Sparzulage ausgeweitet

Bausparen wird mit Zulage noch attraktiver

Die Einkommensgrenze für die staatliche Arbeitnehmersparzulage verdoppelt sich im kommenden Jahr. Dadurch können erheblich mehr Personen als bisher von der Förderung profitieren, zum Beispiel beim Bausparen.

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Durch eine deutliche Anhebung der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage weitet der Staat den Bezugskreis für diese Förderung erheblich aus. Im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes steigt die Grenze auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 40.000 Euro für Alleinstehende bzw. 80.000 Euro für Verheiratete oder Lebenspartnerschaften. Damit liegt sie künftig mehr als doppelt so hoch wie die bisherige, seit 1999 geltende. Nach Berechnungen des Marktforschungsinstituts Empirica steigt dadurch die Zahl der Bezugsberechtigten um rund sechs auf etwa 14 Millionen.

Die Arbeitnehmersparzulage stärkt das Kapital von Beschäftigten, die von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten und diese zum Beispiel in einem Bausparvertrag anlegen. Die Fördersumme pro Jahr beträgt neun Prozent der so verwendeten Mittel bis zu einem Maximalwert von 470 Euro beziehungsweise 940 Euro bei Verheirateten oder Lebenspartnerschaften.

Attraktive Angebote

Damit werden die vielfältigen Angebote der BHW Bausparkasse noch attraktiver. Weisen Sie Ihre Kundinnen und Kunden gern auf die Vorteile hin – egal ob diese schon länger oder erst ab 01.01.2024 neu förderberechtigt sind. Zum Beispiel:

  • KomfortBausparen: eignet sich ideal für junge Kundinnen und Kunden sowie für Unentschlossene, die Kapital ansammeln möchten und den Fokus auf Fördermöglichkeiten – wie VL – legen.
  • WohnBausparen: ideal, um sich bereits heute einen Top-Sollzins ab 1 Prozent nominal p. a. für den zukünftigen Immobilienwunsch oder geplante Modernisierungsmaßnahmen zu sichern.
  • WohnBausparen Plus: für größere Finanzierungen wie die eigene Immobilie oder Modernisierungsvorhaben ab 50.000 Euro. Variable Optionen ermöglichen insbesondere in der Bauspardarlehensphase die Auswahl von Sollzins und Tilgungsrate innerhalb des vorgegebenen Rahmens; spätere Finanzierung ab 1,25 Prozent p. a.

Besonders interessant für Ihre jungen Kundinnen und Kunden:

Wer bei Abschluss seines Bausparvertrags das 25. Lebensjahr noch nicht beendet hat, kann nach sieben Jahren Laufzeit über sein Kapital verfügen, ohne dabei an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden zu sein – die Zulagen werden den jungen Menschen also zweckungebunden ausgezahlt!
Zudem gewährt BHW diesen jungen Kunden einen Jugendbonus (0,6 Prozent der Bausparsumme) für den ersten Bausparvertrag.

Gut zu wissen: Bitte beachten Sie, dass die Änderungen ab dem kommenden Steuerjahr gelten, sodass Ihre Kundinnen und Kunden dann mit Abgabe der Steuererklärung für 2024 die Zulage – wirksam für 2024 – gemäß der neuen Obergrenzen erhalten können.