International agieren 09/2017

Internationaler Zahlungsverkehr: Geld ohne Grenzen

Andere Länder, andere Sitten, das gilt auch für den weltweiten Geschäfts- und Zahlungsverkehr. Die richtige Bankverbindung hilft Ihnen, unterschiedliche finanzielle Prozesse und Regularien im Ausland zu meistern. So können Sie weltweite Geschäftschancen leichter nutzen.

USA, Großbritannien, China und die Schweiz – unter den Top-10 der deutschen Außenhandelspartner finden sich gleich vier Länder mit einer anderen Landeswährung als Euro. Alleine mit den USA setzten deutsche Unternehmen laut Außenhandelsstatistik 2016 rund 165 Milliarden Euro bei Import- und Exportgeschäften um. Selbst mit der wesentlich kleineren Schweiz belief sich der Außenhandelsumsatz (Importe und Exporte) auf mehr als 94 Milliarden Euro. Rund ein Viertel aller Forderungen und Verbindlichkeiten deutscher Unternehmen gegenüber ausländischen Geschäftspartnern lautet dementsprechend auf eine Fremdwährung, zeigt die Zahlungsbilanzstatistik der Deutschen Bundesbank.

Egal, ob ein junges Ingenieurbüro seinen Erfindergeist für internationale Auftraggeber einsetzt oder eine traditionelle Fleischerei Bratwurst „Made in Germany“ für einen Szene-Imbiss in London liefern möchte; ob ein alteingesessener Segelmacher Segel für seine Kunden günstig in China nähen lassen will oder ein Einzelhändler auf einer Geschäftsreise in der Türkei ein lokales Produkt entdeckt hat, das sein Sortiment perfekt ergänzen würde: Um globale Wachstums- und Geschäftschancen zu nutzen, benötigen Unternehmen jeder Branche auf jeden Fall zuverlässige länderspezifische Lösungen für Fremdwährungszahlungen.

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International gelten bei Zahlungen andere Regeln

Das gilt insbesondere für Transaktionen außerhalb der Eurozone. Dank des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums, genannt SEPA, sind Geldtransfers zwischen verschiedenen europäischen Ländern inzwischen zwar unkompliziert und kostengünstig. Sobald allerdings Aufträge oder Rechnungen in einer anderen Währung gestellt werden, müssen sich Unternehmer zum einen gegen entsprechende Wechselkursrisiken absichern. Zum anderen können unterschiedliche Zahlungsgepflogenheiten (wie beispielsweise Zahlungen von Euro oder US Dollar in regulierten Märkten nach Asien und Lateinamerika), intransparente Gebühren, strenge Meldepflichten oder gesetzliche Beschränkungen im Devisenverkehr das Auslandsgeschäft erheblich behindern. So drohen Umsatzausfälle, verärgerte Kunden oder gar Vertragsstrafen, wenn sich eine Warenlieferung aufgrund von Zahlungsproblemen verspätet. Auch umgekehrt kann es zu Liquiditätsnachteilen, unvorhergesehenen Zusatzkosten oder entgangenen Umsatzchancen führen, wenn ausländische Auftraggeber keine Möglichkeit haben, erbrachte Lieferungen und Leistungen schnell, sicher und kostengünstig zu bezahlen.

Punkte, auf die Sie im Zahlungsverkehr achten sollten

Bevor Sie als Unternehmer deshalb Geschäftsbeziehungen in ein Land außerhalb der Eurozone aufnehmen, sollten Sie mit Ihrem Bankberater deshalb Ihre Vorteile erörtern und folgende Punkte zum grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr klären:

  • Besteht die Möglichkeit, Überweisungen auf ein Konto der Bank automatisiert und elektronisch (analog zu SEPA-Transaktionen) abzuwickeln?
  • Sind Abrechnungskurse und Ausführungsdauer der beteiligten Banken transparent?
  • Gibt es Wahlmöglichkeiten bei der Verteilung der im Ausland anfallenden Bankgebühren zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger?
  • Bestehen für das jeweilige Land Beschränkungen beim An- und Verkauf von Devisen in der entsprechenden Landeswährung?
  • Bietet die Bank geeignete Instrumente an, um Währungsrisiken abzusichern?
  • Verfügt die heimische Bank über Auslandsniederlassungen oder leistungsstarke Korrespondenzbanken vor Ort?
  • Stehen bei Bedarf geeignete Instrumente für den dokumentären Zahlungsverkehr zur Auswahl (Inkasso, Akkreditiv)

Wichtig zu wissen: Zahlungen ins Ausland und Zahlungseingänge aus dem Ausland ab 12.500 € müssen zu statistischen Zwecken in elektronischer Form bei der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. (§ 11 Außenwirtschaftsgesetz in Verbindung mit §§ 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung AWV)

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