Dilok / Adobe Stock

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Mehr Netto vom Brutto: Der Grundfreibetrag soll um 285 Euro auf 10.632 Euro steigen. Für Verheiratete bleibt doppelt so viel vom Einkommen steuerfrei. Der Spitzensteuersatz (42 %) soll für Alleinverdienende ab 61.972 Euro statt bisher 58.597 Euro greifen. Apropos Steuern: Der Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge steigt von 801 Euro auf 1.000 Euro jährlich und die Homeoffice-Pauschale soll maximal 1.000 Euro betragen statt wie bisher 600 Euro.

Mehr Geld für Midijobber: Die Midijob-Obergrenze soll um 400 Euro steigen – auf 2.000 Euro. Das betrifft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die länger als drei Monate beschäftigt sind und monatlich durchschnittlich mehr als 520 Euro und höchstens 2.000 Euro verdienen.

Mehr Kindergeld: Der Kinderfreibetrag soll rückwirkend für das Jahr 2022 auf 2.810 Euro steigen und dann für 2023 und 2024 auf 2.880 Euro bzw. 2.994 Euro. Das Kindergeld steigt für die ersten drei Kinder von 219 bzw. 225 Euro auf 237 Euro – für alle weiteren bleibt der Betrag bei 250 Euro.

Mehr Sozialbeiträge: Der Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenkasse steigt durchschnittlich von 1,3 auf 1,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitnehmer tragen davon die Hälfte. Der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung steigt um 0,2 auf 2,6 Prozent.

Mehr Rente: Die Altersrente soll weiter steigen, wenn auch nicht ganz so stark wie 2022. Die konkrete Rentenanhebung wird festgelegt, wenn abschließende Daten zur Lohnentwicklung vorliegen, voraussichtlich im März. Zudem: Rentenbeiträge können bereits ab 2023 voll abgesetzt werden – zwei Jahre früher als ursprünglich geplant.

Weniger Abgaben: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz sowie Nah- und Fernwärme von 7 Prozent bleibt bis März 2024 gültig. Zudem bleibt der ursprünglich bis Ende 2022 befristete ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen (außer Getränken) erhalten. Und: Arbeitgeber können Mitarbeitenden bis zum 31.12.2024 einmalig eine Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro steuerfrei gewähren, sofern die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.

Baukindergeld beantragen: Private Bauherrenfamilien, die zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 ihren Kaufvertrag unterzeichnet haben oder denen in diesem Zeitraum die Baugenehmigung erteilt wurde, können unter Umständen bis Ende 2023 pro Kind 12.000 Euro Baukindergeld beantragen. Voraussetzung: Sie stellen den Baukindergeldantrag spätestens sechs Monate nach Einzug.

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Redaktionsschluss: 31. Oktober 2022, 15 Uhr