Aus den Regionen

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28.03.2022

Weniger Fälle für die Schlichtungsstelle

Weniger Arbeit für die Schlichtungsstelle in Nordrhein: Die Zahl der Patientenbeschwerden ist rückläufig. Ein verbessertes Beschwerdemanagement in den Arztpraxen zahlt sich offenbar aus.

Die Zahl der Patientinnen und Patienten in Nordrhein, die wegen Problemen nach einer Behandlung die Schlichtungsstelle einschalten, ist rückläufig. Im Zeitraum zwischen Oktober 2020 und September 2021 gingen insgesamt 1.564 Anträge ein, dies entspricht einem Rückgang um 9,2 Prozent. Schon im Zeitraum davor hatte es einen Rückgang um 13,2 Prozent gegeben.
Die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein führt diese Rückgänge auf eine pandemiebedingte geringere Zahl an Behandlungen, aber auch auf ein besseres Beschwerdemanagement in den Praxen zurück.
Die Schlichtungsstelle in Nordrhein konnte im betrachteten Zeitraum 1.653 Verfahren abschließen – also mehr, als in diesem Zeitraum eingegangen waren. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 10,6 Monate.

Gut ein Viertel der Fälle waren Behandlungsfehler

In 27,8 Prozent aller begutachteten Fälle erkannten die Gutachter in Nordrhein einen Behandlungsfehler. Im langjährigen Durchschnitt liegt dieser Wert bei 31,4 Prozent. Am häufigsten sahen sich Chirurgen (18,2 Prozent), Orthopäden (15,6 Prozent) und Internisten (13,4 Prozent) mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers konfrontiert.
Auf die Allgemeinmedizin entfielen nur 3,1 Prozent der Anträge. Allerdings war hier mit 44,2 Prozent die Quote der festgestellten Behandlungsfehler überdurchschnittlich hoch.
Mehr als 40 Prozent der Beteiligten waren mit der Erstellung eines medizinischen Sachverständigengutachtens ohne vertiefende Erläuterungen der Sach- und der Rechtslage nicht zufrieden.

Zweitgutachten häufiger pro Patientin oder Patient

In diesen Fällen beantragen entweder die Patientinnen und Patienten oder die Ärztinnen und Ärzte ein abschließendes Gutachten, bei dem ärztliche und juristische Mitglieder der Kommission zusammenwirken.
Nur in 12,7 Prozent dieser Fälle führte dieses abschließende Gutachten zu einem vom ersten Gutachten abweichenden Ergebnis – dann allerdings häufiger zugunsten der Patientinnen und Patienten.
Im Berichtszeitraum widersprachen insgesamt 192 Ärztinnen und Ärzte, denen ein Behandlungsfehler vorgeworfen wurde, einem Begutachtungsverfahren (12,3 Prozent). Dabei kamen 20 Widersprüche direkt über den Haftpflichtversicherer.
Die Kommission in Nordrhein geht davon aus, dass sie künftig diejenige mit dem höchsten Fallaufkommen in Deutschland sein wird. Grund ist die Auflösung der gemeinsamen Schlichtungsstelle der norddeutschen Kammern in Hannover zum Jahresende 2021.


28.03.2022

Niedersachsen denkt Versorgung neu

Die Versorgungslandschaft in Niedersachsen steht vor einem Wandel. Ziel ist, dass die Sektoren enger vernetzt arbeiten. Dafür sollen in der stationären Versorgung zunehmend größere Einheiten entstehen.

In Niedersachsen steht eine Neufassung des Krankenhausplans an. Für einen damit möglichen Wandel der Kliniklandschaft hatte die Enquete-Kommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“ die Grundlage geliefert.
Die Landesregierung überlegt nun, auf größere stationäre Einheiten zu setzen und mittelfristig die Kliniklandschaft neu zu ordnen. Sie verspricht sich davon unter anderem bessere Behandlungsergebnisse in den Kliniken.
Bislang hält Niedersachsen für fast acht Millionen Menschen 171 Krankenhäuser unterschiedlicher Größenordnungen vor. Künftig sollen Kliniken in eine von vier Versorgungsstufen (Grund- und Regelversorgung, Fachkrankenhäuser, Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung und Krankenhäuser der Maximalversorgung) eingeordnet werden. Wo Versorgungslücken entstehen, werden regionale Versorgungszentren, die sektorübergreifend arbeiten sollen, als Alternative angesehen.

Das Land ist als Geldgeber gefragt

Der Wandel wird nicht kurzfristig umsetzbar sein. Voraussetzung für regionale Versorgungszentren ist, dass die dafür erforderlichen Baumaßnahmen vom Land finanziert werden. Hinzu kommt, dass schon zugelassene Krankenhäuser nicht einfach vom Netz genommen werden können – dafür müsste ein Krankenhaus zum Beispiel seinen Versorgungsauftrag nicht erfüllen. Das bedeutet, dass die Klinikträger die Neuordnung mitbestimmen. Offen ist bislang, in welchem Ausmaß Kommunen als mögliche Träger neuer oder umgewandelter Versorgungszentren eingebunden werden oder den Wandel mitgestalten wollen.


28.03.2022

Bayern bezuschusst Niederlassung

Das zum Jahresbeginn 2021 gestartete Programm „Landarztprämie“ in Bayern wird von der Landesregierung nach rund einem Jahr als „Erfolgsmodell“ gewertet. Über das Programm wurden im vergangenen Jahr insgesamt 143 ärztliche Niederlassungen gefördert. Darunter waren 79 Hausärztinnen und Hausärzte sowie 64 Fachärztinnen und Fachärzte, unter anderem aus den Fachrichtungen Gynäkologie, Pädiatrie, Urologie, Neurologie und Psychiatrie. Die Prämien betrugen im Einzelfall bis zu 60.000 Euro, in der Psychotherapie bis zu 20.000 Euro.
Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist eine Niederlassung in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die nicht überversorgt sind (Grenze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie: 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner). Außer auf die Landarztprämie setzt Bayern unter anderem auf ein Stipendienprogramm für Medizinstudierende und auf eine Landarztquote zur Sicherung der ambulanten Versorgung.


28.03.2022

Sorge um den Nachwuchs

Von der Politik in Bund und Land erwarten Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe, dass sie sich um die Nachwuchsfrage im ärztlichen Bereich kümmert. Wertgeschätzt fühlen sie ihre Arbeit von der Politik nur schwach, dies zeigte eine Umfrage der Ärztekammer ebenfalls.

Ärztemangel und zu wenige Studienplätze: Dieses Thema besorgt drei von vier Ärztinnen und Ärzten in Westfalen-Lippe. Dies zeigt eine Umfrage der dortigen Ärztekammer, an der sich 4.485 und damit rund zehn Prozent der Kammermitglieder beteiligt haben. 47 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind niedergelassen.
Dem Thema Ärztemangel sollte sich die Politik in Bund und Land nach Überzeugung von rund drei Vierteln der Befragten vorrangig widmen. Handlungsbedarf sehen viele Mitglieder auch bei der Gewährleistung einer flächendeckenden ambulanten Versorgung (62,9 Prozent) und bei der Finanzierung der Kliniken durch Fallpauschalen (54,9 Prozent).

Neue GOÄ ist nicht das Top-Thema

Deutlich weniger Ärztinnen und Ärzte, nämlich 42,2 Prozent, halten die Reform der GOÄ für vordringlich.
Sehr unterschiedlich fiel das Ergebnis zur Frage des Erhalts des dualen Krankenversicherungssystems aus. 48,9 Prozent halten den Erhalt des dualen Systems für nicht so wichtig, 32,1 Prozent ist er dagegen sehr wichtig und 19 Prozent wichtig.
Die Ärztekammer kündigte an, die Ergebnisse der Befragung in Gesprächen mit der Politik einzubringen. Dies gelte insbesondere für das Thema Nachwuchsförderung.
Ein weiteres Ergebnis der Befragung: Die ihnen von der Politik auf Bundesebene entgegengebrachte Wertschätzung halten die Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe mit einer Durchschnittsnote von 3,9 nur gerade noch für ausreichend. Die Wertschätzung durch die Bevölkerung nehmen sie mit einer 2,6 als deutlich größer wahr.

Redaktion:
Springer Medizin, Postfach 2131, 63243 Neu-Isenburg, Hauke Gerlof (V. i. S. d. P.)