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Unser Produktangebot für ausländische Studenten, die in Deutschland studieren möchten: das Sperrkonto für ausländische Studenten


Nutzen Sie das Deutsche Bank Beratungsgespräch

Mehr Informationen

Für wen ist dieses Produkt nutzbar?

Alle ausländischen Studenten aus Nicht-EU-Ländern (z.B. China, Kamerun etc.) müssen für ein Studium in Deutschland für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen. Für die Einreise nach Deutschland benötigen die Studenten zusätzlich ein gültiges Visum. Dieses erhalten sie nur, nachdem sie eine bestimmte Geldsumme auf einem deutschen Konto (z.B. bei der Deutschen Bank) eingezahlt und zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland gesperrt haben.

Unser Produkt beinhaltet folgenden Service:
  • Eröffnung des Sperrkontos
  • Erstellen der notwendigen Sperrbestätigung für den Studenten
  • Erstellen der notwendigen Sperrbestätigung für die Botschaften/Konsulate bzw. Ausländerbehörden
  • Verlängerung des Sperrkontos inkl. der Sperrbestätigung
  • Kontoauflösungen
Kontakt:

Deutsche Bank Privat- und Geschaeftskunden AG
Service Center Hamburg / Ausländische Studenten
Alter Wall 53
20457 Hamburg
Deutschland/Germany

KontaktKontakt

oder unter

0 18 18 - 10 00*

* 9,9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunktarife können abweichen

FAQ's

Fragen zur Eröffnung
Wohin sende ich die Kontoeröffnungsunterlagen?

Die kompletten und von der Botschaft beglaubigten Kontoeröffnungsunterlagen senden Sie bitte (zwingend im Original) an:

Deutsche Bank Privat und Geschäftskunden AG
Service Center Hamburg / Ausländische Studenten
Alter Wall 53
20457 Hamburg
Deutschland/Germany

Wie lange dauert die Eröffnung?

Kontoeröffnungen dauern in der Regel eine Woche. In den Phasen vor dem Semesterbeginn in Deutschland kann sich diese Zeit aufgrund hohen Auftragseinganges verlängern.

Wie erhalte ich die Kontonummer?

Nach der Kontoeröffnung erhalten Sie die Daten Ihrer Kontoverbindung, bestehend aus: Kontonummer, Bankleitzahl für Zahlungen innerhalb Deutschlands, International Bank Account Number (IBAN) und Bank ID Code (BIC) für Zahlungen aus dem Ausland per E-Mail zugesandt.

Wann erhalte ich die Bestätigung über den Geldeingang?

Nach Gutschrift des vollständigen Sperrguthabens erhalten Sie und die Deutsche Botschaft automatisch die Bestätigung per E-Mail. Wir versenden keinerlei Kontostandsmitteilungen bis dahin und beantworten aus Sicherheitsgründen und aufgrund des Bankgeheimnisses auch keine Fragen zu Kontobewegungen.

Ich habe bereits eine Bestätigung von Ihnen und die Botschaft möchte plötzlich andere Beträge gesperrt haben. Was muss ich tun?

Für den Fall, dass die Deutsche Botschaft andere Beträge gesperrt haben möchte, senden Sie uns bitte ein neues Zusatzblatt mit den neuen Angaben zu. Ihre Unterschrift darauf muss nicht erneut von der Deutschen Botschaft beglaubigt werden. Bitte senden Sie das Zusatzblatt zwingend im Original an:

Deutsche Bank Privat und Geschäftskunden AG
Service Center Hamburg / Ausländische Studenten
Alter Wall 53
20457 Hamburg
Deutschland/Germany

Bitte beachten Sie: Für die Bestätigung neuer und ggf. höherer Beträge als bisher, muss auch das entsprechende Guthaben auf Ihrem Konto vorhanden sein. Veranlassen Sie hierfür gegebenenfalls eine Überweisung des eventuell fehlenden Betrages.

Wie erhält die Botschaft bzw. das Konsulat die Bestätigung über das Sperrkonto?

Die Deutsche Botschaft bzw. das Konsulat erhält wie Sie nach Gutschrift des vollständigen Sperrguthabens automatisch die Bestätigung per E-Mail.

Kann ich auch unbeglaubigte Unterlagen senden?

Da mit der Beglaubigung durch die Deutsche Botschaft Ihre Legitimation bestätigt wird, ist es zwingend erforderlich, dass wir von Ihnen nur beglaubigte Unterlagen erhalten.

Kann ich die Unterlagen faxen oder eingescannt mailen?

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dürfen wir ausschließlich Originalunterlagen akzeptieren.

Darf mein Bruder das Konto für mich eröffnen?

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist eine Kontoeröffnung bei jedem Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich durch den jeweiligen Kontoinhaber selbst möglich. Kontoeröffnungen durch Dritte können nicht vorgenommen werden.

Was muss ich tun, wenn ich in Deutschland angekommen bin?

Sobald Sie in Deutschland eingereist sind, bitten wir Sie, uns in einem Investment & FinanzCenter der Deutschen Bank zu besuchen. Dort wird man mit Ihnen gemeinsam den Serviceauftrag ausfüllen. Dieser Serviceauftrag beinhaltet die Erfassung Ihrer Adresse in Deutschland, die Bestellung einer Karte für Verfügungen am Geldautomaten und bargeldlose Zahlungen und falls von Ihnen gewünscht Zugang zum Online Banking. Bringen Sie bitte hierfür Ihren Reisepass mit.

Bitte beachten Sie, dass ohne diesen Serviceauftrag und die damit einhergehende Legitimationsprüfung Ihr Konto gesperrt ist (das heißt, vorher eingereichte Überweisungen oder Lastschriftabbuchungen werden nicht ausgeführt)!

Ihr nächstgelegenes Investment & FinanzCenter der Deutschen Bank finden Sie hier: https://secure.deutsche-bank.de/pbc/ifcfinder/de/search.do

Formulare und Bedingungen
Was muss ich in das Feld „Filialnummer“ und „Kundenstammnummer“ eintragen?

Diese Felder brauchen Sie nicht zu befüllen. Hier wird von uns die für Sie vergebene Filial- und Kontonummer eingetragen.

Was muss ich bei „Steuerlich relevante Angaben“

In diesem Feld ist keine Angabe erforderlich.

Was muss ich bei „interne Vermerke“ eintragen?

In diesem Feld ist keine Angabe erforderlich.

Was kostet die Kontoführung?

Die Kontoführung Ihres Sperrkontos in Deutschland ist kostenfrei.Kosten für zusätzliche Leistungen über den Umfang der Inklusivleistungen des Jungen Kontos hinaus, entnehmen Sie bitte dem aktuell gültigen Preis und Leistungsverzeichnis.

Brauche ich ein zweites Konto welches nicht gesperrt ist?

Die Eröffnung weiterer Konten ist nicht notwendig. Im Rahmen des monatlich verfügbaren Betrages können Sie sämtliche Leistungen eines normalen Girokontos nutzen.

Bekomme ich eine ec-/Kreditkarte?

Für die Nutzung des Sperrkontos ist ausschließlich die Bestellung einer Deutsche Bank Card Junges Konto zulässig.

Meine „ec-Karte“ wurde gesperrt. Warum?

Beim Sperrkonto für ausländische Studenten ist die Ausgabe einer „ec-Karte“ nicht zulässig. Aus diesem Grund wurde Ihre Deutsche Bank Card gesperrt und Ihnen eine neue Deutsche Bank Card Junges Konto bestellt.

Auf dem Zusatzblatt sind Beträge vorgedruckt. Meine Botschaft verlangt andere Beträge. Was muss ich tun?

Die auf dem Zusatzblatt vorgedruckten Beträge sind die am häufigsten verwendeten Standardbeträge. Sollten von der Deutschen Botschaft andere Beträge gefordert werden, tragen Sie diese bitte in die nebenstehenden leeren Felder ein.

Was ist mit „Sockelbetrag“ gemeint?

Der Sockelbetrag ist ein Betrag der auch nach Ende der monatlichen Verfügung bis zur endgültigen Sperrfreigabe durch die Deutsche Botschaft oder die Ausländerbehörde auf Ihrem Konto gesperrt bleibt.

Warum kostet das Sperrkonto 50 Euro?

Dies ist das mit Ihnen gemäß unterschriebenem Zusatzblatt vereinbarte Entgelt für die erstmalige Einrichtung und jede Verlängerung der Sperre und die Bestätigung derer an die jeweilige Deutsche Botschaft im Ausland oder die für Ihren aktuellen Wohnort zuständige Ausländerbehörde in Deutschland.

Muss ich die 50 Euro extra einzahlen?

Bei Gutschrift Ihres kompletten Sperrguthabens belasten wir einmalig den mit Ihnen vereinbarten Servicepreis in Höhe von 50,00 Euro. Damit Ihnen von Anfang die volle monatliche Summe zur Verfügung steht, empfehlen wir Ihnen diese 50,00 Euro für den Servicepreis zusätzlich mit zu überweisen.

Muss ich das Zulassungsschreiben der Universität beifügen?

Dies ist nicht zwingend notwendig. Wenn Sie es beifügen, eröffnen wir Ihr Konto jedoch in dem der Universität nächstgelegenen Investment & FinanzCenter der Deutschen Bank.

Ich weiß noch nicht, wo ich studiere. Was muss ich bei „Universität/Sprachschule“ eintragen?

Wenn Sie noch keine Zulassung zu einer Universität haben oder noch nicht wissen, wo Sie studieren möchten, können Sie dieses Feld frei lassen. Wenn Sie die Universität kennen und eintragen, eröffnen wir Ihr Konto jedoch in dem der Universität nächstgelegenen Investment & FinanzCenter der Deutschen Bank.

Zahlungsverkehr
Wann kann das Geld eingezahlt werden?

Sobald Sie von uns die Email mit den Daten Ihrer Kontoverbindung erhalten haben, können Zahlungen auf Ihr Konto veranlasst werden.

Wie kann das Geld eingezahlt werden?

Gutschriften auf Ihr Konto sind per Bareinzahlung und Überweisung aus dem In- und Ausland möglich. Bitte beachten Sie, dass wir keine Gutschriften per Scheck und Aufträge zum Einzug per Lastschrift bei anderen Kreditinstituten akzeptieren können.

Kann ich mehr Geld als die Sperrsumme einzahlen?

Selbstverständlich sind auch Gutschriften möglich, die grösser als das geforderte Mindestguthaben sind.

Ich habe zuhause kein Eurokonto. Kann ich auch mit meiner Landeswährung überweisen?

Auf Ihr Konto können Sie aus Ihrer jeweiligen Landeswährung überweisen. Die Gutschrift erfolgt automatisch in Euro. Bitte beachten Sie bei der Überweisung eventuelle Wechselkursunterschiede und ggf. Ihnen von Ihrer Hausbank in Rechnung gestellte Kosten für die Überweisung.

Können Sie mich anrufen, wenn mein Geld eingegangen ist?

Nach Gutschrift des vollständigen Sperrguthabens erhalten Sie und die Deutsche Botschaft automatisch die Bestätigung per E-Mail. Aus Sicherheitsgründen und aufgrund des Bankgeheimnisses beantworten wir auch keine Fragen zu Kontobewegungen.

Wie komme ich an Geld in Deutschland?

Sobald Sie in Deutschland eingereist sind, bitten wir Sie, eine Filiale der Deutschen Bank zu besuchen. Dort wird man mit Ihnen gemeinsam den Serviceauftrag ausfüllen. Bitte bringen Sie hierfür Ihren Reisepass mit. Sie erhalten für Verfügungen an Geldautomaten, zur bargeldlosen Bezahlung und zum Abrufen Ihrer Kontoauszüge eine Deutsche Bank Card Junges Konto mit PIN.
Ihr nächstgelegenes Investment & FinanzCenter der Deutschen Bank finden Sie hier: https://secure.deutsche-bank.de/pbc/ifcfinder/de/search.do

Bitte beachten Sie, dass ohne diesen Serviceauftrag Ihr Konto gesperrt ist (das heißt, vorher veranlasste Belastungen werden nicht ausgeführt)!

Wo bekomme ich Bargeld?

Bargeld erhalten Sie in unseren Investment & FinanzCentern sowie an Geldautomaten der Deutschen Bank und bei Banken der Cash Group. Hierzu gehören neben der Deutschen Bank, die Commerzbank und die Unicreditbank, sowie deren Tochtergesellschaften Bankhaus Neelmeyer, HypoVereinsbank, Berliner Bank, comdirect bank, DAB Bank, Deutsche Postbank und norisbank. Ebenso ist eine kostenfreie Bargeldversorgung beim Shell-Bargeldservice an der Kasse von Tankstellen der Shell-Gruppe möglich. Suchmöglichkeiten zu Investment & FinanzCentern und Geldautomatenstandorten finden Sie hier: https://secure.deutsche-bank.de/pbc/ifcfinder/de/search.do

Bitte beachten Sie, dass bei Bargeldverfügungen an Geldautomaten von nicht oben genannten Instituten (z.B. Sparkasse, Volksbank etc.) für Sie Kosten entstehen. Die Höhe der Kosten erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Bank.

Kann ich über das Guthaben, welches die Sperrsumme übersteigt, frei verfügen?

Jegliches Guthaben, welches die Sperrsumme übersteigt, kann jederzeit frei verfügt werden.

Ich komme nirgendwo an Geld. Wann kann ich wieder über Geld verfügen?

Bitte prüfen Sie anhand Ihrer Kontoauszüge, inwiefern zurückliegende Transaktionen bereits Ihren monatlich verfügbaren Betrag reduziert haben. Der monatlich verfügbare Betrag wird Ihnen jeweils immer zum 1. eines Monats zur Verfügung gestellt.

Meine Überweisung wurde nicht ausgeführt/ Lastschrift nicht eingelöst. Warum?

Möglicherweise wies Ihr Konto für die Ausführung Ihrer Überweisung/Einlösung Ihrer Lastschrift nicht die erforderliche Deckung auf. Bitte prüfen Sie anhand Ihrer Kontoauszüge, inwiefern zurückliegende Transaktionen bereits Ihren monatlich verfügbaren Betrag reduziert haben. Der monatlich verfügbare Betrag wird Ihnen jeweils immer zum 1. eines Monats zur Verfügung gestellt.

Kann ich auch einen Scheck für die Sperrsumme einreichen oder können Sie den Betrag auch per Lastschrift von meinem Konto

Einreichungen von Schecks und Aufträge zum Einzug per Lastschrift bei anderen Kreditinstituten können wir nicht akzeptieren. Gutschriften auf Ihr Konto sind ausschließlich per Bareinzahlung und Überweisung aus dem In- und Ausland möglich.

Ich habe schon vor längerer Zeit Geld überwiesen und noch keine Bestätigung erhalten. Warum?

Da die Bestätigung des kompletten Sperrguthabens in der Regel innerhalbvon 48 Stunden erfolgt, wurde die Bestätigung möglicherweise aus folgenden Gründen noch nicht versandt:

  • Es ist überhaupt keine Gutschrift erfolgt:
    -> Bitte veranlassen Sie eine Nachforschung Ihrer Überweisung bei Ihrem Kreditinstitut
  • Das geforderte Sperrguthaben wurde noch nicht komplett erreicht:
    ->Bitte überprüfen Sie Ihre Überweisung(en) und überweisen ggf. den fehlenden Betrag.
Was muss ich tun, wenn ich mehr Geld brauche, als mir monatlich zur Verfügung steht?

Wenn Sie Ihren monatlich verfügbaren Betrag bereits ausgeschöpft haben und noch weiterer Bedarf an finanziellen Mitteln besteht, benötigen wir dafür eine Sperrfreigabe von der für Ihren jeweiligen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde. Diese ist uns schriftlich und im Original vorzulegen. Der freigegebene Betrag wird Ihnen dann auf Ihrem Konto zur Verfügung gestellt.

Fragen zur Schließung
Was muss auf dem Schließungsauftrag stehen?

Für eine korrekte und zügige Abwicklung Ihrer Kontoauflösung muss uns der von Ihnen unterschriebene Schließungsauftrag im Original vorliegen und folgende Angaben enthalten:

  • Namen und Adresse des Empfängers der Überweisung
  • Kontonummer/IBAN des Empfängers
  • Bankleitzahl/BIC des Empfängers
  • Name und Ort der Bank des Empfängers
Reicht eine Visa-Ablehnung oder Abmeldung in Deutschland zur Sperrfreigabe?

Für die Kontoauflösung brauchen wir generell eine Sperraufhebung der Deutschen Botschaft oder für den jeweiligen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde im Original. Das Schreiben der Visa-Ablehnung an den Studenten oder eine Abmeldebescheinigung und/oder Grenzübertrittsbescheinigung reichen nicht aus.

Die Visa-Ablehnung ist der verwaltungsrechtliche Vorgang zwischen Ihnen dem Antragsteller des Visums und der Bundesrepublik Deutschland. Im Ausland vertritt die Deutsche Botschaft die Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Im Inland ist dies die für den jeweiligen Wohnort zuständige Ausländerbehörde. Da wir als Bank verbindlich und rechtskräftig den vorgenannten Sperrbegünstigten die Einhaltung der Sperre bestätigen, müssen wir im Gegenzug auf eine Sperrfreigabe durch diese Sperrbegünstigten bestehen. Diese muss uns im Original vorgelegt werden. Dieses Verfahren ist explizit mit dem Auswärtigen Amt in Berlin so abgestimmt.

Mein Konto wurde noch nicht geschlossen. Warum?

Möglicherweise haben unvollständige Unterlagen oder fehlerhafte Angaben zur Empfängerbankverbindung eine Auflösung Ihres Kontos und Überweisung des Guthabens verhindert. Bitte prüfen Sie, ob Sie uns die kompletten für die Kontoauflösung notwendigen Unterlagen (Sperrfreigabe und schriftlichen Schließungsauftrag) im Original zugesandt haben. Senden Sie fehlende Unterlagen oder ggf. noch einmal die kompletten für die Kontoauflösung notwendigen Unterlagen (Sperrfreigabe und schriftlichen Schließungsauftrag) im Original an:

Deutsche Bank Privat und Geschäftskunden AG
Service Center Hamburg / Ausländische Studenten
Alter Wall 53
20457 Hamburg
Deutschland/Germany

Ich habe kein Visum erhalten, wie bekomme ich mein Geld wieder?

Für den Fall, dass Sie Ihr Konto auflösen möchten und das Guthaben auf ein anderes Konto überwiesen werden soll, benötigen wir eine Sperrfreigabe der Deutschen Botschaft und einen schriftlichen Auftrag zur Kontoauflösung und Überweisung. Diese beiden Schriftstücke senden Sie bitte zwingend im Original an:

Deutsche Bank Privat und Geschäftskunden AG
Service Center Hamburg / Ausländische Studenten
Alter Wall 53
20457 Hamburg
Deutschland/Germany