Das Insolvenzgeld (§§ 165 ff. SGB III) sichert den Arbeitsentgeltanspruch der Arbeitnehmer für die letzten drei Monate, die dem Insolvenzereignis vorausgehen. Da das Insolvenzgeld erst nach dem Insolvenzereignis von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt wird, bietet die Insolvenzgeldvorfinanzierung eine Lösung zur Überbrückung dieses Zeitraumes. Sie schließt die Zeitspanne zwischen tatsächlicher Arbeitsleistung im Eröffnungsverfahren und der Auszahlung des Insolvenzgeldes durch die Agentur für Arbeit. Die Insolvenzgeldvorfinanzierung ist damit ein wichtiges Instrument für die Betriebsfortführung.