Prämienangebot
Für Wertpapiere, die auf die Depots der Depotmodelle db PrivatDepot, db InvestmentDepot, maxblue Depot sowie Orderbegleitendes Wertpapiergeschäft, PrivatMandat Premium und PrivatMandat Aktiv - im Nachfolgenden Depot genannt - der Deutsche Bank AG übertragen werden, zahlt die Deutsche Bank nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen eine limitierte Geldprämie in Höhe von 0,5% des Wertes der übertragenen Wertpapiere, der in der Wertpapierabrechnung am nächsten Bankarbeitstag nach Einbuchung der Wertpapiere ausgewiesen wird.
Die Geldprämie beträgt je Kunde insgesamt maximal 7.500 Euro, wobei der Maximalbetrag bei Einbuchungen auf einem oder mehreren maxblue Depots 500 Euro beträgt. Der Maximalbetrag von 7.500 Euro (bei maxblue Depots 500 Euro) ist erreicht, wenn die Summe aller bisher an den Kunden geleisteten Prämienzahlungen ab dem 1. Januar 2023 diesem Betrag (bzw. bei maxblue Depots 500 Euro) entspricht.
Dieses Angebot gilt nicht für Kunden des Unternehmensbereichs Deutsche Bank Wealth Management, sowie für DVAG-Kunden. Ebenso ist die digitale Vermögensverwaltung ROBIN von dem Angebot der Depotwechselprämie ausgeschlossen.
Prämienbegünstigte Wertpapiere
Prämienbegünstigt sind Wertpapiereingänge, die innerhalb des Zeitraums vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 im Wert von insgesamt mindestens 10.000 Euro (maxblue mindestens 5.000 Euro) von anderen Instituten auf ein Depot bei der Deutschen Bank erfolgen.
Ausgenommen von der Berechnung der Prämie ist der Wert von Wertpapieren, die aus Depots, die bei Unternehmen, die zum Deutsche Bank Konzern gehören (z. B. Deutsche Bank AG einschließlich maxblue, DWS, Postbank, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA, Zurich Versicherung), geführt werden, übertragen wurden. Ausgenommen von der Berechnung der Prämie sind ebenfalls Wertpapiere, die gesperrt oder nicht fungibel sind (z. B. Belegschaftsaktien, verpfändete Wertpapiere, ADR russischer Emittenten) oder an denen Dritten ein Nießbrauch eingeräumt ist.
Prämienbegünstigte Kontoguthaben
Prämienbegünstigt ist Kontoguthaben, das im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 im Wert von mindestens 10.000 Euro (maxblue mindestens 5.000 Euro) in einem Depot bei der Deutschen Bank in Wertpapieren angelegt wird oder in ein kostenpflichtiges db PrivatMandat Aktiv oder ein Premium Vermögensverwaltungsmandat investiert wird.
Zur Berechnung der oben genannten Geldprämie wird der Wert der neu erworbenen Wertpapiere berücksichtigt, der jeweils in der Wertpapierabrechnung am nächsten Bankarbeitstag nach Einbuchung der Wertpapiere im Depot bei der Deutschen Bank ausgewiesen wird.
Für Kontoguthaben, das in ein kostenpflichtiges db PrivatMandat Aktiv oder Premium Vermögensverwaltungsmandat einbezogen wurde, wird zur Berechnung der oben genannten Geldprämie der Wert des Guthabens berücksichtigt, zu dem es in das Vermögensverwaltungsmandat erstmals einbezogen wurde.
Ausgenommen von der Berechnung der Prämie sind Kontoguthaben, die aus einem vorausgegangenen Verkauf, einer Ausschüttung, Dividendenzahlung oder Fälligkeit von Wertpapieren aus Depots von Instituten, die zum Deutsche Bank-Konzern gehören (z. B. Deutsche Bank AG einschließlich maxblue, DWS, Postbank, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA, Zurich Versicherung) resultieren.
Fälligkeit
Die Prämienzahlung erfolgt innerhalb von zwei Wochen, nachdem die prämienbegünstigten Wertpapiere auf das Depot des Kunden bei der Deutschen Bank eingebucht wurden bzw. das Kontoguthaben in ein kostenpflichtiges db PrivatMandat Aktiv oder -Premium Vermögensverwaltungsmandat einbezogen und hiervon der erste Wertpapierkauf, der im Gegenwert mindestens dem Betrag der Depotwechselprämie entspricht, getätigt wurde.
Bei maxblue erfolgt die Prämienzahlung innerhalb dieser Frist, wenn der Kunde den Auftrag für den Wertpapierübertrag über maxblue eingereicht hat. Wurde der Übertrag direkt bei einer Fremdbank beauftragt, erfolgt eine Prämienzahlung erst nach Hinweis des Kunden auf den Wertpapiereingang bei maxblue.
Mindestanlagedauer / Prämienrückforderung
Der Kunde hat Anspruch auf die Prämie, wenn die übertragenen bzw. zu Lasten Kontoguthabens gekauften Wertpapiere oder deren Gegenwert zum Zeitpunkt der Einbuchung im Empfängerdepot und der am 31. Dezember 2022 bei der Deutschen Bank vorhandene Wertpapierbestand bzw. das Kontoguthaben für mindestens ein Jahr dauerhaft bei der Deutschen Bank angelegt werden. Marktwertveränderungen oder ein Verkauf der übertragenen Wertpapiere und die Umschichtung in andere Anlagen bei der Deutschen Bank berühren den Prämienanspruch nicht. Umschichtungen in ein maxblue-Depot innerhalb eines Jahres reduzieren den Prämienanspruch auf maximal 500 €.
Anderenfalls reduziert sich der Prämienanspruch um 0,5 % (d. h. er reduziert sich um maximal 7.500 Euro bzw. bei maxblue Depots um maximal 500 Euro) des in der Wertpapierabrechnung ausgewiesenen Kurswertes der Wertpapiere am Tag der Ausbuchung aus dem Depot bzw. des aus einem db PrivatMandat Aktiv oder Premium Vermögensverwaltungsmandat entnommenen Geldbetrages. In diesen Fällen wird die Deutsche Bank bereits ausgezahlte Prämien in dieser Höhe wieder zurückfordern.
Geltungsdauer
Die Deutsche Bank behält sich vor, diese Aktion jederzeit und ohne vorherige Ankündigung insgesamt oder in Teilen zu beenden oder zu modifizieren – sie gilt befristet bis zum 31. Dezember 2023. Stichtag ist das Datum des Wertpapiereingangs bzw. des Wertpapierkaufes. Bereits entstandene Prämienansprüche bleiben davon unberührt. Im Übrigen gelten die allgemeinen und produktbezogenen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bank.
Steuerliche Behandlung
Die Deutsche Bank darf in steuerlichen Angelegenheiten nicht beraten. Zu den steuerlichen Auswirkungen eines Depotübertrages, insbesondere bei einem Gläubigerwechsel, sowie zu der steuerlichen Behandlung der Geldprämie kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater. Die Geldprämie ist steuerpflichtig. Sollten Sie uns Wertpapiere übertragen, so gilt diese Prämie nach § 22 Nr. 3 EStG als sonstige Leistung und muss von Ihnen in Ihrer Steuererklärung angegeben werden. Hierbei können ggf. Freigrenzen zum Tragen kommen.
Falls Sie Kontoguthaben für den Kauf von Wertpapieren nutzen, so wird die Prämie nicht unmittelbar besteuert, sondern die steuerlichen Anschaffungskosten der gekauften Wertpapiere werden um die Prämie gemindert.
Stand: 01.01.2023