Das Insolvenzgeld (§§ 165 ff. SGB III) sichert den Arbeitsentgeltanspruch der Arbeitnehmer für die letzten drei Monate, die dem Insolvenzereignis vorausgehen. Da das Insolvenzgeld erst nach dem Insolvenzereignis von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt wird, bietet die Insolvenzgeldvorfinanzierung eine Lösung zur Überbrückung dieses Zeitraumes. Sie schließt die Zeitspanne zwischen tatsächlicher Arbeitsleistung im Eröffnungsverfahren und der Auszahlung des Insolvenzgeldes durch die Agentur für Arbeit. Die Insolvenzgeldvorfinanzierung ist damit ein wichtiges Instrument für die Betriebsfortführung.
Ihre Vorteile
Persönliche Betreuung
Umfassende Expertise
Effiziente Abwicklung
Voraussetzungen
Unternehmen mit Sitz in Deutschland
Im Inland beschäftigte Arbeitnehmer
Ablauf
Anfrage der Insolvenzgeldvorfinanzierung
- Anfrage der Insolvenzgeldvorfinanzierung
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
- Vorlage der Zahlungslisten - Vorteil: Verträge über den Ankauf und die Abtretung von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt müssen nicht vorgelegt werden
- Auszahlung der Netto-Löhne an die Arbeitnehmer
- Stellung des Antrag Dritte durch die Deutsche Bank bei der Bundesagentur für Arbeit
- Abwicklung und Abrechnung der Insolvenzgeldvorfinanzierung nach Eröffnung des Verfahrens
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Wir bieten individuelle Lösungen zur Insolvenzgeldvorfinanzierung sowohl im vorläufigen Verfahren als auch in der Eigenverwaltung an. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und eine persönliche Beratung: