Die Wohnungsbauprämie ist eine Förderung des Staats für Bausparverträge.
Jeder, der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und mindestens 16 Jahre alt ist und dessen Einkommen innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen liegt. Das jährliche zu versteuernde Einkommen darf bis zu 25.600 EUR (51.200 EUR bei Verheirateten) betragen. Ab 2021 liegen die Einkommensgrenzen bei 35.000 EUR bzw. 70.000 EUR für Verheiratete. Wenn Sie nicht wissen, wie hoch Ihr zu versteuerndes Einkommen ist, haben wir hier eine Übersicht darüber, welches Bruttoeinkommen sich in der Regel aus dem zu versteuernden Einkommen ergibt.
Für die Berechnung der Wohnungsbauprämie der folgende Bruttoarbeitslohn in Euro:
(Unter Berücksichtigung der dem Arbeitnehmer zustehenden Pausch- und Freibeträge unter der Voraussetzung, dass keine anderen Einkünfte vorliegen.)
Bitte wählen Sie das auf Sie Zutreffende aus:
zu versteuerndes Einkommen
| Ledige | 40.000 € |
Verheiratete/Lebenspartner3 (nur einer arbeitet) |
80.000 € |
Verheiratete/Lebenspartner3 (beide arbeiten) |
80.000 € |
ohne Kind
| Ledige | 51.600 € |
Verheiratete/Lebenspartner3 (nur einer arbeitet) |
97.900 € |
Verheiratete/Lebenspartner3 (beide arbeiten) |
103.200 € |
1. Kind
| Ledige | 68.700 € |
Verheiratete/Lebenspartner3 (nur einer arbeitet) |
107.600 € |
Verheiratete/Lebenspartner3 (beide arbeiten) |
114.600 € |
2. Kind
| Ledige | 79.300 € |
Verheiratete/Lebenspartner3 (nur einer arbeitet) |
117.200 € |
Verheiratete/Lebenspartner3 (beide arbeiten) |
126.400 € |
3. Kind
| Ledige | 89.900 € |
Verheiratete/Lebenspartner3 (nur einer arbeitet) |
126.800 € |
Verheiratete/Lebenspartner3 (beide arbeiten) |
138.000 € |
Angaben: Steuerrechner des Bundesministerium der Finanzen (BMF); Berechnung zur Lohnsteuer/Ermittlung des zu versteuernden Jahreseinkommens Stand 2026. Keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Tabellen und Angaben. Die in der Tabelle angegebenen Beträge können sich im Einzelfall noch erhöhen, wenn höhere Abzüge (z.B. Versorgungs-Freibetrag, Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrages, zusätzliche Sonderausgaben,beispielsweise aufgrund eines kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung, außergewöhnliche Belastungen) zu berücksichtigen sind. Die angegebenen Beträge können sich allerdings auch verringern, wenn noch weitere Einkünfte bestehen.Für nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer (z.B. Beamte, Richter, Berufssoldaten) ergeben sich in der Regel niedrigere Werte.
Sie müssen jährlich auf Ihren Bausparvertrag mindestens 50 EUR einzahlen und die Laufzeit des Vertrages muss mindestens sieben Jahre betragen. Das Guthaben und die Prämie müssen wohnwirtschaftlich verwendet werden. Bei Abschluss unter 25 Jahren kann die Prämie auch frei verwendet werden.
Auf jährlich bis zu 700 EUR eigene Einzahlungen (1.400 bei Verheirateten) gewährt der Staat 10% Prämie, also maximal 70 EUR bzw. 140 EUR.
Mit dem Jahreskontoauszug erhalten Sie Ihren Wohnungsbauprämienantrag. Schicken Sie diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an BHW Bausparkasse AG, 60609 Frankfurt, zurück. Die Gutschrift erfolgt auf Ihren Bausparvertrag.