Welche Vorteile bietet das Baukindergeld?
Mit dem Baukindergeld möchte die Bundesregierung Familien mit Kindern und Allleinerziehende beim Erwerb oder Bau von Wohneigentum fördern. Bei einer Bewilligung erhalten sie für jedes im Haushalt lebende kindergeldberechtigte Kind unter 18 Jahren 1.200 Euro Baukindergeld pro Jahr – über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren. In Bayern kann sich der Betrag sogar um 300 Euro pro Jahr erhöhen.
Was sind die Voraussetzungen für Baukindergeld?
Bei Antragstellung lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im Haushalt.
Gefördert wird der erstmalige Kauf oder Bau von eigengenutztem Wohneigentum im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2020. Gefördert werden Neubau- und Bestandsimmobilien.
Bei Neubauvorhaben ist maßgeblich der Tag, an dem die Baugenehmigung erteilt wurde, beim Kauf das Datum der Kaufvertragsunterschrift. Maximales zu versteuerndes Haushaltseinkommen 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind (+15.000 Euro je weiteres Kind). Entscheidend ist das durchschnittliche Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang.
Wie und wann kann man Baukindergeld beantragen?
Das Baukindergeld wird bei der KfW beantragt und auch über sie ausgezahlt. Sie können es direkt über das KfW-Zuschussportal unter www.kfw.de/zuschussportal beantragen, sobald Sie in das Wohneigentum eingezogen sind – spätestens jedoch bis sechs Monate danach. Für eine persönliche Beratung rund um die gesamte Finanzierung und das Baukindergeld sind wir jederzeit gerne für Sie da.
Einen Antrag auf Baukindergeld können Sie spätestens bis zum 31. Dezember 2023 stellen, sofern Sie Ihren Kaufvertrag zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen oder im genannten Zeitraum eine Baugenehmigung erhalten haben. Auch hier muss die Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach dem Einzug erfolgen.
Die Beantragung des Baukindergeldes Plus und der Eigenheimzulage in Bayern.
Das für die Förderberechtigten7 zugängliche Baukindergeld Plus wird, wie auch die Bayerische Eigenheimzulage, bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt unter https://bayernlabo.de beantragt. Die Antragstellung für Baukindergeld Plus setzt die Bewilligung des Baukindergeldes des Bundes voraus. Es ist nur innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Auszahlungsbestätigung für das Baukindergeld des Bundes möglich. Auch hier stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne beratend zur Seite. Eine Bearbeitung von Baukindergeld-Plus-Anträgen ohne Auszahlungsbestätigung der KfW ist nicht möglich.
Mehr Informationen zum Baukindergeld finden Sie im Merkblatt der KfW
Maximales zu versteuerndes Haushaltseinkommen 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind (+15.000 Euro je weiteres Kind). Entscheidend ist das durchschnittliche Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang. Die Immobilie muss während der gesamten Förderdauer von den Förderberechtigten genutzt werden. Bei Verkauf / Vermietung endet die Förderung.
In Bayern kann zusätzlich Baukindergeld Plus beantragt werden.
Für diesen Zuschuss sind Familien und Alleinerziehende berechtigt, die bereits das Baukindergeld des Bundes erhalten und seit mindestens einem Jahr in Bayern wohnen oder arbeiten. Zudem kann eine einmalige Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro gewährt werden. Beantragung und Prüfung erfolgen über die KfW und die BayernLabo.