- Gebäudeschäden verursacht durch Naturgewalten
- Schäden durch Leitungswasser, Nutzwärme oder Implosion
- Nebengebäude wie Gartenlauben
- Garagen und Carports am Versicherungsort
- Klima-, Wärmepumpen-, Solarheizungsanlagen sind mitversicherbar
- Gebäudezubehör, wie z.B. (Markisen, Schutzgitter, Rollläden, Antennen, Satellitenanlagen)
- Sachverständigenkosten
- Aufräumungskosten im Versicherungsfall
- Entseuchungskosten des Erdreichs (Dekontaminationskosten) ist mitversicherbar
- Unterbringungskosten bei Unbewohnbarkeit Ihres eigen genutzten Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhauses ist mitversicherbar
Schutz für Ihr Eigenheim
Die Wohngebäudeversicherung kommt für zahlreiche Schäden an Ihrem Gebäude auf. Bei Teilschäden werden die Reparaturkosten ersetzt, bei einem Totalschaden der Wiederaufbau gezahlt
Vorteile im Überblick
Finanzieller Schutz bei Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser
Mitversicherung von weiteren Elementargefahren
Unterbringungskosten bei Unbewohnbarkeit mitversicherbar
Leistungsbeispiele im Überblick
Überschwemmung des Kellers nach einem Starkregen
Nach tagelangen starken Regenfällen ist Ihr Keller überflutet. Die Wohngebäudeversicherung inkl. Absicherung Elementargefahren übernimmt die Kosten für Abpumpen und Trocknungen. Sofern nicht weiter verwendbar oder nutzbar, wird auch festverlegter Boden, Tapeten, Anstriche, Estrich etc. ersetzt.


Dach ist nach einem Sturm beschädigt oder abgedeckt
Das Dach von Ihrem Haus wurde nach dem Sturm in der letzten Nacht teilweise abgedeckt. Außerdem wurde die daran befestigte Regenrinne vollständig zerstört. Die Wohngebäudeversicherung erstattet sowohl den Materialwert der neuen Dacheindeckung als auch der neuen Regenrinne, sowie die Kosten für den Dachdecker.
Weihnachtsbaum setzt das Wohnzimmer in Brand
An Heiligabend fängt der Weihnachtsbaum Feuer und setzt das gesamte Wohnzimmer in Brand. Türen, Fenster und Parkettboden sind schwer zerstört. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt den Brandschaden an den Gebäudebestandteilen sowie mögliche Löschwasser-Schäden. Sollte die Wohnung nicht weiter bewohnbar sein, werden auch Hotelunterbringungskosten erstattet.

In drei Schritten zu Ihrer Wohngebäudeversicherung
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