FAQ: Unternehmensstrafrecht

Wenn Unternehmen Straftaten begehen, soll das drastischere Folgen haben als bisher. Das sieht der Gesetzentwurf für ein sogenanntes Verbandssanktionsrecht vor. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Bild einer Statue von Justitia

Mit der Einführung eines sogenannten Verbandssanktionsgesetzes sollen die Defizite bei der „Bestrafung“ von Unternehmen in Deutschland ausgeräumt und ein international wettbewerbsfähiges Unternehmensstrafrecht etabliert werden. Foto: adobe stock

07/2021

Chefredaktion: Bastian Frien und Boris Karkowski (verantwortlich im Sinne des Presserechts). Autor: Andreas Knoch. Der Inhalt gibt nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers (Deutsche Bank AG) wieder.