Hier gilt, was für das gesamte derzeitige Sanktionsumfeld gilt: In kurzer Abfolge werden Sanktionspakete in den USA, GB und in der EU verabschiedet, während bereits die „nächste Welle“ diskutiert wird. Dies bedeutet, dass sich die Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr stetig verändern und nicht sicher prognostizierbar sind. Die in Kraft getretenen und in Rede stehenden Sanktionen wirken sich auf den Zahlungsverkehr aus. Die konkreten Auswirkungen hängen dabei von mehreren Faktoren ab und können für Unternehmen sehr von der jeweiligen Einzelsituation sowie dem konkreten Umsetzungsstand der sich derzeit fortlaufend entwickelnden Sanktionen abhängen.
Grundsätzlich lassen sich folgende Hinweise geben:
Gegen einzelne russische Banken wurden von mehreren Ländern in ihrer Reichweite unterschiedliche Sanktionen erlassen. Zudem hat die EU mit Verordnung (EU) 2022/345 vom 1. März 2022 den Ausschluss mehrerer Banken vom SWIFT-Netzwerk beschlossen (weiter Details hierzu unter „Welche Banken sind vom SWIFT-Ausschluss betroffen“).
SWIFT ist ein unter belgischem Recht inkorporierter Anbieter von u.a. Informationsdienstleistungen im Finanzsektor, dem rund 11.000 Institutionen aus 200 Ländern angehören. SWIFT unterhält unter anderem in den USA und in der Schweiz ein Operating Center. SWIFT unterliegt damit dem belgischen, europäischen, schweizerischen und US Sanktionsrecht. Angeschlossene Banken hingegen können je nach Situation diesem und / oder anderen Sanktionsregimen unterliegen.
Mithilfe des SWIFT-Netzwerks können angeschlossene Banken zum Zwecke der Ausführungen von Zahlungen und anderer Finanzdienstleistungen untereinander Nachrichten austauschen. Angeschlossene Banken sind durch ihre BIC (Business Identifier Code) identifizier- und erreichbar.
Ein Ausschluss einer Bank aus dem SWIFT Netzwerk hat zur Folge, dass diese Bank für andere Banken des Netzwerkes nicht mehr auf diesem Weg erreichbar ist. Da die Nachrichten im geschlossenen SWIFT Netzwerk in besonderer Weise verschlüsselt werden, verlassen sich die angeschlossenen Banken auf die Verbindlichkeit dieser Nachrichten in hohem Maße. Darin besteht das Alleinstellungsmerkmal von SWIFT.
Der Austausch von SWIFT-Nachrichten ist insbesondere für das reibungslose Funktionieren des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs von Bedeutung. Lokale Zahlungsverkehrssysteme funktionieren demgegenüber häufig per se ohne die Notwendigkeit eines Austausches von SWIFT-Nachrichten zwischen den Banken. Dies gilt bspw. für das russische Zahlungsverkehrssystem, über das der russische Inlandszahlungsverkehr abgewickelt wird.
Zu beachten gilt, dass gegen einzelne russische Banken Sanktionen verhängt wurden, die grundsätzlich oder in bestimmten Fällen Transaktionen mit diesen Banken untersagen. Sind diese einschlägig, darf eine den Sanktionsregimen unterliegende Bank entsprechend keine Zahlung an diese Bank leisten oder von dieser empfangen, und zwar unabhängig davon, ob hierfür das SWIFT-Netzwerk oder andere Kommunikationskanäle genutzt werden.
Stand 11.03.20200, 09.00 Uhr