenen Systeme
Welche Systeme sind von den neuen Formaten und Datenelementen betroffen (IBAN / BIC, Referenznummer, Lastschrift-Mandatsnummer, Verwendungszweckangaben, Rückgabecodes)? Sofern Sie eigenentwickelte Software einsetzen, kann eine Anpassung erforderlich werden.
Wie Ihnen die Deutsche Bank dabei helfen kann
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SEPA-Fachexperten
Die Deutsche Bank ist aktiv in die Arbeit des EPC und seiner Arbeitsgruppen eingebunden, die die Details der Verfahren und ihrer Implementierung definieren. Wir werden Ihnen gerne unsere umfassende Expertise und aktuelle Informationen zu diesen Themen zur Verfügung stellen. Sprechen Sie uns bei Fragen bitte an. -
Paralleles Bestehen von nationalen und von SEPA-Verfahren
Während eines noch unbestimmten Zeitraums werden bestehende nationale Zahlungsinstrumente weiterhin neben den neuen SEPA-Instrumenten genutzt werden können. Die Deutsche Bank wird beide Systeme gleichzeitig vollständig unterstützen und Ihnen helfen, den für Sie besten Zeitpunkt für die Migration zu definieren.
Überweisung
Die SEPA-Überweisung
Seit Januar 2008 existiert die SEPA-Überweisung als Zahlungsinstrument für die gesamte Eurozone. Langfristig soll sie die heutigen unterschiedlichen nationalen und grenzüberschreitenden Verfahren ablösen.
Die wichtigsten Charakteristika der SEPA-Überweisung
Maximale Ausführungsfrist für institutsübergreifende Zahlungen ab Auftragserteilung bis zur Gutschrift auf dem Konto der Bank des Empfängers: drei Bankarbeitstage
- Übermittlung des Überweisungsbetrages an den Begünstigten ohne Abzüge
- Keine Betragsbegrenzung
- Weitergabe aller Verwendungszweckdaten (max. 4 x 35 Zeichen)
- Dedizierte Auftraggeberreferenz, wenn vom Auftraggeber angegeben
- Einheitliche Standards, auch für Rückgaben, identisch mit SEPA-Lastschriften
- IBAN und BIC anstelle von Bankleitzahl und Kontonummer.
- Unterstützung durch fast alle Banken in der Eurozone.
Die SEPA-Überweisung wird das zukünftige Instrument für Massenüberweisungen sein.
Zahlungsverkehrsabwicklung mit SEPA-Verfahren
Lastschrift
Die SEPA-Lastschrift
Die SEPA-Lastschrift ist ein „lokales“ Zahlungsinstrument für Zahlungen in Euro innerhalb des gesamten EU-Zahlungsverkehrsraums. Sie wird viele unterschiedliche nationale Verfahren ablösen und ist im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr eine echte Neuerung. Voraussetzung für die Einführung der SEPA-Lastschrift war die neue EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (EU Payment Services Directive), um unterschiedliche Gesetzeslagen u.a. für Widerspruchsfristen zu beseitigen und den Lastschrifteinzug über Ländergrenzen hinweg zu ermöglichen.
Die SEPA-Lastschrift ist ein reines Einzugsverfahren, das auf einem Lastschriftmandat basiert, welches der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger erteilt. In diesem Lastschriftmandat erteilt der Zahlungspflichtige seiner Bank (Zahlstelle) die Weisung, die von dem betreffenden Zahlungsempfänger vorgelegten Lastschriften einzulösen. Der Zahlungsempfänger reicht die Lastschrift bei seiner Bank zum Einzug ein. Die Lastschriftdaten enthalten dabei gleichzeitig die elektronischen Mandatsdaten. Die Bank des Zahlungspflichtigen erhält also die Mandatsdaten integriert in den Geldeinzug.
Die Bank des Zahlungspflichtigen ist nicht verpflichtet, die übermittelten Mandatsdaten an ihren Kunden weiterzuleiten bzw. sie zu prüfen oder auch zu administrieren. Sie kann dieses dem Zahlungspflichtigen als zusätzliche Dienstleistung anbieten.
Die wichtigsten Charakteristika der SEPA-Lastschrift
- Jedes SEPA-Lastschriftmandat wird anhand einer eindeutigen Mandatsnummer identifiziert, die bei der Erst- und jeder Folgelastschrift vom Einreicher mit angegeben werden muss.
- Jede Lastschrift enthält ein Fälligkeitsdatum, das vom Zahlungsempfänger angegeben wird und das gleichzeitig das Belastungsdatum für den Zahlungspflichtigen und das Abwicklungsdatum im Interbankenverkehr („Settlement-Datum“) ist.
- Erst- und Einmal-Lastschriften werden von der Bank des Zahlungsempfängers spätestens fünf Bankarbeitstage vor Fälligkeit in die Verrechnung gegeben, Folgelastschriften spätestens zwei Bankarbeitstage vor Fälligkeit. Dies ermöglicht der Bank des Zahlungspflichtigen, nach eigenem Ermessen Transaktionen zu überprüfen sowie diesen Service vor dem „Interbanken-Settlement“ als Zusatzleistung anzubieten.
- Ein Feld für eigene Referenzangaben des Zahlungsempfängers vereinfacht die Debitorenbuchhaltung.
- Von der Bank des Zahlungspflichtigen initiierte Lastschriftrückgaben müssen spätestens am fünften Bankarbeitstag ab Fälligkeitsdatum (Datum der Belastung) erfolgen.
- Die Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt maximal acht Wochen, bzw. bei nicht autorisierten Zahlungen 13 Monate, nach Belastungsbuchung.
- Es gibt einheitliche Standards und Codes, auch für Rückgaben. Diese sind mit denen der SEPA-Überweisung identisch.
- Statt nationaler Bankleitzahlen und Kontonummern werden für Zahlungspflichtige und Zahlungsempfänger IBAN und BIC verwendet.
- Sämtliche Banken im EU-Zahlungsverkehrsraum, die dem SEPA-Lastschriftverfahren beitreten, müssen das Verfahren unterstützen. Zumindest müssen sie als Bank des Zahlungspflichtigen per SEPA-Lastschrift erreichbar sein.
Formen der SEPA-Lastschrift
Die Standardversion der SEPA-Lastschrift, die im Geschäft mit Privatpersonen Verwendung findet, ist stark auf diese Personengruppe fokussiert und sieht daher aufgrund gesetzlicher Vorgaben lange Rückgabefristen vor. Eine wichtige Anforderung seitens Firmenkunden war die Schaffung eines Lastschriftinstruments, das stärker auf deren spezifische Bedürfnisse ausgerichtet ist. Zu diesem Zweck wurde ein optionales Firmenkunden-Lastschriftverfahren entwickelt, das dem deutschen Abbuchungsverfahren ähnlich ist. Bei diesem Verfahren muss die Bank des Zahlungspflichtigen bei Vorlage der Lastschrift eine Mandatsprüfung durchführen, d.h. der Schuldner muss seiner Bank, anders als beim Basisverfahren, das Mandat vorlegen. Die Firmenkunden-Lastschriften können dafür nicht vom Zahlungspflichtigen zurückgegeben werden. Es gelten außerdem kürzere Einzugsfristen, d.h. einen Tag vor Fälligkeit wird die Lastschrift in das Clearing gegeben und spätestens zwei Tage nach Fälligkeit müssen Banken die Lastschrift zurückgeben, wenn eine Einlösung nicht erfolgen kann.
Zukünftige Entwicklung
Die SEPA-Lastschrift soll mittelfristig die nationalen Lastschriftverfahren ablösen. Die alten Infrastrukturen und Formate werden nach und nach an Bedeutung verlieren und letztendlich nicht mehr benötigt.
Electronic Banking
Electronic Banking
Elektronische SEPA-Überweisungen können Sie mit unseren Windows-basierten Electronic Banking Produkten "StarMoney Business Deutsche Bank Edition" sowie "directMC" beauftragen.




