Betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksame Leistungen
Neben der arbeitnehmerfinanzierten und der firmenfinanzierten betrieblichen Altersversorgung besteht für Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Z. B. in eine Direktversicherung.
Nutzen Sie das Deutsche Bank Beratungsgespräch!
Mehr Informationen
Doppelte Vorsorge – bei gleichem Nettoeinkommen
Auf diese Weise können Arbeitnehmer z. B. anstatt zur Zeit 40 Euro vermögenswirksame Leistungen rund 80 Euro für ihre Altersvorsorge zurücklegen. Dank der bAV kann somit aktuell mehr als das Doppelte angelegt werden – bei gleich hohem Nettoeinkommen. Denn der Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung wird aus dem Bruttoeinkommen gezahlt und ist somit steuer- und sozialversicherungsfrei.
Kontakt
oder unter
0 18 18 - 1 00 61*
* 9,9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunktarife können abweichen




