Staatliche Förderkulisse

Diese Hilfen bei Neubau und Modernisierung gibt es jetzt

Die KfW reicht wieder Mittel aus – für Neubauten und junge Familien, die sich Wohneigentum schaffen wollen. Die Förderbank ist zudem wieder stärker in die finanzielle Unterstützung energetischer Sanierungen eingebunden, etwa bei einem Heizungstausch.

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Seit dem 20. Februar 2024 können bei der KfW Fördermittel für Klimafreundliche Neubauten (KFN) beantragt werden. Das Bundesbauministerium hat allein dafür in diesem Jahr Mittel in Höhe von 750 Millionen Euro bereitgestellt. Gefördert werden neu errichtete Wohngebäude, die dem Effizienzhaus(EH)-40-Standard genügen und bestimmte technische Mindestanforderungen sowie Voraussetzungen des QNG-Siegels für nachhaltiges Bauen erfüllen. Dafür reicht die KfW zinsverbilligte Kredite von bis zu 150.000 Euro aus.

Familien, die ein erstes eigenes Heim bauen oder kaufen wollen, können zudem vom KfW-Programm Wohneigentum für Familien (WEF) profitieren. Förderberechtigt sind Familien mit Kindern sowie Alleinerziehende, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 90.000 Euro plus 10.000 Euro für jedes Kind nicht überschreitet. Diese Obergrenzen wurden mit Wiederaufnahme des Programms ebenso angehoben wie die Kredithöchstbeträge in diesem Programm, die um bis zu 35.000 Euro auf maximal 270.000 Euro angestiegen sind. Hier bietet die KfW zudem neben den bekannten Konditionen seit dem 01.03.2024 auch eine Variante mit 20-jähriger Zinsbindungsfrist an. Möglich ist dabei eine Laufzeit von 25 Jahren und bis zu drei tilgungsfreien Anlaufjahren sowie eine Laufzeit von 35 Jahren und bis zu fünf Anlaufjahren ohne Tilgung.

BEG: Die wichtigsten Änderungen 2024

In diesem Jahr gelten gemäß dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) neue Regelungen für die Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) für die energetische Modernisierung von Bestandsbauten, die das Bundeswirtschaftsministerium hier detailliert darlegt. Unter anderem wird die KfW wieder verstärkt eingebunden. Die wichtigsten Änderungen für Ihre Kunden im Überblick:

  • Die Zuständigkeit für die Förderung eines Heizungstauschs liegt bei der KfW und nicht mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier können Ihre Kundinnen und Kunden bereits Mittel beantragen im Rahmen des Programms 458. Voraussetzung dafür ist, dass diese ihre eigene Immobilie selbst bewohnen. Die Förderung anderer Gruppen wie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) soll sukzessive aufgenommen werden. Der Höchstfördersatz steigt auf bis zu 70 Prozent, während die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro sinken. Ebenfalls beantragt werden können Ergänzungsbeihilfen für Privatpersonen, die bereits Förderung von KfW oder BAFA erhalten. Diese können im Programm 358 einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro erhalten.
  • Für weitere energetische Maßnahmen wie das Dämmen von Decken und Böden, den Austausch von Fenstern oder die Heizungsoptimierung ist das BAFA zuständig. Hier gibt es einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent bei förderfähigen Kosten von maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit bzw. 60.000 Euro, sofern ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Die für diesen notwendige Energieberatung wird über das BAFA ebenfalls wieder gefördert.
  • Wichtig: Anders als bisher müssen Aufträge zum Heizungstausch oder anderen energetischen Maßnahmen bereits vergeben sowie ein Lieferungs- und Leistungsvertrag abgeschlossen werden – die Beantragung von Fördermitteln erfolgt nunmehr im Nachgang. Daher sollten Auftraggebende vertraglich die auflösende oder aufschiebende Bedingung der Förderzusage vereinbaren und ggf. auch die voraussichtliche Erbringung von Leistungen terminieren. Denn dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
  • Fördermittel werden seit 2024 nicht mehr wie vorher für 24, sondern für 36 Monate bewilligt. Das heißt, die Umsetzung der relevanten Leistungen muss in diesem Zeitraum nach Zusage der Förderung erfolgen. Ebenfalls anders als bisher kann dieser Bewilligungszeitraum nicht mehr verlängert werden. Diese Regelung gilt sowohl für KfW-Förderkredite als auch für BAFA-unterstützte Einzelmaßnahmen.

Zu den Detailfragen äußert sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hier. Weisen Sie Ihre Kundinnen und Kunden auf die neuen Möglichkeiten hin – insbesondere, wenn diese bereits eine energetische Modernisierung angedacht hatten, wegen aktueller Entwicklungen aber noch mit einer Umsetzung zögerten.