Arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung
Bei der arbeitnehmerfinanzieren betrieblichen Altersversorgung finanzieren Arbeitnehmer ihre bAV durch Entgeltumwandlung aus eigenen Gehaltsteilen.
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Mit der bAV durch Entgeltumwandlung können Arbeitgeber i. d. R. ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand etwas für die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter tun. Durch die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sparen Arbeitgeber sogar noch Lohnnebenkosten und Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, da die Beiträge vom Bruttolohn abgezogen werden.
Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung West (2012: 67.200 Euro p. a.; maximaler Steuerfreibetrag 2012 somit 2.688 Euro p. a.).
Arbeitnehmer können somit effizient ihre Altersvorsorge verstärken – und ihr Arbeitgeber profitiert sogar noch davon.
Neben der Lohnnebenkostenersparnis motivieren Sie als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter, indem Sie sie bei ihrer Altersvorsorge unterstützen, verbessern das Image Ihres Unternehmens und erfüllen i. d. R. den Rechtsanspruch Ihrer Mitarbeiter.
Zudem haben Sie als Arbeitgeber insbesondere bei der Direktversicherung, der Pensionskasse und dem Pensionsfonds nur einen geringen Verwaltungsaufwand, da das Versicherungsunternehmen bzw. die Pensionskasse die komplette Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung übernimmt. Außerdem müssen Sie bei der Direktversicherung und Pensionskasse lediglich die Beiträge der bAV aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers an das Versicherungsunternehmen bzw. die Pensionskasse zahlen, ähnlich wie bei den vermögenswirksamen Leistungen.
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