Einlagensicherung

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Sicherheit für Deutsche Bank Einlagen

  • Die Deutsche Bank ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken und in der „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH“.
  • Die Sicherungsgrenze für Einlagen pro Einzelkunde liegt bei der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG bei über 814 Mio. Euro und bei der Deutsche Bank AG bei weit über 1 Mrd. Euro.
Der Einlagensicherungsfonds schützt in Deutschland die Einlagen aller Kunden der angeschlossenen Institute
  • Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sichert die Guthaben jedes einzelnen Kunden – also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen.
  • Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe.
  • Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.
  • Die Grenze der Einlagensicherung bemisst sich an der Eigenkapitalausstattung der jeweiligen Bank.
  • Weitere Informationen: www.bankenverband.de/einlagensicherung

Neben dem Einlagensicherungsfonds existiert seit 1998 die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH“ (EdB) als gesetzliches Einlagensicherungssystem. Die Sicherungsgrenze der EdB beträgt aktuell 100.000 Euro pro Einleger.

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