Sie sind im E-Commerce aktiv? Dann müssen Sie Ihren Webshop in diesem Jahr sehr wahrscheinlich anpassen. Ab dem 19. Juni 2026 ist ein digitaler Widerrufsbutton für viele Online-Händler Pflicht. Wen genau das betrifft, was zu tun ist und warum der Aufwand für den Online-Handel auch Vorteile bietet, lesen Sie hier:
Impressum, AGBs, Datenschutzerklärung: Die Liste von Pflichtangaben in Onlineshops ist lang. Am 19. Juni 2026 kommt ein weiteres Element hinzu: der Widerrufsbutton – eine gesetzlich vorgeschriebene elektronische Funktion, die es Kundinnen und Kunden erleichtern soll, online abgeschlossene Verträge zu widerrufen. Damit möchte der Gesetzgeber den Verbraucherschutz stärken.
Widerrufsbutton: Für wen er Pflicht ist
Ein Widerrufsbutton ist zukünftig für alle Unternehmen verpflichtend, die Verträge mit Verbrauchern online abschließen. Sprich also die im Internet Waren oder Dienstleistungen an Endkunden verkaufen (B2C). Das gilt unabhängig von Größe, Umsatz oder Rechtsform des Unternehmens.
Geschäfte von Firma zu Firma (B2B) fallen nicht unter die Neuregelung, da hier keine gesetzliche Widerrufspflicht besteht. Bei Verträgen ohne gesetzliches Widerrufsrecht, etwa Sonderanfertigungen, ist auch im B2C-Bereich kein Button erforderlich.
Platzierung des Widerrufsbuttons
Sie nutzen für Ihren Webshop ein Onlineshop-System? Etwa Shopify, Shopware, Gambio oder eine Open-Source-Lösung wie WooCommerce. Dann erkundigen Sie sich frühzeitig, ob Ihr Anbieter für Ihr Shop-System ein entsprechendes Widerrufsbutton-Plugin/Feature bereitstellt. Bei den gängigen Anbietern ist davon auszugehen, dass dies der Fall sein wird.
Für die Implementierung in Ihren Webshop gilt: Der Widerrufsbutton muss gut sichtbar auf der Startseite platziert und eindeutig gekennzeichnet sein. Etwa durch eine Beschriftung wie „Vertrag widerrufen“. Nicht zulässig ist es, den Button innerhalb der AGBs, im Impressum oder der Widerrufsbelehrung zu platzieren.
Der Prozess nach dem Klick auf den Button
Der Prozess hinter dem Button sieht grob skizziert so aus: Ein Klick auf den Widerrufsbutton leitet auf eine Eingabeseite, auf der der Kunde alle relevanten Daten (z. B. Bestellnummer, Namen) eintragen kann.
Mit einem weiteren Klick auf einen Bestätigungsbutton, z. B. „Widerruf bestätigen“, schickt der Kunde den Widerruf ab. Er erhält daraufhin automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail, die Datum und Uhrzeit der Widerrufserklärung enthält. Wichtig ist, dass der Prozess sowohl für registrierte Kunden als auch für Gast-Besteller funktioniert.
Datenschutz und Fristen beachten
Die Widerrufsfunktion darf laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur notwendige Informationen abfragen. Wenn sich der Kunde auf der Website oder in der App eingeloggt hat, sollte daher keine erneute Datenabfrage erfolgen. Bei Gast-Bestellungen im Onlineshop kann z. B. die Eingabe der Bestellnummer ausreichend sein. Dies kann für Onlineshop-Betreiber bedeuten, dass sie die Datenschutzerklärung Ihrer Website anpassen müssen.
Ein Widerruf ist in den meisten Fällen nur innerhalb einer bestimmten Frist möglich. Beim Online-Kauf beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist 14 Tage, beginnend mit dem Erhalt der Ware. Dementsprechend empfiehlt es sich, den Zeitpunkt des Widerrufs digital zu erfassen.
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Widerrufsbelehrung aktualisieren
Für Inhaber von Webshops gilt, dass sie in Ihrer Widerrufsbelehrung deutlich machen, dass der Widerruf online möglich ist und darauf hinweisen, wo Kunden diese Funktion in ihrem Shop finden. Darüber hinaus muss ein entsprechender Passus in der Bestellbestätigung aufgeführt sein, um die Rechtssicherheit Ihres Shops weiterhin zu gewährleisten. Hierzu lassen Sie sich am besten juristisch beraten.
Mögliche Konsequenzen bei fehlendem Widerrufsbutton
Rechtlich handelt es sich beim Widerrufsbutton nicht um eine freiwillige Serviceleistung, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung. Verstöße können Abmahnungen und Bußgelder sowie Imageschäden nach sich ziehen. Shop-Betreiber sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre Lösung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gegebenenfalls auch hierzu rechtlichen Rat einholen.
Warum wird der Button eingeführt?
Mit dem Widerrufsbutton setzt der Gesetzgeber eine Pflicht aus der EU-Richtlinie 2023/2673 in nationales Recht um. Ziel ist es, Verbrauchern in der Europäischen Union den Widerruf eines Vertrags genauso einfach zu machen, wie den Abschluss eines Kaufs.
Hintergrund ist, dass es beim Online-Shopping im Gegensatz zum stationären Handel nicht möglich ist, Waren vor dem Kauf anzufassen oder wie bei Kleidung anzuprobieren. Das gesetzliche Widerrufsrecht für sogenannte Fernabsatzverträge soll diese Nachteile ausgleichen.
Widerrufsbutton bietet Chancen für Handel
Wie viele gesetzliche Neuregelungen bedeutet auch der Widerrufsbutton für Unternehmen erst einmal zusätzlichen Aufwand. Allerdings bietet er auch Chancen: Ein transparenter und kundenfreundlicher Widerrufsprozess kann das Vertrauen der Kunden stärken und sie dazu motivieren, regelmäßig in dem Shop einzukaufen. Außerdem kann der Button dafür sorgen, einen Widerrufsprozess komplett digital zu erfassen, was interne Abläufe effizienter machen kann. Die Daten von Rückläufern könnten zudem dazu genutzt werden, das Sortiment zu optimieren und häufig retournierte Waren auszusortieren.
Weitere Informationen zum Widerrufsbutton finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz