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Es könnte so einfach sein.

Seit Januar bekommen Hausärztinnen und Hausärzte und auch Pädiater/-innen statt bisher gut 10 Euro etwas über 15 Euro (EBM-Nummer 03008 oder 04008), wenn sie einer Patientin oder einem Patienten einen Termin zur Weiterbehandlung bei einer Fachärztin oder einem Facharzt vermitteln – jedenfalls dann, wenn eine zügige Terminvermittlung medizinisch notwendig ist. Beispielsweise kann eine akute Verschlechterung bei Herzinsuffizienz eine schnelle Weiterbehandlung bei einer Kardiologin oder einem Kardiologen notwendig machen.

Für die Weiterbehandlung innerhalb bestimmter Fristen gibt es dann ebenfalls mehr Honorar: Fachärztinnen und Fachärzte erhalten eine um bis zu 100 Prozent erhöhte Grundpauschale, außerdem eine extrabudgetäre Vergütung für den gesamten Behandlungsfall im Quartal.

Win-win-Situation für alle?

Förderung für alle beteiligten Ärztinnen und Ärzte, Patientinnen und Patienten müssen nicht lange auf den Termin warten – diese Win-win-Situation verbessert sofort die Versorgung, also Haken dran?
Wenn es denn so einfach wäre!

Schon bisher wurde die Vermittlung von Terminen gefördert, doch nur 500.000 Mal im Jahr wurde die einschlägige Leistung nach der EBM-Position 03008 bzw. 04008 nach Auskunft des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi) abgerechnet, deutschlandweit.

Überlagert wurde sie bisher von der Neupatientenregelung, nach der Ärztinnen und Ärzte bei der Behandlung von gänzlich neuen oder seit mindestens acht Quartalen nicht in der Praxis erschienenen Patientinnen und Patienten extrabudgetär bezahlt wurden. Das war für die beteiligten Praxen einfacher als eine explizite Vermittlung von Terminen.

Neupatientenregel gestrichen

Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde diese Regelung der Vorgängerregierung kurzerhand gestrichen. Facharztpraxen, in geringerem Maße aber auch Allgemeinpraxen, könnten dadurch insgesamt 415 Millionen Euro verloren gehen, ebenfalls aufgrund von Berechnungen des Zi.
Um einen Ausgleich für den Honorarrückgang zu schaffen, bemühen sich manche Praxen jetzt intensiv darum, die Anzahl der Hausarztvermittlungsfälle zu steigern. So wurden Fälle bekannt, in denen Praxen auf der Website ihren Patientinnen und Patienten mitteilten, zum individuell vereinbarten Termin müssten sie eine hausärztliche Überweisung mitbringen, die nicht älter als vier Tage sei – egal, wie lange der Termin bereits vereinbart war. Denn nur bei einer Wartezeit von maximal vier Tagen gibt es die verdoppelte Grundpauschale.

Die zuweisenden Ärztinnen und Ärzte scheuen allerdings teilweise den Aufwand, sich von Praxis zu Praxis über einen Termin auszutauschen. Zum einen sind die Abläufe zum Teil noch schlecht abgestimmt: Hausarztpraxen müssen sich am Telefon wie Patientinnen und Patienten in die Warteschleife einreihen, eine Online-Anbindung des Terminkalenders existiert meist noch nicht. Zum anderen bleibt im Praxisbetrieb keine Zeit, sich auch noch um die Terminvereinbarung auf der fachärztlichen Ebene zu kümmern, heißt es immer wieder.
Hinzu kommt, dass der Druck wegen drohender Honorarverluste auf der hausärztlichen Ebene nicht ganz so hoch ist, weil in vielen KVen die Leistungen bereits heute überwiegend extrabudgetär vergütet werden.
In den ersten Wochen dieses Jahres kam es in der Folge immer wieder zu Irritationen zwischen Haus- und Facharztpraxen, weil Letztere auf eine Überweisung als Hausarztvermittlungsfall drängten. In einschlägigen Fachforen gab es Diskussionen, ob die Honorarverteilung noch fair sei, wenn im fachärztlichen Bereich der gesamte Behandlungsfall extrabudgetär honoriert würde, Hausärztinnen und Hausärzte aber mit 15 Euro zusätzlichem Honorar zufrieden sein müssten.

Kassenärztliche Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein ruft zur Ordnung

Um Klarstellung bemühte sich daraufhin unter anderem die KV Schleswig-Holstein. In einem Online-Newsletter wies die KV darauf hin, dass es „nicht zulässig“ sei, „dass Patienten vonseiten einer Facharztpraxis mit einer bestehenden regulären Überweisung zum Hausarzt zurückgeschickt werden, um diese in einen Hausarztvermittlungsfall eintauschen zu lassen“.
Die Feststellung einer Behandlungsnotwendigkeit und einer Terminvermittlung liege allein „in der Verantwortung und Zuständigkeit des Haus- bzw. Kinderarztes“ bzw. einer Haus- oder Kinderärztin.
Die Absprache des verbindlichen Termins müsse „nicht zwingend telefonisch erfolgen“, auch andere Medien wie Portallösungen könnten genutzt werden, wenn ein konkreter Termin garantiert werde.
Entscheidend könnte am Ende sein, wie gut die Wege aus der hausärztlichen in die fachärztliche Praxis sind oder in den kommenden Monaten werden. Bei guter Absprache können alle Beteiligten dazu beitragen, dass es am Ende doch einfacher wird.

Honorarregeln bei schneller Terminvermittlung
(„Zuschlag Terminvermittlung Facharzt“)

Honorarregeln bei schneller Terminvermittlung  („Zuschlag Terminvermittlung Facharzt“)

Möglichkeiten einer vereinfachten Terminvergabe

Organisation: 

Absprache zwischen Fachärztin/-arzt und zuweisenden Kolleginnen und Kollegen über zu nutzende Hard- und Software. Auch die Fälle, in denen eine schnelle Terminvereinbarung medizinisch sinnvoll ist, können abgesprochen werden, damit über diese Themen keine individuellen Absprachen mehr erforderlich sind.

Nutzbare Technik:

  • Eigene Handynummer nur für zuweisende Kolleginnen und Kollegen zur Terminabsprache, die direkt durchklingelt – zur Vermeidung von Wartezeiten.
  • Nutzung von Online-Terminkalendern, die es ermöglichen, Zeitslots ausschließlich für zuweisende Ärztinnen und Ärzte offen zu halten.*
  • Nutzung von sicheren Chat-Diensten im Gesundheitswesen, zum Beispiel meinarztdirekt.de oder MediOne, für die schnelle, verschlüsselte Kommunikation.

*Cave: In der offenen Sprechstunde ist es nicht erlaubt, die Behandlung zwingend an eine Terminvergabe mit Überweisungsschein zu knüpfen.

„Betriebswirtschaftlich rechnet sich das immer“

Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands, betont im Interview das Potenzial der höher vergüteten Vermittlungsfälle.

Herr Dr. Heinrich, wie wird das Instrument der schnellen Terminvermittlung durch Vertragsärztinnen und -ärzte aktuell genutzt?

Es läuft schleppend an. Es sind ja organisatorische Dinge, die zuerst zwischen Haus- und Fachärztinnen und -ärzten geregelt werden müssen. Man muss das so organisieren, dass dadurch möglichst wenig zusätzliche Arbeit entsteht. Das muss sich zunächst erst einmal einpendeln.

Manche Ihrer Fachkolleginnen und -kollegen scheinen sehr auf das neue Instrument erpicht zu sein und verlangen kurzfristig ausgestellte Überweisungen auch bei langfristig vereinbarten Terminen. Hausärztinnen und -ärzte sind irritiert. Ist das noch lege artis?

Nein, das wäre nicht rechtens. Es gibt immer welche, die über die Stränge schlagen. So, wie manche Hausärztinnen und -ärzte grundsätzlich sagen: „Nein, das mache ich nicht, ist mir zu viel Arbeit.“ Beides ist sicherlich die falsche Haltung. Es ist eine Aufforderung an beide Gruppen, enger zusammenzuarbeiten. In den KVen und bei der KBV passiert schon einiges, um das elektronisch zu unterstützen.

Ist die nun vorgesehene Honorarverteilung denn angemessen?

Ich halte es für fair, wenn ein Hausarzt 15 Euro für eine Überweisung bekommt, dass er oder sie sich dafür ein bisschen Mühe gibt. Und ich halte es für geboten, wenn Fachärztinnen und Fachärzte eine erhöhte Grundpauschale und extrabudgetäres Honorar bekommen, dass sie dann auch tatsächlich schnell Termine vergeben.

Der Aufwand wird auf der hausärztlichen Ebene teilweise beklagt. Rechnet sich die schnelle Terminvermittlung denn überhaupt?

Betriebswirtschaftlich rechnet sich das immer. Der Stundenlohn einer medizinischen Fachangestellten (MFA) liegt brutto irgendwo zwischen 20 und 25 Euro. Also, wenn es 15 Euro für eine Überweisung gibt, könnte dafür eine MFA bis zu 20 Minuten mit einer Terminvermittlung beschäftigt sein, und es wäre noch rentabel. Das Problem ist nur, dass für diese Zusatzarbeit kein Personal in vielen Praxen da ist. Deshalb ist es so wichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen sich absprechen, damit die Termine möglichst effizient organisiert werden können – auch mithilfe technischer Lösungen.

Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands

Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands

Redaktion:
Springer Medizin, Postfach 21 31, 63243 Neu-Isenburg, Hauke Gerlof (V. i. S. d. P.)