Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Endenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre von mehr als 2,5 Gigawattstunden müssen binnen drei Jahren nach Inkrafttreten des EnEfG oder dem Erreichen des entsprechenden Energieverbrauchs konkrete, durchführbare Umsetzungspläne für alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen und veröffentlichen. Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich, wenn sich bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahme gemäß DIN EN 17463 nach maximal 50 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt – allerdings begrenzt auf Maßnahmen mit einer Nutzungsdauer von maximal 15 Jahren. Die DIN EN 17463 ist eine Norm zur Bewertung von energiebezogenen Investitionen. Ausgenommen von der Pflicht zur Veröffentlichung sind Informationen, die nationalen oder europäischen Vorschriften zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder der Vertraulichkeit unterliegen.
Energie und Nachhaltigkeit
Neue Pflichten für mehr Energieeffizienz
Was das Energieeffizienzgesetz Unternehmen beim Thema Energiesparen vorschreibt.

Produzierende Unternehmen (und der Bergbau) tragen in Deutschland zu fast einem Drittel des gesamten Energieverbrauchs bei. Bei Erdgas entfielen zuletzt sogar rund 59 Prozent des Verbrauchs auf die Industrie. Durch eine Steigerung der Energieeffizienz können Unternehmen also einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, denn ein geringerer Verbrauch fossiler Brennstoffe verringert den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase. Die deutsche Wirtschaft ist diesbezüglich nicht tatenlos: Laut KfW-Klimabarometer 2023 – veröffentlicht im November 2023 – sind die Klimaschutzinvestitionen der Unternehmen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um real 18 Prozent auf 72 Milliarden Euro gestiegen. Fast zwei Drittel der Unternehmen haben demnach das Thema Klimaschutz zumindest teilweise in ihren Strategien verankert. Bei der Umsetzung besteht laut der KfW allerdings „noch Luft nach oben“: Rund 70 Prozent der Unternehmen haben bislang keine konkreten Pläne zur Treibhausgasminderung entwickelt. Dies betrifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen.
Um die Energieeffizienz in Deutschland voranzutreiben, ist am 18. November 2023 das Energieeffizienzgesetz, kurz EnEfG, in Kraft getreten. Damit werden wesentliche Anforderungen der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie umgesetzt. Zum einen legt das EnEfG Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland für 2030 fest – gegenüber dem aktuellen Niveau eine Reduzierung um rund 500 Terawattstunden. Primärenergie ist der Energieinhalt von fossilen wie erneuerbaren Energieträgern in ihrer Ursprungsform. Als Endenergie bezeichnet man denjenigen Teil der Primärenergie, der dem Verbraucher nach Abzug von Transport- und Umwandlungsverlusten zur Verfügung steht. Zum anderen beinhaltet das EnEfG konkrete Effizienzmaßnahmen für energieintensive Unternehmen und die öffentliche Hand. Zudem definiert es zum ersten Mal Effizienzstandards für Rechenzentren.
Was das EnEfG Unternehmen vorschreibt
Unternehmen werden im Rahmen des Gesetzes je nach Endenergieverbrauch dazu verpflichtet, konkrete Pläne für Energieeffizienzmaßnahmen zu erarbeiten und zu veröffentlichen oder Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen. Die wichtigsten Anforderungen im Kurzüberblick.
Über die Umsetzung geeigneter Effizienzmaßnahmen können die Unternehmen weitgehend selbst entscheiden. Allerdings soll bei Produktionsprozessen in energieintensiven Unternehmen (mehr als 2,5 Gigawattstunden Endenergieverbrauch) künftig möglichst keine Abwärme mehr entstehen. Ist dies nach dem Stand der Technik nicht möglich, muss die Abwärme wiederverwendet werden – gegebenenfalls auch durch Dritte. Dafür müssen Unternehmen auf Anfrage Betreibern von Wärmenetzen oder Fernwärme-Versorgungsunternehmen und sonstigen potenziellen wärmeabnehmenden Unternehmen Auskunft über die jährlich anfallende Abwärmemenge erteilen. Darüber hinaus sind die Unternehmen verpflichtet, einmal pro Jahr Informationen zur anfallenden Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz zu übermitteln.
Sonderregeln für Rechenzentren
Besondere Regelungen gelten für Rechenzentren. Auch sie müssen künftig zum Beispiel ihre Abwärme wiederverwerten. Zudem müssen Betreiber von großen Rechenzentren seit dem 1. Januar 2024 die Hälfte ihres Stromverbrauchs bilanziell durch Strom aus erneuerbaren Energien decken, ab 2027 dann vollständig. Darüber hinaus müssen sie Informationen zu ihrem Energieverbrauch in ein öffentliches Register eintragen und ihre Kunden über den spezifischen Energieverbrauch informieren.
Energie sparen – nicht nur, weil es für die Großen Pflicht ist
Unter Expertinnen und Experten ist das EnEfG umstritten: Während es beispielsweise der Präsident des ifo Instituts, Clemens Fuest, als „Wachstumskiller“ bezeichnet, glaubt Claudia Kemfert, Energieexpertin vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), dass das Gesetz den Wohlstand steigert, weil damit die Kosten für die gesamte Volkswirtschaft gesenkt würden.
Fest steht: In vielen Betrieben gibt es das Potenzial, auch kurzfristig den Energiebedarf zu reduzieren. Dieses Potenzial auszuschöpfen, hilft nicht nur dem Klimaschutz, sondern kann dazu beitragen, die Energiekosten im Unternehmen zu verringern. Eine Reihe von Kurzfristmaßnahmen zum Energiesparen hat die Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (siehe Kasten) zusammengestellt. Dazu gehören zum Beispiel technische Maßnahmen wie die Trennung beheizter und gekühlter Gebäudebereiche, aber auch die Sensibilisierung der Belegschaft für die betriebliche Energieeffizienz. Die unterschiedlichen Maßnahmen werden im Detail in einer Reihe von kostenlosen Factsheets erläutert, die auch Rechenbeispiele zu den möglichen Energie-, CO2- und Kosteneinsparungen enthalten.

Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke
Die 2014 gegründete Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke hilft Unternehmen aller Branchen und Größen dabei, sich auszutauschen und Maßnahmen zugunsten von Energieeffizienz und Klimaschutz umzusetzen. Sie wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie 21 Verbänden und Organisationen der Wirtschaft getragen und von zahlreichen weiteren Projektpartnern unterstützt. Das Prinzip der Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke geht auf eine Idee aus der Schweiz zurück, wo sich bereits seit 1987 Unternehmen zu Netzwerken zusammenschließen.
Der Beitrag erschien erstmals online bei Perspektiven, dem Informationsportal für Geschäfts- und Firmenkunden der Postbank. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand Oktober 2024
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