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Sie selbst können am besten einschätzen, welches individuelle Pflegerisiko Sie gezielt absichern wollen. Die Deutsche Bank bietet lhnen die Möglichkeit, die gesetzlichen Pflegeleistungen sinnvoll und flexibel zu ergänzen.1 Ganz nach den Pflegegraden‚ für die Sie in Zukunft gewappnet sein möchten.
Angepasst an lhre Wünsche, bietet Ihnen die Deutsche Bank zwei unterschiedliche
Wege der privaten Pflegeabsicherung. Ganz gleich, ob Sie sich mit einer Einmalzahlung oder mit monatlichen Beiträgen absichern möchten.
Zwei Wege, ein Ziel
Deutsche Bank PflegeRente1
Wenn Sie die Zahlung monatlicher Beiträge zu Ihrer privaten Pflegeversicherung
bevorzugen.
Deutsche Bank PflegeKonto1
Die komfortable private Pflegeversicherung mit einer Einmalzahlung.
(Pflegegrad 1 ist nicht absicherbar)
lmmer mehr Menschen genießen ein immer längeres Leben mit all seinen schönen Seiten. Ein Unfall, eine Krankheit oder das Alter selbst können jedoch vieles verändern.
Was lässt sich also schon heute tun, um möglichst lange unabhängig im eigenen Zuhause leben zu können? Wer kommt für die Pflegekosten auf? Und nicht zuletzt: Welche Möglichkeiten gibt es, sich auf eine eventuell eintretende Pflegesituation vorzubereiten? Die nächsten Seiten möchten Ihnen Orientierung in diesen wichtigen Fragen geben.
Das Thema Pflege ist ein oftmals unterschätztes Risiko. Dabei steigt die Anzahl pflegebedürftiger Menschen kontinuierlich an.2 ln einem solchen Fall sind die Ersparnisse häufig schnell aufgebraucht. Mit dem Deutsche Bank PflegeKonto1 können Sie das finanzielle Risiko sinnvoll abfedem.
1Ein Produkt der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, gemeinsam mit IDEAL Lebensversicherung a.G.
2Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik
3Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung
4Quelle: www.bmg.bund.de
Die Pflege eines Menschen ist oftmals mit hohen Kosten verbunden.3 Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, diese Kosten zu decken — jedoch reichen die Leistungen nur in den seltensten Fällen tatsächlich aus.
Meist übersteigt der Pflegeaufwand bei vollstationärer Pflege die gesetzlichen Leistungen.4 Es ist dann der Pflegebedürftige selbst, der für die Differenz aufkommen muss. Reichen die Eigenmittel nicht aus, springt das Sozialamt ein. Es kann diese Leistungen aber von den nächsten Angehörigen zurückfordern.