Geschäftskunden

Investitionsbooster

So können Unternehmen und Selbstständige von den
neuen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren

Sie planen Investitionen in Ihr Unternehmen? Etwa in Maschinen, Praxisinventar oder E-Mobilität? Dann könnte jetzt ein passender Moment sein, Ihr Vorhaben umzusetzen. Hintergrund ist der sogenannte Investitionsbooster, ein staatliches Maßnahmenpaket, mit dem die Bundesregierung die Wirtschaft beleben möchte.

Es sieht unter anderem vor, dass Unternehmen und Selbstständige, die in bestimmte Wirtschaftsgüter investieren, einen Großteil der Anschaffungskosten schneller abschreiben können. Konkret geht es bereits ab 2025 um diese Maßnahmen:

Schnellere Abschreibung: jährlich bis zu 30 % bereits ab 2025

Unternehmen und Selbstständige, die im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 in bewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. Maschinen, Betriebs- oder Praxisausstattung) investieren, können bereits im Jahr der Anschaffung bis zu 30 % der Kosten steuerlich geltend machen. In den Folgejahren können sie jeweils 30 % des verbliebenen Restbuchwerts der Investition abschreiben. 

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wachstumsbooster-2351752

Diese sogenannte degressive Abschreibung kann dazu führen, dass die Steuerbelastung des Unternehmens oder Selbstständigen in einem gewissen Zeitraum sinkt - was wiederum zu mehr finanziellem Spielraum führen kann. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Steuerbüro beraten. 

Firmenwagen: 75 % Abschreibung für E-Autos im ersten Jahr

Mit dem Investitionsbooster möchte die Bundesregierung Unternehmen und Selbstständige zu einem Umstieg auf E-Mobilität motivieren. Im Jahr der Anschaffung können 75 % der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge steuerlich geltend gemacht werden. Die Abschreibung der verbleibenden 25 % erfolgt gestaffelt in den Jahren zwei bis sechs nach Kauf des E-Autos. 

Die Regelung gilt für betrieblich genutzte E-Autos, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 neu angeschafft werden. Voraussetzung ist, dass es sich um rein elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von maximal 100.000 Euro handelt.  

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wachstumsbooster-2351752

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