Im Nachlassfall – Wir stehen an Ihrer Seite

Orientierung im Nachlassfall

Einen geliebten Menschen zu verlieren ist ein gravierender und schmerzhafter Einschnitt im Leben. Und doch sind in den darauffolgenden Tagen viele Formalitäten zu erledigen, die teilweise keinen Aufschub dulden. Auch in dieser schweren Zeit können Sie sich auf uns verlassen: Ihre Beraterin oder Ihr Berater bei der Deutschen Bank hilft Ihnen als erbberechtigte Person dabei, sich einen Überblick über die Vermögenswerte zu verschaffen beziehungsweise die Kontoverbindungen zu regeln. Zudem bieten wir Ihnen einen Service an, der Sie rund um das komplexe Thema Nachlassregelung informiert und Sie unterstützt.

Die wichtigsten Schritte beim Nachlassfall

Was Sie nun unternehmen sollten.

  1. Nachlassfall melden

    Was benötige ich zur Meldung eines Nachlasses und wie kann ich diesen melden?

  2. Verfügungsberechtigung klären / Nachweis der Erbenstellung

    Wer ist über die Kontoverbindung des Verstorbenen verfügungsberechtigt und wie kann dies geklärt werden?

  3. Legitimation

    Welche Legitimationsmöglichkeiten haben die erbberechtigten Personen?

Wie kann ich einen Nachlassfall melden?

Zur Regelung des Nachlasses benötigen Sie die Sterbeurkunde – die amtliche Bestätigung des Todesfalls. Mit dieser melden Sie uns den Nachlassfall entweder im Online-Banking, auf der Webseite oder in Ihrer Deutsche Bank-Filiale.

Auf der Website

Sie haben keinen Zugang zum Konto des Verstorbenen? Dann können Sie eine Nachlassmeldung über den Online-Auftrag vornehmen.

Im Online-Banking

Sie haben Zugang zum Konto des Verstorbenen? Dann können Sie die Nachlassmeldung direkt im Online-Banking unter der Rubrik Online SelfServices vornehmen.

In der Deutsche Bank-Filiale

Vereinbaren Sie einfach gleich hier einen Termin, damit wir die nächsten Schritte gemeinsam besprechen können. Oder rufen Sie uns an: 069 910-10000.
 

Verfügungsberechtigung klären

Führen Sie mit der verstorbenen Person ein Gemeinschaftskonto oder -depot mit Einzelverfügungsberechtigung oder Sie besitzen eine Bankvollmacht für den Todesfall oder über den Todesfall hinaus, können Sie grundsätzlich ohne weitere Nachweise über ein Konto oder Depot der verstorbenen Person verfügen.

Trifft dies nicht zu, können Sie aus rechtlichen Gründen grundsätzlich erst über das Vermögen verfügen, wenn Sie eine beglaubigte Abschrift des eröffneten Testaments / Erbvertrags mit dem Eröffnungsprotokoll oder einen Erbschein als Original-Ausfertigung vorlegen und keine Testamentsvollstreckung angeordnet ist.

Als Alternative zum deutschen Erbschein kann auch ein gültiges Europäisches Nachlasszeugnis als beglaubigte Abschrift im Original vorgelegt werden, in dem Sie als erb- oder miterbberechtigte Person ausgewiesen sind.

Nachweis der Erbberechtigung

Mithilfe des Erbscheins kann die Erbberechtigung nachgewiesen werden und können Ansprüche geltend gemacht werden. Den Erbschein können Sie beim Nachlassgericht beantragen. 

Auch die Vorlage einer beglaubigten Abschrift des eröffneten Testaments/Erbvertrags zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll kann als Nachweis ausreichen, wenn aus dem Testament/Erbvertrag die Erbfolge eindeutig hervorgeht.

Legitimation

Als erbberechtigte Person ist es grundsätzlich notwendig, Sie zu legitimieren, damit Sie Auskünfte zum Nachlassfall erhalten können. Auf folgenden Wegen können Sie sich legitimieren:

Sie wünschen lieber das persönliche Gespräch?

Wir sind für Sie da – egal ob in einer unserer zahlreichen Filialen, am Telefon oder per Video.

Mögliche nächste Schritte

  • Müssen sich weitere Erben legitimieren? Mit Hilfe der Videolegitimation können Sie dies einfach und bequem von zu Hause aus erledigen.
  • Die Erbengemeinschaft möchte eine Person bestimmt, die den Nachlass abwickelt? Nutzen Sie hierfür bitte das Formular Vollmacht zu Nachlassabwicklung.
  • Sollen Konten/Depots aus dem Nachlass geschlossen und/oder Wertpapiere übertragen werden? Nutzen Sie hierfür bitte das Formular Auftrag zur Schließung und Übertragen der genannten Kontoverbindung.
  • Bei allgemeinen Fragen zum Nachlass kontaktieren Sie unsere Erbenhotline 0201/2464 7613. Die Servicezeiten sind Mo.-Fr. von 9.00 – 16.00 Uhr

Häufige Fragen rund um den Nachlassfall

Nachlassfall melden

Notwendige Dokumente

Rechnungen und Verfügungen

Online-Banking und Vollmachten

Bezug zum Ausland

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten werden das Video und die Verbindung zu YouTube erst nach einem Klick aktiv. Bereits beim Aktivieren des Videos werden personenbezogene Daten (IP-Adresse) an YouTube bzw. Google gesendet und gegebenenfalls auch dort gespeichert. Wenn Sie den Button "Video aktivieren" anklicken, wird ein Cookie auf Ihrem Computer gesetzt, sodass die Website weiß, dass Sie dem Anzeigen von eingebetteten Videos in Ihrem Browser zugestimmt haben. Weitere Details zu den von Google erhobenen Daten finden Sie unter https://policies.google.com/privacy.