Soll die KI jetzt Steuern zahlen?
Eine Robotersteuer hat das EU-Parlament schon 2017 abgelehnt. Doch mit der Aussicht, dass künstliche Intelligenz Millionen qualifizierte Angestellte arbeitslos machen könnte, flammt die Diskussion wieder auf. Ein Überblick
ILLUSTRATION: PIC4/AI GENERATED
Ausgerechnet Bill Gates forderte Anfang 2017 eine Steuer auf Roboter. Damit könnte Altenpflege oder Förderunterricht für Kinder finanziert werden – Tätigkeiten, für die Menschen besonders gut geeignet seien. Auch die Gesetzgeber der Europäischen Union haben einen Vorschlag für eine Robotersteuer diskutiert, mit deren regelmäßigen Einnahmen Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeiter finanziert werden sollten.
Eine KI- oder Robotersteuer verspricht politische Signalwirkung: Der Staat sorgt für einen Ausgleich, indem die Mehrgewinne durch den Einsatz der neuen Technologien gezielt abgeschöpft und gezielt eingesetzt werden. Wie bei anderen zweckgebundenen Staatseinnahmen könnten dann Umschulungen, Grundeinkommen oder anderes damit gegenfinanziert werden.
Wähler, die sich um ihre finanzielle Zukunft im KI-Zeitalter sorgen, könnten somit etwas beruhigt werden. Doch keiner der Vorschläge hat sich bislang durchgesetzt. Offenbar tun sich Regierungen schwer, entsprechende Steuererhöhungen umzusetzen, da sie negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrie fürchten.
Und anders als vielfach angenommen hat die Automatisierung der Produktion bislang nicht zu einer Massenarbeitslosigkeit geführt. Auch die Auswirkungen von KI auf Arbeitsplätze sind derzeit geringer als vorhergesagt. Künstliche Intelligenz wird aktuell meist informell eingesetzt und unterstützt Angestellte in ihrer bisherigen Arbeit, ersetzt sie aber nicht.
Mit den rasanten Fortschritten in der künstlichen Intelligenz könnte sich das jedoch schon bald ändern. Roboter werden nicht nur immer flexibler, zuverlässiger und klüger. Sie werden dank KI auch selbstständiger. Agentic AI, die erst am Anfang ihrer Möglichkeiten steht, könnte selbst akademische Tätigkeiten vollständig ersetzen. Denn die KI-Agenten agieren autonom und analysieren selbst, welche Unteraufgaben sie lösen müssen, um zum optimalen Ergebnis zu kommen. Vom Arzt bis zum Autor, vom Geschäftsführer bis zum Investmentmanager könnte ihr Einsatzgebiet reichen.
Wenn fast alle ersetzt werden können
In welchem Umfang und mit welchen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt diese Innovationen wann durchschlagen werden, ist ungewiss. In der Vergangenheit gab es regelmäßig Warnungen vor einer Massenarbeitslosigkeit durch Automatisierung, erfüllt haben sich die Befürchtungen bisher nicht. Der Arbeitsmarkt hat mit einer Höherqualifizierung reagiert: In Industriestaaten wurde die Arbeiterschicht zunehmend von einer Angestelltenschicht verdrängt. Doch wie sollen Menschen weiterqualifiziert werden, wenn Computer in Zukunft alles besser können als sie? Wenn die Maschinen klüger, schneller, fehlerfreier – und vor allem sehr viel günstiger sind?
Druck von der heimischen Industrie und Widerstand von den US-Techriesen, aber auch Probleme bei der Berechnungsgrundlage erschweren eine Umsetzung von Robotersteuern.
Die sozialen Folgen – hier eine hoch vermögende Oberschicht, die das Kapital zur Nutzung und Anschaffung von Robotern und KI-Agenten hat, dort eine arbeitslose Mehrheit, die von staatlichen Transferleistungen abhängig ist – könnten enorm sein. Dabei ist keinesfalls ausgemacht, dass nicht auch zahlreiche Unternehmer künftig abhängig werden könnten von den Diensten der Eigentümer von KI-Modellen und Rechenkapazität. Der bisherige Sozialvertrag wäre gefährdet, weil die Einkommensteuern und Sozialabgaben deutlich schrumpfen, die Ausgaben aber zugleich ansteigen. Woher sollen Staat und öffentliche Einrichtungen die Einnahmen zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildung, Sozialhilfe oder Infrastruktur erhalten?
Wenig Interesse an neuen Steuern
Die ursprüngliche Idee von Gates – ein Roboter, der die Aufgaben eines Arbeiters im Wert von 50 000 US-Dollar verrichten kann, sollte entsprechend „Einkommensteuer“ zahlen – wird in fast allen Ländern als innovationshemmend abgelehnt. Die Nachteile in einem globalisierten Markt wären zu groß. Polen hat 2022 sogar eine 50-prozentige Zusatzsteuererleichterung auf Roboterinvestitionen eingeführt, die bis 2026 gültig ist.
Lediglich Südkorea setzte 2017 trotz sehr geringer Geburtenrate eine Form der Roboterbesteuerung um – als bislang einziges Land weltweit. Allerdings ist der Ansatz weit entfernt von einer direkten Steuer. Stattdessen wurden bestehende Steuervergünstigungen für Automatisierungsmaßnahmen reduziert – und auch das nur in Maßen. Die steuerlichen Abzüge für Investitionen in Automatisierungsausrüstung sanken lediglich von maximal sieben Prozent um zwei Prozentpunkte. Für ein Land wie Südkorea, das mit mehr als 500 Robotern je 10 000 Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe die weltweit höchste Roboterdichte aufweist, war es dennoch ein großer Schritt. So wurde der Anstieg der Automatisierung verlangsamt, und die Steuereinnahmen wurden erhöht.
Mancher zählt die Digital Services Tax der EU, die statt einer traditionellen Robotersteuer eingeführt worden ist, zu den Automatisierungssteuern. Von ihr sind auch KI-basierte Dienstleistungen betroffen. Allerdings ist die Steuer, die faktisch vor allem US-Techkonzerne trifft, Teil des transatlantischen Zollstreits mit den USA. Kanadas Digital Services Tax, die eine dreiprozentige Umsatzsteuer für „kanadische“ Umsätze von US-Techriesen wie Amazon und Google vorsah, wurde im Zuge eines Handelskompromisses mit den USA pausiert – so zumindest der Stand bei Redaktionsschluss.
... mich für den monatlichen Newsletter registrieren.
Spannende Informationen und relevante Themen aus der Wirtschaft und Finanzwelt in kompakter Form für Ihren unternehmerischen Alltag und für Ihre strategischen Entscheidungen.
Wir machen Wirtschaftsthemen zu einem Erlebnis.
Neue Ansätze
Druck von der heimischen Industrie und Widerstand von den US-Techriesen, aber auch Probleme bei der Berechnungsgrundlage erschweren eine Umsetzung von Robotersteuern. Das beginnt bei der Definition eines Roboters und seiner Leistungsfähigkeit, auch in Abgrenzung zu den längst etablierten Maschinen. Bill Gates’ Vorschlag mit der Arbeiteranalogie hilft nicht weiter. Denn Roboter werden in der Praxis selten eins zu eins die Tätigkeiten eines Arbeiters oder Angestellten übernehmen. Häufig werden Aufgabenfelder und Produktionsschritte neu strukturiert, sodass eine direkte Vergleichbarkeit schwerfällt.
ILLUSTRATION: PIC4/AI GENERATED
Hinzu kommt, dass die Berechnungsgrundlage statisch sein müsste. Denn eigentlich sinkt der Wert – und damit auch das Gehalt – einer Arbeit, wenn sie zu deutlich günstigeren Konditionen verrichtet werden kann. Ein starrer Wert bildet aber keine Produktivitätszuwächse ab, die auch eine Maschine zum Beispiel durch Upgrades erreichen kann.
Um all diese Schwierigkeiten zu umgehen, haben Techvordenker wie Tim O’Reilly 2023 die Einführung einer Token-Steuer gefordert. Diese sieht, ähnlich einer CO2-Steuer oder eines „Tausend-Kontakt-Preises“ (TKP), eine verbrauchsbasierte Besteuerung vor: Jeder Token kostet einen fixen Betrag. KI-Modelle empfangen und senden ihre Informationen in kleinen Datenpaketen, den Tokens. Diese haben häufig den Umfang eines kurzen Worts oder eines Wortfragments. Beim TKP zahlt der Anzeigenkunde einen definierten Preis je 1000 Anzeigenimpressionen, bei der Token-Steuer wäre es dann ein fixer Preis je 1000 Tokens, die von einem KI-Modell generiert werden.
Bewusst wird in diesem Modell nicht die Arbeitskraft oder ein möglicher „Wert“ einer Arbeit besteuert, sondern der Output. Das bedeutet auch, dass die Steuer umso höher wird, je intensiver ein Unternehmen KI nutzt. Bei einem minimalen Steuersatz von 1 Cent je 1000 Tokens würde außerdem vermieden, dass eine KI-Nutzung für Verbraucher hohe Mehrkosten verursacht. Die Hoffnung ist, dass die „Token Tax“ auf diese Weise Innovationen nicht hemmt, weil nur derjenige signifikante Steuern zahlt, der dank KI auch eine merkliche Wertschöpfung generiert (oder, in der Testphase, sich davon verspricht).
Braucht es wirklich eine neue Steuer?
Dennoch gibt es auch bei der Token-Steuer offene Fragen. Wer zahlt die Steuer – der Nutzer oder der „Erzeuger“, sprich der Eigentümer des KI-Modells? Eine Besteuerung des Nutzers wäre sinnvoll, denn er hat den Wertschöpfungszugewinn. Doch könnte eine Messung der genutzten Tokens zum Beispiel bei Open-Source-Modellen, bei denen die Token-Verarbeitung nicht zentral über Cloud Computing läuft, schwierig werden.
Und müssten nicht Tokens zu Trainingszwecken niedriger besteuert werden, da auch ihre Wertschöpfung gegen null laufen kann? Wie reagieren Steuerbehörden auf komprimierte Antworten, die weniger Tokens erzeugen – aber den gleichen Wert haben können? Derzeit gibt es unterschiedliche Tokenizer, die denselben Text in unterschiedlich viele Tokens aufteilen. Für den gleichen Inhalt würden entsprechend mehr oder weniger Steuern fällig werden. Darum werden bereits alternative Bemessungsgrundlagen wie Rechenzeit oder Antwortlänge in Buchstaben, Wörtern, Sätzen diskutiert. Wahrscheinlich artet die Token-Steuer daher zu einem Katz-und-Maus-Spiel zwischen Steuerbehörden und technischen Innovatoren aus.
„Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern hätten den großen Vorteil, dass sie direkt auf die finanziellen Vorteile eines KI-Einsatzes bezogen sind und auf bestehenden Strukturen aufsetzen.“
Marc Schattenberg, Deutsche Bank Research
Marc Schattenberg, Arbeitsmarktexperte bei Deutsche Bank Research, ist darum skeptisch, ob sich eine ganz neue Steuerart wirklich etablieren wird. „Es würde mich nicht wundern, wenn wir stattdessen die Ausweitung bestehender Steuerarten wie Umsatzsteuer oder Körperschaftsteuer sähen. Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern hätten den großen Vorteil, dass sie direkt auf die finanziellen Vorteile eines KI-Einsatzes bezogen sind und auf bestehenden Strukturen aufsetzen.“
Allerdings sind die Unternehmenssteuern in den vergangenen Jahren fast überall auf der Welt deutlich gesunken. Ein nationaler Alleingang könnte in Deutschland den Anreiz zur Verlagerung von ansässigen Unternehmen erhöhen. Umsatzsteuern – oder eine „Value Added Tax“ auf Techgroßunternehmen, wie sie der US-Unternehmer Andrew Yang, Präsidentschaftskandidat bei der Wahl 2020, vorschlug – würden aber in Deutschland wenig zum sozialen Ausgleich beitragen können. Denn die Techgiganten sitzen fast alle in den USA, und schon heute tut sich Europa schwer genug damit, von den Konzernen Steuern einzutreiben.
Das grundsätzliche Problem nationaler Steuererhöhungen bleibt bestehen: Je unabhängiger Unternehmen von Arbeitskräften werden, desto mobiler werden sie. Eine verbindliche internationale Koordination von Steuersätzen ist aber stets gescheitert.
03/2026
Chefredaktion: Bastian Frien und Boris Karkowski (verantwortlich im Sinne des Presserechts). Der Inhalt gibt nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers (Deutsche Bank AG) wieder.