Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge
Seit dem 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft, mit dem das
3-Schichten-Modell für die Altersvorsorge eingeführt und das bisherige System der 3 Säulen (gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und Private Vorsorge) durch vom Staat geförderte Altersvorsorgeformen abgelöst wurde.
Ein wenig gleicht das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge einem großen Baukasten: aus verschiedenen Elementen lässt sich individuell die passende Zukunftsvorsorge zusammenstellen.
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Die Mischung macht’s
Die Bausteine des neuen Systems können flexibel kombiniert werden – etwa indem beispielsweise ein Riester-Vertrag und eine Wertpapieranlage die gesetzliche Rentenversicherung ergänzen. Für jede der drei Schichten gelten neue Regeln für die staatliche Förderung und steuerliche Behandlung von Beiträgen, Erträgen und lebenslangen Renten.
Erfahren Sie mehr über die einzelnen Schichten der modernen Altersversorgung:
1. Basisversorgung
2. Kapitalgedeckte Zusatzversorgung
3. Kapitalanlageprodukte
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Basisversorgung
Zur Basisversorgung gehören unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung und die neue „Rürup-Rente“.
Schritt für Schritt Steuern sparen
Sie profitieren schon heute von der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Basisrente als Vorsorgeaufwand. So können Sie 2012 bereits 74 Prozent der Beiträge (maximal 14.800 Euro) steuerlich geltend machen. Bis 2025 steigt der Betrag auf bis zu 20.000 Euro p.a. (für zusammen veranlagte Ehepaare bis zu 40.000 Euro p.a.).
Ihnen steht danach unterm Strich mehr Geld zur Verfügung, das Sie in Ihre Zukunft investieren können, um spätere Versorgungslücken zu verringern. Denn als Rentner werden Sie künftig stärker zur Kasse gebeten. Seit 2005 sind die Renten zu 50 Prozent steuerpflichtig. Bei späterem Rentenbeginn erhöht sich der zu versteuernde Teil der Renten auf bis zu 100 Prozent ab dem Jahr 2040.
Rürup-Rente
Bei der vom Staat geförderten Rürup-Rente baut sich der Versicherte durch regelmäßige Beiträge ein Kapital auf, das frühestens ab dem 62. Lebensjahr als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt wird.
Vorteile
Im Falle einer Arbeitslosigkeit wird das in der Rürup-Rente vorhandene Vermögen nicht für Arbeitslosengeld II-Berechnungen herangezogen!
Im Todesfall wird aus dem vorhandenen Hinterbliebenenguthaben eine Hinterbliebenenrente an den Ehepartner oder die kindergeldberechtigten Kinder ausgezahlt.
Nachteile
Die Vorsorgeansprüche sind nicht beleihbar, nicht vererbbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich.
Kapitalgedeckte Zusatzversorgung
Die Zusatzversorgung umfasst die Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung. Diese werden nicht für die Berechnung des Arbeitslosengeld II herangezogen.
Riester-Rente
Einen Riester-Vertrag kann jeder abschließen, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamter ist. Dabei fördert der Staat durch Zulagen und ggf. zusätzlichen Steuervorteil den Aufbau einer privaten, lebenslangen Rente.
Die Beiträge fließen zum Beispiel in eine eigens dafür geschaffene, zertifizierte Rentenversicherung. Das Kapital wird zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr des Versicherten als monatliche Rente ausgezahlt – lebenslang.
Anhand einer Beispielrechnung können Sie sehen, wie Sie sich mit staatlicher Förderung den Wachstumsschub für Ihr Kapital sichern.
Übrigens: Die Riester-Rente reicht nicht aus, um die bereits heute bestehende Versorgungslücke zwischen dem letzten Nettoeinkommen vor Rentenbeginn und der gesetzlichen Altersrente zu schließen.
Betriebliche Altersversorgung
Bei der staatlich geförderten betrieblichen Altersversorgung wird Bruttolohn steuerbegünstigt in Beiträge für den Aufbau einer lebenslangen privaten Rente umgewandelt. So können beispielsweise bei der Direktversicherung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West steuerfrei und für Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei aus dem Bruttolohn in Versicherungsbeiträge umgewandelt werden.
Übrigens: Seit 1. Januar 2002 haben Sie als Arbeitnehmer grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Möglicherweise beteiligt sich Ihr Arbeitgeber an der betrieblichen Altersversorgung.
Kapitalanlageprodukte
Zu den Kapitalanlageprodukten gehören z. B. private Renten- und Lebensversicherungen. Beiträge aus dieser Schicht werden aus dem versteuerten Einkommen gezahlt. Im Gegensatz zu den Vorsorgeprodukten aus Schicht 1 können die Leistungen – Verträge oder Anlagen – vererbt, verkauft, beliehen oder übertragen werden.
Bei Wahl der Rente doppelter Steuervorteil
Bei einer privaten Rentenversicherung sind die während der gesamten Ansparphase angesammelten Erträge steuerfrei.
Die Rentenzahlungen werden nur mit dem günstigen Ertragsanteil besteuert. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Renteneintrittsalter und bleibt dann lebenslang gleich. So sind z. B. beim Rentenbeginnalter von 65 Jahren zurzeit 82 % der gezahlten Renten steuerfrei.
Kapitalauszahlung als Alternative
Bei Vertragsende kann statt der lebenslangen Rente auch eine Kapitalauszahlung gewählt werden. Die Erträge sind bei einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren und bei Kapitalauszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen nur zur Hälfte mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern, ansonsten sind die Erträge voll steuerpflichtig. Steuerlage 01/2012, Änderung möglich.







