Einlagensicherung
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Sicherheit für Deutsche Bank Einlagen
- Die Deutsche Bank ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken und in der „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH“.
- Die Sicherungsgrenze für Einlagen pro Einzelkunde liegt bei der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG bei über 814 Mio. Euro und bei der Deutsche Bank AG bei weit über 1 Mrd. Euro.
Der Einlagensicherungsfonds schützt in Deutschland die Einlagen aller Kunden der angeschlossenen Institute
- Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sichert die Guthaben jedes einzelnen Kunden – also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen.
- Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe.
- Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.
- Die Grenze der Einlagensicherung bemisst sich an der Eigenkapitalausstattung der jeweiligen Bank.
- Weitere Informationen: www.bankenverband.de/einlagensicherung
Neben dem Einlagensicherungsfonds existiert seit 1998 die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH“ (EdB) als gesetzliches Einlagensicherungssystem. Die Sicherungsgrenze der EdB beträgt aktuell 100.000 Euro pro Einleger.
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oder unter
0 18 18 - 10 00*
* 9,9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunktarife können abweichen



