5 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Bei der betrieblichen Altersversorgung gibt es 5 Durchführungswege. Gemeinsam mit unseren Partnern bieten wir alle Durchführungswege mit attraktiven Lösungen an. Welcher Weg der passende für Sie ist, besprechen Sie am besten mit unseren Experten.

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Direktversicherung

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Das Prinzip
Das Prinzip

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist einer der fünf möglichen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Die Direktversicherung entspricht weitgehend einer normalen privaten Lebensversicherung. Jedoch ist hier der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Die Versicherung wird auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen. Er bzw. seine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen sind ganz oder teilweise Bezugsberechtigte der Versicherungsleistungen.

Die Beiträge für die Versicherung können vom Arbeitnehmer (arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung; aus Gehalt oder Sonderzahlungen) oder vom Arbeitgeber getragen werden (firmenfinanzierte Direktversicherung).

Ihre Vorteile als Arbeitgeber
  • Erfüllung des Rechtsanspruches auf Gehaltsumwandlung
  • Mitarbeiterbindung und -motivation
  • Lohnnebenkostenersparnis
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Imageverbesserung
  • Vermeidung zusätzlicher Kosten (bei Gehaltsumwandlung)
Ihre Vorteile als Arbeitnehmer
  • Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei
  • Auf- und Ausbau einer Altersvorsorge
  • Kombination mit Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversicherung möglich
  • Wahlrecht zwischen einer lebenslangen Rente oder einmaliger Kapitalauszahlung
  • Flexible Gestaltung bei Arbeitgeberwechsel

Durch die mögliche Nutzung unterschiedlicher Vorsorgeprodukte als Grundlage für die Direktversicherung kann die Direktversicherung sowohl sicherheitsorientiert ausgerichtet sein, z. B. bei Abschluss einer AnsparRente*, als auch chancenorientiert sein, bei Abschluss der FondsRente Premium*.

Steuerliche Veränderungen seit 2005:

Seit 01.01.2005 sind die Beiträge zur Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung einkommensteuer- und sozialversicherungsfrei. Dabei wird bundesweit die Beitragsbemessungsgrenze West der allgemeinen Rentenversicherung zu Grunde gelegt (2012: 67.200 Euro p. a.; maximaler Steuerfreibetrag 2012 somit 2.688 Euro p. a.). Zusätzlich steht ein ebenfalls steuerfreier Festbetrag in Höhe von 1.800 Euro zur Verfügung. Der Festbetrag kann jährlich genutzt werden, wenn keine Lohnsteuerpauschalierung nach § 40b EStG vorgenommen wird und die Versorgungszusage nach dem 31.12.2004 erteilt wurde. Die Versicherung muss grundsätzlich lebenslange Rentenleistungen vorsehen, die spätere Wahl einer einmaligen Kapitalauszahlung ist aber möglich.Die späteren Rentenleistungen oder die Kapitalauszahlung sind in voller Höhe zu versteuern – doch in der Regel mit einem niedrigeren Steuersatz als in der Erwerbsphase.

* Produkte der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG.

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oder unter

0 18 18 - 1 00 61*

* 9,9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunktarife können abweichen

Pensionskasse

Abläufe der Pensionskasse
Abläufe der Pensionskasse
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Pensionskasse

Im Gegensatz zur Direktversicherung ist bei diesem Durchführungsweg nicht eine Lebensversicherungsgesellschaft Versorgungsträger, sondern eine Pensionskasse.

Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, ähnlich einer privaten Lebensversicherungsgesellschaft, die von der Versicherungsaufsicht kontrolliert wird.

Ihre Vorteile als Arbeitgeber
  • Erfüllung des Rechtsanspruches auf Entgeltumwandlung
  • Mitarbeiterbindung und -motivation
  • Lohnnebenkostenersparnis
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Imageverbesserung
  • Vermeidung zusätzlicher Kosten (bei Entgeltumwandlung)
Ihre Vorteile als Arbeitnehmer
  • Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei
  • Auf- und Ausbau einer Altersvorsorge
  • Kombination mit Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversicherung möglich
  • Wahlrecht zwischen einer lebenslangen Rente oder einmaliger Kapitalauszahlung
  • Flexible Gestaltung bei Arbeitgeberwechsel

Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und Beitragszahler, wobei Beiträge für die Pensionskasse vom Arbeitgeber finanziert werden können oder vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung. Versicherte Person ist der Arbeitnehmer. Dieser bzw. seine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen sind die Bezugsberechtigten der späteren Versorgungsleistungen.

Die Pensionskassenversorgung nach § 3 Nr. 63 EStG wird staatlich gefördert. Die Beiträge zur Pensionskasse sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung einkommens- und sozialversicherungsfrei. Dabei wird bundesweit die Beitragsbemessungsgrenze West zu Grunde gelegt (2012: 67.200 Euro p. a., maximaler Steuerfreibetrag 2.688 Euro p. a.). Zusätzlich steht seit dem 01.01.2005 ein ebenfalls steuerfreier Festbetrag in Höhe von 1.800 Euro zur Verfügung. Der Festbetrag kann jährlich genutzt werden, wenn keine Lohnsteuerpauschalierung nach § 40b EStG vorgenommen wird und die Versorgungszusage nach dem 31.12.2004 erteilt wurde.

Somit spart der Arbeitgeber Lohnnebenkosten und der Arbeitnehmer Sozialabgaben und Lohnsteuer. Die Steuerbelastung wird ins meist günstigere Rentenalter verschoben.

Unterstützungskasse

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Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebenen eine vom Arbeitgeber zugesagte Versorgungsleistung einräumt.

Zur Absicherung der Versorgungsansprüche kann die Unterstützungskasse Rückdeckungsversicherungen abschließen. Die Zuwendungen zur Unterstützungskasse sind in der Regel Betriebsausgaben (es müssen keine Rückstellungen gebildet werden). Verwaltungstätigkeiten der betrieblichen Altersversorgung werden auf die Unterstützungskasse ausgelagert.

Ihre Vorteile als Arbeitgeber:
  • Mitarbeiterbindung und -motivation
  • Lohnnebenkostenersparnis
  • Imageverbesserung
  • Keine Bilanzberührung
Ihre Vorteile als Arbeitnehmer:
  • Steuervorteil durch Verlagerung in das steuerlich meist günstigere Rentenalter
  • Auf- und Ausbau einer Altersvorsorge
  • Kombination mit Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung möglich
  • Wahlrecht zwischen einer lebenslangen Rente oder einmaliger Kapitalauszahlung

Für diesen Durchführungsweg bieten verschiedene Versicherungsgesellschaften am Markt sogenannte Gruppenunterstützungskassen an.

Die Zuwendungen können vom Arbeitgeber finanziert werden oder vom Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung).

Steuern und Abgaben fallen erst bei Auszahlung im Rentenalter an. Für das Unternehmen entfallen die Lohnnebenkosten (bei Entgeltumwandlung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze).

Pensionsfonds

Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist der neueste Durchführungsweg innerhalb des Systems der betrieblichen Altersversorgung. Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die der Versicherungsaufsicht unterliegt.

Ihre Vorteile als Arbeitgeber
  • Erfüllung des Rechtsanspruchs durch Entgeltumwandlung
  • Mitarbeiterbindung und -motivation
  • Lohnnebenkostenersparnis
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Imageverbesserung
Ihre Vorteile als Arbeitnehmer
  • Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei
  • Auf- und Ausbau einer Altersvorsorge
  • Kombination mit Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversicherung möglich
  • Lebenslange Rente
  • Flexible Gestaltung bei Arbeitgeberwechsel
  • Hohe Renditechancen

Dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen wird von dem Pensionsfonds ein Rechtsanspruch auf Leistungen eingeräumt. Diese erfolgen bei diesem Durchführungsweg als lebenslange Rente. Mit Beginn der Rentenphase besteht die Möglichkeit, eine einmalige Auszahlung von bis zu 30 % des aufgebauten Altersvorsorgekapitals zu entnehmen.

Die Anlagevorschriften des Pensionsfonds sind liberal, wodurch ein großer Teil des eingezahlten Kapitals in Investmentfonds oder Aktien angelegt werden kann.

Das Unternehmen führt die Beiträge an die Deutsche Pensionsfonds AG ab. Sei es durch Entgeltumwandlung oder vom Arbeitgeber finanziert.

Der Pensionsfonds nach § 3 Nr. 63 EStG wird staatlich gefördert. Das Unternehmen spart Lohnnebenkosten und die Mitarbeiter zusätzlich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf die eingezahlten Beträge.

Pensionszusage

Rückgedeckte Pensionszusage

Bei der Pensionszusage, oder auch Direktzusage, verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen bei Eintritt des Versorgungsfalles (Rentenalter, Invalidität oder Tod) unmittelbar die jeweils vereinbarte Leistung zu zahlen. Diese können Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen sein. Zur Sicherung der Versorgungsansprüche wird i. d. R. eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen.

Ihre Vorteile als Arbeitgeber:
  • Mitarbeiterbindung und -motivation
  • Lohnnebenkostenersparnis
  • Imageverbesserung
Ihre Vorteile als Arbeitnehmer:
  • Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei
  • Auf- und Ausbau einer Altersvorsorge
  • Kombination mit Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge möglich

Mit der Rückdeckungsversicherung sind die Versorgungsansprüche auch für den vorzeitigen Versorgungsfall – wie zum Beispiel bei Zahlung der lebenslangen Hinterbliebenenrente oder Berufsunfähigkeitsrente – gesichert.

Für die Pensionszusage bildet das Unternehmen Pensionsrückstellungen, die den Betriebsgewinn – und damit die Steuerlast – vermindern. Die Beiträge sind Betriebsausgaben und mindern den Gewinn. Gleichzeitig ist der jeweilige Wert der Versicherung in der Bilanz auszuweisen (Aktivierung). Die Finanzierung kann durch das Unternehmen und / oder vom Mitarbeiter durch Entgeltumwandlung getragen werden.

Die Direktzusage wird staatlich gefördert. Das Unternehmen spart Lohnnebenkosten und die Mitarbeiter zusätzlich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf die eingezahlten Beträge (wenn durch Entgeltumwandlung finanziert).