Insolvenzgeldvorfinanzierung

Das Insolvenzgeld (§§ 165 ff. SGB III) sichert den Arbeitsentgeltanspruch der Arbeitnehmer für die letzten drei Monate, die dem Insolvenzereignis vorausgehen. Da das Insolvenzgeld erst nach dem Insolvenzereignis von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt wird, bietet die Insolvenzgeldvorfinanzierung eine Lösung zur Überbrückung dieses Zeitraumes. Sie schließt die Zeitspanne zwischen tatsächlicher Arbeitsleistung im Eröffnungsverfahren und der Auszahlung des Insolvenzgeldes durch die Agentur für Arbeit. Die Insolvenzgeldvorfinanzierung ist damit ein wichtiges Instrument für die Betriebsfortführung.

Ihre Vorteile

Persönliche Betreuung

Umfassende Expertise

Effiziente Abwicklung

Voraussetzungen

​Unternehmen mit Sitz in Deutschland​

​Im Inland beschäftigte Arbeitnehmer

Ablauf

Anfrage der Insolvenzgeldvorfinanzierung

Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit​

Vorlage der Zahlungslisten

Vorteil: Verträge über den Ankauf und die Abtretung von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt müssen nicht vorgelegt werden

Auszahlung der Netto-Löhne an die Arbeitnehmer

Stellung des Antrag Dritte durch die Deutsche Bank bei der Bundesagentur für Arbeit

Abwicklung und Abrechnung der Insolvenzgeldvorfinanzierung nach Eröffnung des Verfahrens

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung

Bester Handels-finanzierer 2021

Wir bieten individuelle Lösungen zur Insolvenzgeldvorfinanzierung sowohl im vorläufigen Verfahren als auch in der Eigenverwaltung an. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und eine persönliche Beratung gerne: 

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