Steueridentifikationsnummer

Seit dem 01. Juli 2007 erhält jede Person zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren eine 11-stellige Identifikationsnummer, die sog. TIN. Diese ändert sich bei Umzug oder Heirat nicht. Die Nummer bleibt der Person lebenslang zugeordnet. Die Nummer ist Voraussetzung dafür, den Einsatz von elektronischer Datenverarbeitung zu verbessern und wirtschaftlicher gestalten zu können. Demnach benötigen wir zur Einmeldung oder Änderung Ihres Freistellungsauftrages Ihre TIN.


Sie finden die Steueridentifikationsnummer auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid, Ihrem Lohnsteuerbescheid oder Ihrer Lohnsteuerkarte. Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer in den genannten Unterlagen nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern erneut anzufordern. Weitere Informationen erhalten Sie über folgenden Link:
Weiterführende Informationen zu Ihrer TIN