Eine Schuldhaftentlassung beschreibt die Möglichkeit, dass ein Darlehensnehmer aus einem gemeinsamen Darlehensvertrag ausscheidet. Der ausscheidende Darlehensnehmer überträgt in diesem Zuge seinen Anteil an dem finanzierten Objekt an den verbleibenden Darlehensnehmer. Bei einer Schuldhaftentlassung ist immer die Zustimmung der finanzierenden Bank erforderlich. Der Antrag wird individuell geprüft.
Mögliche Anlässe für eine Schuldhaftentlassung sind Trennung, Scheidung oder Erbauseinandersetzungen. Zur Entscheidung einer Schuldhaftentlassung benötigen wir zunächst mindestens einen Entwurf der vertraglichen Vereinbarung zur Eigentumsübertragung (z. B. Scheidungsfolgevereinbarung, Erbauseinandersetzungsvertrag, Übertragungsvertrag oder Kaufvertrag). Zur weiteren Bearbeitung ist immer eine Überprüfung des Objekts sowie der Bonität des verbleibenden Darlehensnehmers erforderlich. Hierfür fordern wir im Laufe der Kreditprüfung weitere Unterlagen von Ihnen an.