Finanzierung planen 11/2016

Mehr Durchblick im Förderdschungel

Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können von Fördermitteln profitieren, doch die vielen Programme und Bedingungen schrecken häufig ab. Folgende Tipps helfen Ihnen, sich Ihren Weg durch die Vielzahl der Möglichkeiten zu bahnen.

Von A wie Autowerkstatt bis Z wie Zahnarzt – so vielfältig, wie die Tätigkeitsfelder und Herausforderungen für kleine Unternehmen in Handwerk, Handel und Dienstleistung sind, so vielfältig sind auch die Fördermöglichkeiten. Allein die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums bietet Informationen zu über 2.000 Programmen von Bund, Ländern und EU.

Die wichtigste Botschaft: Egal ob Sie Freiberufler, Kleinunternehmer, Existenzgründer oder Chef eines mittelständischen Familienunternehmens sind – in jedem Fall gibt es eine spezifische Auswahl an Förderprogrammen. Nicht nur Gründer oder Erfinder werden gefördert, sondern beispielsweise auch Unternehmen, die wachsen, modernisieren oder Energie sparen wollen. Für kleinere Unternehmen sind die Konditionen oft besonders interessant. Prüfen Sie deshalb bei Ihren Investitionsvorhaben sorgfältig das Angebot. Und stellen Sie Ihren Förderantrag unbedingt, bevor Sie loslegen: Fördergelder fließen in der Regel nur für Projekte, die Sie noch nicht begonnen haben!

Gewährt werden Fördermittel zum Beispiel in Form von finanziellen Zuschüssen oder als zinsgünstiges Förderdarlehen. Ein weiterer Pluspunkt: Das Darlehen kann in den ersten Jahren tilgungsfrei gestaltet werden und auch Tilgungszuschüsse sind möglich. Eine andere Fördervariante sind Bürgschaften. Unternehmen, die mangels Sicherheiten Schwierigkeiten bei der Kreditvergabe haben, können über die jeweilige Bürgschaftsbank ihres Bundeslandes eine Ausfallbürgschaft erhalten, sofern das Finanzierungsvorhaben betriebswirtschaftlich sinnvoll ist.

Erster Ansprechpartner für Ausfallbürgschaften und Förderdarlehen ist Ihre Hausbank. Diese unterstützt Sie bei der Antragstellung und wickelt die Auszahlung eines Förderkredits für Sie ab.

Unser Tipp: Wenn Sie Fördermittel nutzen möchten, sollten Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrem Bankberater aufnehmen, um erste Ideen oder konkrete Pläne zu besprechen.

Die folgende Auswahl zeigt Ihnen einige Förderanlässe sowie bundesweit zugängliche Programme zur Förderung Ihres Vorhabens. Darüber hinaus gibt es weitere ähnliche Angebote von regionalen Förderbanken in den einzelnen Bundesländern, beispielsweise die NRW.Bank für Nordrhein-Westfalen, die LfA für Bayern und die L-Bank für Baden-Württemberg.

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Innovation

Innovative Unternehmen schaffen Arbeitsplätze und leisten einen wertvollen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Deshalb werden sie gefördert.

Unternehmen und Freiberufler, die seit mindestens zwei Jahren am Markt sind, können über den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung erhalten. Das gilt zum einen, wenn sie ein innovatives Unternehmen sind und zum anderen auch, wenn sie ein innovatives oder digitalisierendes Vorhaben planen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten – beispielsweise dem Projekt zurechenbare Personal- und Materialkosten sowie Kosten für Tests und Qualitätssicherung. Optional ist es möglich, eine Haftungsfreistellung einzubeziehen, bei der die KfW einen Großteil des Ausfallrisikos übernimmt und so die Kreditvergabe der Hausbank erleichtert. Kleine und mittlere- Unternehmen (kleiner als 250 Mitarbeiter und kleiner als 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme) profitieren dabei von besonders günstigen Konditionen.

Über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) können sich kleine und mittlere Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 45 Prozent der Kosten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Unternehmen sichern. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und wird auch für kooperierende Unternehmen gewährt. Die zuwendungsfähigen Kosten sind dabei auf 380.000 Euro pro Projekt begrenzt. Förderwürdig sind Projekte, die darauf abzielen, innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen zu entwickeln. Voraussetzung: Das Vorhaben ist nicht oder nur mit erheblichem Zeitverzug aus eigenen Mitteln zu finanzieren und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit.

Auch der Europäische Investitionsfonds (EIF) der EU stellt Mittel bereit. Die EIF-Garantie für die Investitionsfinanzierung verbessert den Finanzierungsspielraum innovativer Unternehmen (bis 500 Mitarbeiter). Durch die Haftungsgarantie werden zusätzliche Finanzierungen ermöglicht, da sie die Sicherheitenposition des Unternehmens verbessern kann.

Wachstum

Nur durch Investitionen bleiben Unternehmen wettbewerbsfähig und können wachsen. Auch dafür können Sie Fördermittel nutzen.

Den KfW-Unternehmerkredit erhalten Unternehmen bis zu einem Gruppenumsatz von 500 Millionen Euro und Freiberufler, die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind. Gefördert wird nahezu das komplette Spektrum unternehmerischer Vorhaben, beispielsweise die Anschaffung von Anlagen, Maschinen, Grundstücken und Gebäuden (auch Baukosten), von Einrichtungsgegenständen, Firmenfahrzeugen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Lizenzen oder Patenten, Software und Computern, Betriebsmitteln oder Warenlagern. Auch Übernahmen und Beteiligungen können zinsgünstig und über einen langfristigen Zeitraum finanziert werden. So können Sie den Förderkredit beispielsweise nutzen, um Ihr Geschäft zu modernisieren, eine neue Filiale zu eröffnen oder einen Wettbewerber zu übernehmen. Langfristige Laufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre sind ebenfalls möglich.

Energieeffizienz

Energie ist teuer. Maßnahmen für mehr Energieeffizienz entlasten also nicht nur die Umwelt, sondern sparen auf längere Sicht oft auch erhebliche Kosten ein. Zudem bieten Modernisierungsprojekte stets die Chance, nicht nur den Energieverbrauch, sondern auch betriebliche Prozesse und Abläufe zu optimieren.

Die staatliche Förderbank KfW bietet für Unternehmen aller Größenordnungen und für Freiberufler zinsgünstige Darlehen, beispielsweise zur Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse oder für den Neubau, den Erwerb oder die Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude mit dem Ziel, Energie einzusparen und den CO2-Ausstoß zu senken. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen die erzielbaren Energieeinsparungen im Vorfeld konkret ermittelt werden, beispielsweise anhand von Herstellernachweisen und Produktdatenblättern oder durch einen Sachverständigen (z.B. Energieberater). Die KfW gewährt pro Vorhaben bis 25 Millionen Euro Förderdarlehen. Für die Sanierung oder den Neubau besonders energieeffizienter Gebäude winken zudem Tilgungszuschüsse von bis zu 17,5 Prozent des zugesagten Kreditbetrags.

Unternehmensgründung/Nachfolge

Sowohl für die Neugründung eines Unternehmens als auch für die Übernahme eines bestehenden Betriebes können Unternehmer Fördermittel erhalten.

Den ERP-Gründerkredit – Universell können nicht nur Existenzgründer, sondern auch Unternehmensnachfolger beantragen. Auch Freiberufler oder junge mittelständische Unternehmen in den ersten fünf Jahren ihrer Geschäftstätigkeit erhalten bei Bedarf eine zinsgünstige Finanzierung zur weiteren Festigung. So können beispielsweise Investitionen in eine neue Website, das Entwickeln von Werbemaßnahmen oder die Anschaffung eines weiteren Fahrzeugs oder Gerätes in den ersten fünf Jahren oft voll aus Fördermitteln finanziert werden. Freiberufler können den Förderkredit beispielsweise auch dazu nutzen, sich in ein Gemeinschaftsbüro, eine Praxis oder in eine Kanzlei einzukaufen. Gewährt werden bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren im Vergleich zu größeren Mittelständlern auch hier von besonders günstigen Zinsen

Beratung/Sanierung

Geraten Unternehmen in Schieflage, sind Arbeitsplätze bedroht. Auch Geschäftspartner können in Mitleidenschaft gezogen werden. Unternehmen in Schwierigkeiten können deshalb eine Förderung für Beratungsleistungen erhalten.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt im Rahmen des Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ einen Zuschuss zu verschiedenen Beratungsleistungen, wie „Gründercoaching Deutschland“, oder „Turn-Around-Beratung“. Mittelständische Unternehmen und Freiberufler in wirtschaftlichen Schwierigkeiten können somit eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit in Anspruch nehmen. Antragsberechtigt sind KMU und Freiberufler (mit Ausnahme von beratenden Berufen wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder Steuerberater). Finanziert werden 90 Prozent der Beratungskosten (max. 2.700 Euro). Achtung: Es darf noch kein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt sein.

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