Förderprogramm für Bauherren: effizient unterstützt

Das neue Förderprogramm des Bundes für energieeffiziente Gebäude umfasst eine ganze Reihe von Einzelmaßnahmen – von der Gebäudehülle bis zur Fachplanung. Die wichtigsten Eckpunkte und Fördersätze im Überblick für Ihre maßgeschneiderte Beratung.

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Gesund und nachhaltig zu wohnen wird vielen Menschen immer wichtiger. Rund drei Viertel der Befragten einer aktuellen YouGov-Umfrage geben an, bei Um- und Neubauten auf die Verwendung schadstoffarmer Materialien achten zu wollen. Das untermauert den Trend zum „grünen“ Bauen und Sanieren.

Und diese Entwicklung könnte sich sogar noch verstärken. Denn nun hat der Bund seine Förderprogramme für energieeffiziente Gebäude von KfW und BAFA in der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) gebündelt und übersichtlicher gestaltet. Die neuen Förderkredite und Zuschüsse können seit dem 1. Juli beantragt werden. Sie führen erstmals die Förderung von energieeffizientem Bauen und erneuerbaren Energien zusammen. Nun reicht ein Antrag aus, um sämtliche Förderangebote zu nutzen.

Drei Teilprogramme werden unterschieden: die Bundesförderung für Wohngebäude (BEG WG), jene für Nichtwohngebäude (BEG NWG) sowie die Förderung für energetische Einzelmaßnahmen (BEG EM). Das heißt, finanziell unterstützt werden nicht nur Neubauten, sondern auch Maßnahmen an bestehenden Gebäuden. Für letztere sind bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr förderfähig.

Die wichtigsten Fördersätze für energetische Einzelmaßnahmen haben wir hier zusammengefasst:

  • 20 Prozent der förderfähigen Summe für Maßnahmen an der Gebäudehülle (beispielsweise Dämmung der Außenwände; Dachflächen; Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Türen, Toren und Fenstern)
  • 20 Prozent für Anlagentechnik (beispielsweise Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen; Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung)
  • 20 bis 45 Prozent für erneuerbare Energien im Einsatz bei Heizungen (beispielsweise Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen)
  • 20 Prozent für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (beispielsweise hydraulischer Abgleich, einschließlich des Austauschs von Heizungspumpen)
  • 50 Prozent für die Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme

Beim Einsatz von erneuerbaren Energien (EE-Klasse) sowie bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (NH-Klasse) steigt die Förderung sogar noch an – und zwar um 2,5 Prozentpunkte im Neubau und um 5 Prozentpunkte in der Sanierung. Einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 Prozentpunkten auf alle Einzelmaßnahmen und Effizienzhausstufen gibt es bei schrittweiser Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans, der auf maximal 15 Jahre ausgelegt ist.

Für alle Förderungen kann nunmehr zwischen einem Direktzuschuss oder einem Kredit mit Tilgungszuschuss gewählt werden. Wichtig: Die Bauleistungen dürfen erst nach Antragstellung beauftragt werden – bei der Kreditförderung erst nach einem dokumentierten Bankgespräch.