Staatliche Förderungen und Zuschüsse für Immobilienprojekte

Zu Hause fühlen

Von staatlichen Förderungen für Immobilienprojekte könnten auch Sie profitieren - egal ob Sie kaufen, modernisieren oder umbauen.  Je nachdem, wann Sie Ihre Immobilienträume wahr werden lassen wollen, gibt es unterschiedliche Förderungen. Erste Informationen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Ihre Vorteile:

Attraktive Zuschüsse und günstige Kredite

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage

Förderung von Nebenkosten

Jetzt Immobilientraum verwirklichen

Nutzen Sie die derzeit günstigen Kredite und Zuschüsse, um Ihre Wünsche zu verwirklichen. Lassen Sie sich am besten durch unsere Spezialisten beraten. Gerne erstellen wir Ihnen ein Finanzierungskonzept mit optimaler Ausschöpfung der staatlichen Förderungen. 

KfW-Förderungen

KfW-Förderungen

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine Förderbank. Sie bietet zusätzlich zur Finanzierung über die Hausbank vergünstigte Kredite und Zuschüsse beim Kauf, Bau oder der Sanierung von Wohneigentum. Sie fördert die energetische Sanierung in Deutschland.

Förderprogramme:

  • Bis 100.000 Euro im Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) (297 eigengenutzte Objekte/298 vermietete Objekte), Stufe Klimafreundliches Wohngebäude, für den Bau oder Kauf eines Effizienzhaus 40 NH.
  • Bis 150.000 Euro im Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) (297 eigengenutzte Objekte/298 vermietete Objekte), Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG)- , für den Bau oder Kauf eines Effizienzhaus 40 NH.
  • Bis 150.000 Euro im Programm BEG Wohngebäude – Kredit (261) für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus in der Erneuerbaren-Energie-Klasse (EE) – z.B. bei Sanierung zum Effizienzhaus 40 EE
  • Bis 120.000 Euro im Programm BEG Wohngebäude – Kredit (261) für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus – z.B. bei Sanierung zum Effizienzhaus 40
  • Förderung der Baubegleitung mit einem zusätzlichen Kreditbetrag bis 10.000 Euro (nur bei Sanierung zum Effizienzhaus im Programm 261)

Attraktive Tilgungszuschüsse:

  • Bis zu 37.500 Euro im Programm BEG Wohngebäude – Kredit (261) für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus in der Erneuerbaren-Energie-Klasse (EE) – z.B. bei Sanierung zum Effizienzhaus 40 EE
  • Bis zu 24.000 Euro im Programm BEG Wohngebäude – Kredit (261) für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus – z.B. bei Sanierung zum Effizienzhaus 40
  • Bis 5.000 Euro pro Wohneinheit für die Baubegleitung (nur bei Sanierung zum Effizienzhaus im Programm 261)

Neu seit 16.10.2023: günstiges KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (Programm 300)

Gefördert wird der Neubau sowie der Kauf von neuem selbstgenutzten und klimafreundlichen Wohneigentum in Deutschland.

Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen, die allein, als gemeinsamer Haushalt mit Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft Wohneigentum bauen oder erwerben möchten. Bei Antragstellung muss in deren Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind leben, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro bei Haushalten mit einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, betragen. Für die Bemessung dieser Einkommensgrenze werden nur Kinder berücksichtigt, die bei Antragstellung geboren und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit.

Folgende Förderstufen gibt es:

  • Klimafreundliches Wohngebäude: entspricht dem Standard Effizienzhaus 40
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: entspricht dem Standard Effizienzhaus 40 und verfügt zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM).

Förderung mit zinsverbilligten KfW-Krediten:

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:

  • 1 oder 2 Kinder: maximaler Kreditbetrag 170.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: maximaler Kreditbetrag 200.000 Euro
  • ab 5 Kinder: maximaler Kreditbetrag 220.000 Euro

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:

  • 1 oder 2 Kinder: bis zu 220.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: bis zu 250.000 Euro
  • ab 5 Kinder: bis zu 270.000 Euro

Sprechen Sie mit unseren Baufinanzierungs-Experten und -Expertinnen, wie Sie Ihr Immobilienvorhaben am besten finanzieren können.

Wohn-Riester-Förderung

Bei der Wohn-Riester-Förderung beteiligt sich der Staat bei der Finanzierung Ihrer Wohnträume in Form von Steuererleichterungen und attraktiven Zulagen1.

  • 175 EUR Grundzulage
  • Bis zu 300 EUR Kinderzulage pro Kind
  • 200 EUR einmaliger Berufseinsteigerbonus²

Zukünftige Immobilienträume planen

Auch für spätere Immobilienprojekte gibt es schon heute eine gute Lösung: Bausparen. Mit einem Bausparvertrag sichern Sie sich die günstigen Zinsen von heute für Ihre Pläne von morgen und schaffen sich so einen Eigenkapitalpuffer. Finden Sie hier alle Fördermöglichkeiten im Überblick.

Wohnungsbauprämie

Mit der Wohnungsbauprämie belohnt der Staat Sie fürs Bausparen.

  • 10% auf Ihre eigenen Sparzahlungen3
  • Für alle ab 16 Jahre
  • Viele Verwendungsmöglichkeiten: von Alarmanlage übers Eigenheim bis zum Wintergarten

Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage können Sie erhalten, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber auf einen Bausparvertrag einzahlen.

  • 9 % auf Ihre vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen4
  • Keine Einschränkungen in der Verwendung

Wohn-Riester-Förderung

Erfüllen Sie sich mit der Wohn-Riester-Förderung Ihre Wohnträume mit attraktiven Zulagen und Steuervorteilen1.

        •  175 EUR Grundzulage
          • Bis zu 300 EUR Kinderzulage pro Kind
            • 200 EUR einmaliger Berufseinsteigerbonus²

            Drei Wege zu Ihrem Angebot

            Persönlich:
            Beratung in der Filiale oder am Ort Ihrer Wahl

            Online:
            Beantragen Sie Ihr persönliches Angebot

            Videoberatung:
            Persönlich und ortsunabhängig

            Häufige Fragen zur staatlichen Förderung

            1 Voraussetzung für die staatliche RiesterFörderung ist die Förderberechtigung nach dem Einkommensteuergesetz.
            2 Bei Abschluss eines Riester-Vertrages vor Vollendung des 25. Lebensjahres.
            3 Voraussetzung für die Wohnungsbauprämie: Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen, Höchstbeträge sowie gesetzliche Vorgaben zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung.
            4 Voraussetzung für die Zulage: Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen und Höchstbeträge.