Betriebliche Altersvorsorge
Für jeden Selbständigen und Unternehmer, der einen oder mehrere Mitarbeiter beschäftigt, aber auch für jeden Arbeitnehmer eröffnen individuelle Konzepte zur betrieblichen Altersversorgung interessante Chancen.
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3 Schichten der Altersversorgung sichern die Zukunft:
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Schicht 1: Basisversorgung
Darunter fallen z. B.: gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgung, Versorgung der landwirtschaftlichen Alterskasse, Basis-Rentenversicherung („Rürup-Rente“) -
Schicht 2: Zusatzversorgung
Darunter fallen z. B.: betriebliche Altersversorgung (z. B. Direktversicherung), private kapitalgedeckte Altersversorgung („Riester-Rente“) -
Schicht 3: Private Vorsorge
Darunter fallen z. B.: Kapitalversicherung/Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, fondsgebundene Kapitallebensversicherung, Bundesschatzbriefe, Investmentfondsanteile, Aktien, Ratensparverträge
Die gesetzliche Rente wird langfristig weniger als 40 % des letzten Bruttolohnes betragen. Gleichzeitig verdoppeln sich die Lebenshaltungskosten ca. alle 20 Jahre. Deswegen ist die betriebliche Altersversorgung neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Altersvorsorge für Arbeitnehmer und trägt dazu bei, den Lebensstandard im Alter zu sichern.
Mit dem Inkrafttreten der Rentenreform von 2002 und dem neuen Alterseinkünftegesetz seit Anfang 2005 hat die betriebliche Altersversorgung immer mehr an Bedeutung gewonnen. Der Verbreitungsgrad betrieblicher Altersversorgung ist jedoch noch ausbaufähig, da bis jetzt erst jeder 20. Rentner Vorsorgebezüge aus einer betrieblichen Altersversorgung bezieht.
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oder unter
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Staatliche Förderung
Einzahlungen in die betriebliche Altersversorgung werden vom Staat steuerlich begünstigt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren von dieser Art der Altersvorsorge. So sparen Arbeitgeber Lohnnebenkosten und Arbeitnehmer die Sozialabgaben und zusätzlich die Lohnsteuer.
Die späteren Versorgungsleistungen führen zu voll steuerpflichtigen Einkünften,
i. d. R. jedoch zu einem niedrigeren Steuersatz als in der Erwerbsphase.
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
Seit dem 1. Januar 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (West). Für 2012 entspricht das 2.688 Euro pro Jahr. Weitere Gründe, warum Sie nicht mit der Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung warten sollten, finden Sie bei den Vorteilen im Detail.
Vorteile im Detail
Die betriebliche Altersversorgung bringt sowohl Vorteile für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.
Ihre Vorteile als Arbeitgeber:
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Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung
durch unternehmensindividuelles Angebot der betrieblichen Altersversorgung an die Mitarbeiter. -
Senkung der Lohnnebenkosten
durch Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung bei Entgeltumwandlung. -
Mitarbeitermotivation und -bindung
durch Unterstützung beim Aufbau der Altersvorsorge. -
Geringer Verwaltungsaufwand,
da das Versicherungsunternehmen bzw. die Pensionskasse die komplette Abwicklung übernimmt. -
Wettbewerbsvorteil
durch motivierte Mitarbeiter und Imageförderung des Unternehmens.
Ihre Vorteile als Arbeitnehmer:
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Steuerbegünstigte, zusätzliche Absicherung im Alter
durch gezielte Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente und privater Vorsorge. -
Steuer- und Sozialversicherungsersparnis
durch Abzug des Beitrages vom Bruttogehalt (Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung). -
Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel,
da der Vertrag einfach übertragen werden kann.




