Orientierung im Trauerfall

Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein gravierender Einschnitt in unserem Leben. Zusätzlich zur emotionalen Belastung werden Sie als Betroffener in den darauf folgenden Tagen mit einer Vielzahl administrativer und geschäftlicher Aufgaben konfrontiert. Wichtige Informationen, was bei Banken zu regeln ist, finden Sie nachstehend. Einen Leitfaden, der Ihnen hilft, alle Anforderungen Schritt für Schritt zu erledigen, können Sie ebenfalls herunterladen. Diese Übersicht gibt Ihnen die Gewissheit, an die wesentlichen Punkte gedacht zu haben.

Nutzen Sie das Deutsche Bank Beratungsgespräch!

Verfügungsberechtigung

Was bei der Bank zu regeln ist

Alle Banken, mit denen der Verstorbene in Geschäftsbeziehung stand, sollten sobald wie möglich benachrichtigt werden.

Verfügungsberechtigung

Sie können grundsätzlich sofort über ein Konto oder Depot des Verstorbenen verfügen, wenn es sich hierbei um ein mit Ihnen geführtes Gemeinschaftskonto oder -depot mit unwiderrufener Einzelverfügungsberechtigung handelt, oder Sie eine Bankvollmacht für den Todesfall oder über den Todesfall hinaus besitzen. Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, können Sie aus rechtlichen Gründen erst Auskünfte über das Vermögen erhalten und darüber verfügen, wenn Sie eine Ausfertigung des Erbscheins im Original oder eine beglaubigte Kopie des eröffneten Testaments/Erbvertrags mit einer beglaubigten Kopie des gerichtlichen Eröffnungsprotokoll vorlegen und Sie darin eindeutig als Erbe ausgewiesen sind.

Die Beerdigungskosten können Sie in der Regel über die Konten des Verstorbenen begleichen. Hierfür müssen Sie der Bank die entsprechenden Rechnungen im Original vorlegen.

Kontakt

oder unter

0 18 18 - 10 00*

* 9,9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunktarife können abweichen

Daueraufträge und Einzugsermächtigungen

Daueraufträge und Einzugsermächtigungen

Daueraufträge und Einzugsermächtigungen werden grundsätzlich nicht  mit dem Tod des Kontoinhabers unwirksam. Ein Widerruf beziehungsweise eine Löschung muss gegebenenfalls von Ihnen als Erbe veranlasst werden. Damit Sie sich rasch einen Überblick verschaffen und über einen Widerruf entscheiden können, erstellen die Banken Ihnen auf Wunsch eine aktuelle Übersicht aller Daueraufträge und Einzugsermächtigungen. Je eher Sie Daueraufträge und Einzugsermächtigungen widerrufen, desto weniger müssen Sie sich um die Rückerstattung zu viel gezahlter Beträge kümmern.

Service

Service der Deutschen Bank

Ihr Berater bei der Deutschen Bank hilft Ihnen, die Kontoverbindungen des Verstorbenen zu regeln.

  • Er erstellt Ihnen im Investment & FinanzCenter eine aktuelle Übersicht aller Daueraufträge und Abbuchungen durch Einzugsermächtigungen.
  • Zum Widerruf von Einzugsermächtigungen und für die entsprechende Benachrichtigung der Zahlungsempfänger halten wir Postkarten für Sie bereit.
  • Zudem erhalten Sie eine Aufstellung der Vermögenswerte, die Ihr Berater auf Wunsch gerne mit Ihnen bespricht.

Vermögenswerte

Vermögenswerte

Alle Banken sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, die zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte innerhalb eines Monats dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Wenn Sie sich als Erbe oder Bevollmächtigter des Verstorbenen ausweisen, erhalten Sie von der Bank eine Kopie dieser Vermögensaufstellung.