Aufgrund der Erfahrungen der Finanzmarktkrise 2008 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der führenden Industrienationen im Rahmen des G20-Gipfels im Jahr 2009 in Pittsburgh, den außerbörslichen (over the counter) Derivatehandel transparenter und sicherer zu machen. Die G20 beschlossen insbesondere, dass künftig standardisierte OTC-Derivate über zentrale Gegenparteien abgewickelt und OTC-Derivate an Transaktionsregister gemeldet werden müssen.
In Umsetzung dieser Ziele und zur Schaffung eines einheitlichen aufsichtlichen Rahmens über Zentrale Gegenparteien (Central Counter Parties, CCPs) ist seit August 2012 die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) in Kraft.
Die EMIR ist im Rahmen des EMIR-Regulatory Fitness and Performance Programms (EMIR-REFIT) überarbeitet worden.
Weitere Details hierzu finden Sie auf der Internetseite der BaFin.
Ihre Ansprechpartner
Es gibt umfangreiche regulatorische Anforderungen im Zusammenhang mit derivativen Geschäften. Daher ist eine Vielzahl von Dokumenten für die Eröffnung eines entsprechenden Handelszugangs erforderlich. Damit lassen wir Sie jedoch nicht alleine, sondern stellen Ihnen einen persönlichen Ansprechpartner zur Seite, der Sie nach Bedarf individuell und persönlich begleitet. Sie bestmöglich bei der Abwicklung von derivativen Geschäften zu unterstützen, ist unsere Ambition.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Serviceauftrag erteilen? Rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie uns eine Mail.
Von der Beratung zum Abschluss eines Handelsgeschäftes
Vertragspaket
Wir stellen alle für Sie erforderlichen Vertragsunterlagen zusammen. Hierbei berücksichtigen wir Ihre individuellen regulatorischen Erfordernisse. Sie erhalten alle Unterlagen von uns per Post zugesandt.
Regulatorische Begleitung
Sie haben nun zahlreiche Unterlagen und Informationen erhalten. Im persönlichen Gespräch beantworten wir Ihre Fragen zu regulatorischen und prozessualen Themen.
Aufsetzung in den Handelssystemen
Wir kümmern uns um die zeitnahe Aufsetzung in allen erforderlichen Handelssystemen der Deutschen Bank. Dabei stellen wir sicher, dass Ihre Reportingverpflichtungen erfüllt werden – ohne Zusatzaufwand für Sie.
Abschluss Handelsgeschäft
Sobald Sie in allen erforderlichen Handelssystemen aufgesetzt sind, meldet sich Ihr Spezialberater Zins- und Währungsmanagement bei Ihnen. Ab sofort können Sie entsprechende Handelsgeschäfte mit uns abschließen.
Und dann?
Wir stehen Ihnen weiterhin für regulatorische und administrative Fragen zur Verfügung. Sie möchten beispielsweise einen Zahlweg ändern oder haben Fragen zu einer Geschäftsbestätigung? Wir sind für Sie da.