Nachfolgeregelung für Baukindergeld

So verhilft der Staat jetzt Familien zu Wohneigentum

Zinsverbilligte KfW-Kredite statt Direktzahlungen: Um die Wohneigentumsquote in der Bevölkerung zu erhöhen, unterstützt der Bund Familien mit kleineren und mittelgroßen Einkommen beim Bau oder Erstkauf einer klimaschonenden Wohnimmobilie.

Mann und Kind streichen ein Haus

Getty Images/Halfpoint

Seit dem 1. Juni unterstützt der Staat Familien beim Ersterwerb einer neuen Immobilie oder dem Bau eines selbstgenutzten Hauses mit zinsverbilligten Krediten im Rahmen des KfW-Programms „Wohneigentum für Familien (300)“ (WEF). Damit hat das Bundesbauministerium eine Nachfolgerregelung für das Baukindergeld geschaffen, das zum Jahreswechsel ausgelaufen war. Im Gegensatz zum Baukindergeld, für das der Bund seit 2018 insgesamt rund 9,9 Milliarden Euro ausgeschüttet hat, beinhaltet das WEF keine Direktzahlung. Auch sind der Kreis der Förderberechtigten sowie die Vorgaben für Projekte modifiziert worden.

Dennoch kann das neue Programm den Ausschlag geben für einen Immobilienkauf durch Familien – vor allem in Zeiten, in denen die Mieten künftig besonders in Großstädten „trotz strikten regulatorischen Umfelds kräftig zulegen“ könnten, wie die Deutsche Bank Research in ihrem „Ausblick auf den deutschen Wohnungsmarkt 2023“ warnt. Zudem drohen Mieterinnen und Mietern hohe Aufschläge wegen einer möglicherweise anstehenden energetischen Sanierung ihrer Wohnung durch die Besitzerin oder den Besitzer.

Förderung an Klimaauflagen gekoppelt

Für das WEF-Programm stehen in diesem Jahr laut Bundesbauministerium bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Familien mit mindestens einem Kind, das noch nicht volljährig ist und zu Hause lebt. Die Förderung ist überdies an strikte Klimaauflagen gekoppelt. Abgerufen werden können Mittel nur noch für den Ersterwerb einer neu gebauten Immobilie oder beim eigenen Neubau – der Kauf von Bestandsbauten fällt aus dieser Förderung heraus.

Hier die wichtigsten Eckpunkte des WEF-Programms:

Wer wird gefördert?
Grundsätzlich förderberechtigt sind Familien, in deren Haushalt mindestens ein leibliches oder adoptiertes Kind im Alter von unter 18 Jahren gemeldet ist. Das Haushalteinkommen darf ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 60.000 Euro zuzüglich 10.000 Euro je minderjährigem Kind nicht überschreiten. Bei dem Projekt muss es sich um den Neubau oder den Ersterwerb (innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) einer Wohnimmobilie handeln, Beteiligte dürfen kein weiteres Wohneigentum besitzen. Andere Privatpersonen mit Neubauvorhaben könnten sich für das bereits im März 2023 gestartete staatliche Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ qualifizieren.

Wer wird gefördert?
Gefördert wird maximal eine Wohneinheit, die nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen muss. Die neue zu fördernde Wohnimmobilie muss dabei strengen Klimaschutzvorgaben entsprechen: Sie muss als Effizienzhaus 40 (EH40) ausgelegt sein und darüber hinaus die Anforderungen für Treibhausgasemissionen in ihrem Lebenszyklus erfüllen – also vom Bau über den Bestand bis hin zu Abriss und Entsorgung einen niedrigen CO2-Fußabdruck aufweisen und hohe energetische sowie ökologische Standards einhalten. Qualifiziert sie sich für die Gütesiegel „QNG Plus“ oder „QNG Premium“, steigt die Höchstfördersumme.

Wie hoch ist die Förderung maximal?
Die Kredithöchstbeträge hängen von der Ausstattung der zu fördernden Wohnimmobilie sowie von den Lebensverhältnissen der Förderberechtigten ab. Das Bundesbauministerium hat dazu diese tabellarische Übersicht zusammengestellt:

Klimafreundliches Wohngebäude
(Effizienzhaus 40 Standard und Anforderung an Lebenszyklus)
Klimafreundliches Wohngebäude QNG
(Effizienzhaus 40 Standard und QNG Plus oder QNG Premium)
Familien mit einem oder zwei Kindern: 140.000 Euro Familien mit einem oder zwei Kindern: 190.000 Euro
Familien mit drei oder vier Kindern: 165.000 Euro Familien mit drei oder vier Kindern: 215.000 Euro
Familien mit fünf oder mehr Kindern: 190.000 Euro Familien mit fünf oder mehr Kindern: 240.000 Euro

Quelle: www.bmwsb.bund.de

In diesem Rahmen werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben für das Projekt finanziert. Diese sind: Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung sowie Materialkosten beim Einsatz von Eigenleistungen.

Wie sehen die Förderkonditionen aus?
Das Programm wurde gestartet mit einem verbilligten Kreditangebot durch die KfW zu einem Zinssatz von 1,25 Prozent bei 35-jähriger Laufzeit und einer Zinsbindungsfrist von zehn Jahren. Das liegt erheblich unter dem aktuellen Marktniveau. Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrags beträgt vier Jahre. Die KfW passt ihre Konditionen laufend an. Den aktuellen Stand können Sie hier abrufen.

Wie hoch ist die Entlastung für Familien?
Die Gesamtentlastung durch die Bundesförderung variiert entsprechend der konkreten Vorhaben und erfüllten Bedingungen. Das Bundesbauministerium gibt in einer Beispielrechnung an, dass eine Ersparnis von rund 41.000 Euro für eine Familie mit einem oder zwei Kindern möglich sei.

Auf dem aktuellen Sachstand in Sachen Förderung zu sein, kann für eine erfolgreiche Vermittlung den Ausschlag geben. Informationen zu weiteren Detailfragen des WEF finden Sie hier.