Lieber auf eigene Faust oder gemeinsam stark?

Mit dem demografischen Wandel, dem Zuwachs chronischer Erkrankungen und einem zunehmenden Gesundheitsbewusstsein wächst der Bedarf an medizinischer Versorgung – gute Gründe, um über eine Investition in die Praxis oder eine Expansion nachzudenken.

Sie wollen sich vergrößern? Jetzt wäre ein günstiger Zeitpunkt. Denn der ambulante Gesundheitsmarkt ist nach Angaben der ÄrzteZeitung eine nachhaltige Wachstumsbranche, die grundsätzlich gute Investitionsbedingungen aufweist. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist in den nächsten Jahrzehnten mit einem wachsenden Bedarf an Ärztinnen und Ärzten zu rechnen. Bei der Investitionsplanung konzentrieren sich viele Ärzte vor allem auf Nutzen und technische Aspekte des Vorhabens. Doch worauf kommt es bei der Investitionsplanung an?

Sie wollen expandieren, haben aber noch Fragen zur Finanzierung?

Der Bedarf wächst schneller

„Die Zahl der Ärzte steigt, aber der Bedarf steigt schneller“, bringt der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, die Ergebnisse der Ärztestatistik für das Jahr 2015 auf den Punkt. Demnach erhöhte sich die Zahl der bei den Landesärztekammern gemeldeten ambulant tätigen Mediziner 2015 nur leicht um 1,5 Prozent auf nunmehr über 150.000 bundesweit.

Demgegenüber steht ein kontinuierlicher Zuwachs der Behandlungsfälle. So erhöhte sich den Angaben zufolge die Zahl der ambulanten Behandlungen in Deutschland zwischen 2004 und 2014 um 152 Millionen. Ein Ende dieses Trends ist nicht in Sicht, denn verantwortlich dafür ist vor allem der steigende Behandlungsbedarf einer alternden Gesellschaft. Und die Ärzteschaft altert mit: Im Jahr 2015 gab es laut Ärztestatistik der Bundesärztekammer viel mehr 50- bis 59-jährige als 40- bis 49-jährige Ärzte.

Kooperationen immer attraktiver

Viele Ärzte arbeiten also bereits auf den Ruhestand hin. Doch die Nachfolgersuche insbesondere für die Einzelpraxis gestaltet sich für Ärzte zunehmend schwieriger.

Denn viele junge Ärzte bevorzugen Kooperationsmodelle. Um diese aufzubauen, braucht es genügend Vorlauf. Strategische Investitionen in die Praxis sowie die Überführung in eine Kooperation können die Möglichkeiten für einen Verkauf an einen Praxisnachfolger jedoch verbessern, und das gilt sowohl in unter- als auch überversorgten Regionen. Aus Sicht eines potenziellen Nachfolgers wird die Praxis umso wertvoller, je sicherer zukünftige Einnahmen, zum Beispiel durch Spezialisierung oder Kooperationen, sind.

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Amortisationsmöglichkeiten prüfen

Schon heute bestätigt sich die zunehmende Dynamik in der Veränderung von Praxisstrukturen. Vor allem die Möglichkeit, weitere Zulassungen in die Praxis oder in Filialen zu übernehmen und mit angestellten Ärzten zu besetzen, hat zu einer deutlichen Beschleunigung des Trends zu größeren Praxiseinheiten geführt. Oft sprechen fachliche Gründe für Kooperationen oder den Zukauf von Zulassungen, zum Beispiel:

  • die Vorteile der Teamarbeit,
  • ein erweitertes Leistungsspektrum,
  • längere Öffnungszeiten,
  • keine Praxisschließungen wegen Urlaubs.

Dadurch kann die Patientenbindung verbessert werden – was insbesondere in Gebieten mit intensivem Wettbewerb ein entscheidender Vorteil sein kann.

Wichtig: Bei Investitionsentscheidungen sind grundsätzlich die Amortisationsmöglichkeiten zu prüfen. Während Investitionen, die ausschließlich der GKV-Versorgung dienen, häufig nur schlecht amortisierbar sind, haben Investitionen, die zu einem verbesserten Angebot für Privat- und IGeL-Patienten führen, das Potenzial, sich zu einem wichtigen Wettbewerbsfaktor zu entwickeln. Gleiches gilt für Investitionen zur Praxisexpansion durch Kooperationen und Zukäufe. Ist die Entscheidung für eine Investition getroffen, lohnt eine Vergleichs- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verschiedener Investitionsmöglichkeiten.

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Kooperieren kann Vorteile bringen

Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Praxisgemeinschaften haben viele Vorteile: So ist unter anderem ein erweitertes Behandlungsangebot möglich – und somit eine umfassendere Betreuung von Patienten aus einer Hand. Außerdem können Kooperationen Kostensynergien eröffnen und erlauben beispielsweise höhere Investitionen in moderne Geräte, die Ihre finanziellen Möglichkeiten als Einzelkämpfer womöglich übersteigen würden. Allerdings kann es auch Streitigkeiten geben – beispielsweise bei der Gewinnverteilung.

Eine BAG ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), für die kein Mindestkapital erforderlich ist. Die Gesellschafter haften allerdings mit Geschäfts- und Privatvermögen unbeschränkt. Jedes Mitglied der GbR behält seinen eigenen Vertragsarztsitz sowie die damit verbundene Zulassung – muss dafür aber mindestens 20 Stunden Sprechstundenzeit anbieten. Die Gewinnverteilung ist im Gesellschaftsvertrag geregelt – ebenso wie Einlagenhöhe und gemeinschaftliche Entscheidungsbefugnisse.

Medizinische Versorgungszentren im Kommen

Immer beliebter werden MVZ: Zwischen 2010 und 2015 wurde hier laut Bundesarztstatistik ein Anstieg von knapp 70 Prozent verzeichnet.

MVZ wurden mit der Gesundheitsreform 2004 eingeführt und sind in allen Gesellschaftsformen möglich – die bevorzugten sind GbR, Partnerschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Letztere ist oftmals schneller und zu einem besseren Preis als eine vergleichbare Personengesellschaft zu verkaufen, da der Käufer lediglich Gesellschaftsanteile erwerben muss. Seit 2015 können auch arztgruppengleiche MVZ gegründet werden. Das bedeutet, dass nunmehr auch reine Hausarzt-MVZ sowie spezialisierte facharztgruppengleiche MVZ möglich sind. Die Synergieeffekte bezüglich Kosten, Geräte, Personal und Investitionen sind ähnlich denen einer BAG.

Wichtig allerdings: Wer seinen Vertragsarztsitz in ein MVZ einbringt, riskiert, ihn zu verlieren. Denn dieser geht an das MVZ über. Und: Da alle MVZ-Ärzte gemeinsam abrechnen, muss die Gewinnverteilung klar geregelt sein.