Digitaler Finanzbericht

Der digitale Finanzbericht - Aufwand und Kosten reduzieren

Gute Nachrichten für Unternehmen und Steuerberater: Der administrative Aufwand für Finanzierungsanfragen wird deutlich sinken. Ab sofort können Sie Ihre Daten zur Überprüfung der Bonität mit dem neuen Digitalen Finanzbericht (DiFin) direkt und digital an Ihr Kreditinstitut übermitteln, denn Jahresabschlüsse und andere Dokumente können jetzt digital eingereicht und geprüft werden. Sicher und effizient.

Ihre Vorteile

  • Vertraulichkeit und Datenintegrität: Die Daten werden vor unberechtigtem Zugriff und Veränderungen geschützt übertragen
  • Zeitersparnis: Der administrative und zeitliche Aufwand wird reduziert
  • Geringere Kosten: Prozesse werden vereinfacht, der Papierbedarf sinkt
  • Weniger Fehler: Der fehleranfällige Medienbruch bei der Datenübertragung fällt weg
Einfacher denn je

Die digitale Übermittlung ist grundsätzlich möglich für:

Von Steuerberatern erstellte oder testierte Abschlüsse (einschließlich Einnahme-Überschuss-Rechnung)

Durch das berichtende Unternehmen aufgestellte Abschlüsse (einschließlich Einnahme-Überschuss-Rechnung)

Jetzt umstellen: Unsere Checkliste für Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

  • Überprüfen Sie, ob Ihre Software das Digitale-Finanzbericht-Verfahren (DiFin-Verfahren) bereits unterstützt. Fragen Sie ggfs. Ihren IT-Dienstleister oder Software-Anbieter, woran Sie dies erkennen und worauf zu achten ist.
  • Möchten Ihre Mandanten das neue Verfahren nutzen, checken Sie, ob deren Kreditinstitute bereits am DiFin-Verfahren teilnehmen. Eine vollständige Liste der teilnehmenden Institute finden Sie im Internet unter www.digitaler-finanzbericht.de
  • Um Jahresabschlüsse fortan digital übermitteln zu können, benötigen die Kreditinstitute eine Teilnahme und Verbindlichkeitserklärung (TVE) ihrer Mandanten. Ihre Mandanten sollten Ihre Kanzlei in der TVE als Absender eintragen.
  • Vereinbaren Sie mit Ihren Mandanten die elektronische Abschlussdatenübermittlung und lassen Sie sich von Ihren Mandanten die Bankleitzahl und Kundennummer des empfangenden Kreditinstituts nennen (Empfehlung: mit einer Kopie der TVE).
  • Wenn für das Versenden des Digitalen Finanzberichts die bereits eingesetzte Software genutzt werden kann, berücksichtigen Sie bitte die von Ihrem IT-Dienstleister dazu bereitgestellten Informationen.