Die nahezu zinslosen Sonderkredite von 100 Millionen Euro dienen dazu, zerstörte oder beschädigte Geschäftsräume und Produktionsstätten zeitnah instand zu setzen, sowie Maschinen und andere notwendige Mittel zu beschaffen.
Höhere Finanzierungsbedarfe bzw. weitere Verwendungszwecke zur Liquiditätsbeschaffung werden individuell im Beratungsgespräch ermittelt und über bestehende Finanzierungslösungen der Bank angeboten. Auch die Förderprogramme von Landesförderinstituten und KfW können über unsere Experten beantragt werden.
Alle Maßnahmen gelten für betroffene Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen der Hochwasserkatastrophe in Deutschland vorbehaltlich der gesetzlich vorgeschriebenen Kreditprüfung.
* Bei Verbraucherkrediten werden die effektiven Gesamtkosten im konkreten Kreditvertrag genannt.
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