Altersvorsorgedepot 2027

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Altersvorsorgedepot 2027–
die neue staatliche Förderung

Frühzeitig vorsorgen, später profitieren - Informieren Sie sich über Möglichkeiten der
Altersvorsorge ab dem 01.01.2027 und wie Sie Ihre finanzielle Absicherung im Ruhestand gezielt aufbauen können.

Ganz nach dem Motto „Sie legen an – der Staat legt was drauf.“

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Mit dem neuen Altersvorsorgevertrag und dem Altersvorsorgedepot startet ab dem 1. Januar 2027 die nächste Generation staatlich geförderter Altersvorsorge nach der Riester-Rente. So werden kapitalmarktbasierte Vorsorgeprodukte möglich, die unter Anderem in ETFs oder Fonds investieren können. Dies bietet neue Möglichkeiten für den langfristigen Vermögensaufbau und die finanzielle Absicherung im Alter.

Wie funktioniert das neue Altersvorsorgedepot 2027?

Altersvorsorgedepot und Frühstartrente - Was ändert sich für Verbraucherinnen und Verbraucher? Was wird jetzt aus den alten Riester-Verträgen? Welche Stellschrauben entscheiden über den Erfolg der Reform?

Die wichtigsten Facetten der Reform der privaten Altersvorsorge jetzt bei Podzept.

Informieren Sie sich über den erforderlichen Mindesteigenbeitrag, mögliche Beitragsgarantien und die verschiedenen Auszahlungsoptionen. Erfahren Sie außerdem, wie Ihr Vorsorgekapital langfristigbeispielsweise in Fonds und ETFs investiert werden kann.

Podzept-Folge zum Altersvorsorgedepot

Merkmale auf einen Blick

Grundzulage

Kinderzulage

Steuervorteil

Berufseinsteiger-Bonus

Das neue Altersvorsorgedepot ermöglicht die staatlich geförderte Anlage in Wertpapiere wie z.B. in ETFs und Fonds. Im Gegensatz zur Riester-Rente ist eine vollständige Beitragsgarantie nicht mehr zwingend vorgeschrieben.  Dadurch können Anbieter stärker in renditeorientierte Anlagen wie beispielsweise ETFs und Fonds investieren und auf kostenintensive Sicherungsmechanismen verzichten.

Das kann die Renditechancen erhöhen und zu günstigeren Produktkosten führen. Gleichzeitig sind höhere Wertschwankungen mit entsprechenden Verlustrisiken in Kauf zu nehmen. Für sicherheitsorientierte Anlegerinnen und Anleger bietet die Reform daher auch weiterhin die Möglichkeit Altersvorsorgeverträge mit einer Kapitalgarantie von 80 oder 100 % anzubieten.

Neu: Auch Selbstständige und Freiberufler können die neuen Vorsorgeprodukt künftig nutzen. 

Grundzulage1,2 – proportional zu Ihrem Beitrag

Insgesamt sind bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr möglich, abhängig von Ihrem Eigenbeitrag:
Stufe 1: 50 Cent je Euro für Einzahlungen bis 360 € pro Jahr.
Stufe 2: Zusätzlich 25 Cent je Euro für weitere Einzahlungen – bis 1.800 € Gesamtbeitrag.

Kinderzulage1,2 – Förderung für Eltern

1:1 Förderung: Pro eingezahltem Euro kommt ein Euro vom Staat dazu – bis zu 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr.
Für die volle Förderung: Ab 25 € im Monat können Sie je kindergeldberechtigtem Kind die volle Förderung erreichen.
Beispiel: Bei zwei kindergeldberechtigten Kindern und 30 € monatlich erhalten Sie 600 € Förderung pro Jahr.

Steuervorteile1,2 – effizient über den gesamten Zeitraum

Steuerlich absetzbar: Eigenbeiträge und staatliche Zulagen werden zusätzlich steuerlich gefördert.
Besteuerung erst später: Erträge und Wertsteigerungen werden erst in der Auszahlphase besteuert – zum dann gültigen Steuersatz.
Flexibel umschichten: Anlagevermögen kann steuerfrei umgeschichtet werden.

Zusätzliche Förderung1,2 – wenn Sie früh starten

200 € Startkapital: Wenn Sie vor dem 25. Geburtstag starten, bekommen Sie einmalig 200 € vom Staat.

So profitieren Sie bei der Auszahlung, Steuern und Vererbung

  • Auszahlung: ab 65 (spätestens 70) lebenslange Leibrente oder Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr
  • Einmalzahlung:  Bis zu 30 %  als Einmalzahlung möglich, Rest als monatlich wiederkehrende Leistung 
  • Steuer: Die Belastung der Einkommenssteuer erfolgt erst im Alter zum dann oftmals niedrigeren Steuersatz
  • Kranken- und Pflegeversicherung:  Auszahlungen sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Pflichtversicherte beitragsfrei
  • Vererbung:  Das Altersvorsorgevermögen ist grundsätzlich vererbbar. Bei einer Übertragung auf den Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehe- oder Lebenspartners bleiben die staatlichen Förderungen erhalten

Noch weitere Fragen? Schauen Sie gerne beim Bundesfinanzministerium nach.

Altersvorsorgedepot - Individuelle Förderung berechnen

Mit dem Förderrechner für das Altersvorsorgedepot berechnen Sie die möglichen staatlichen Zulagen schnell auf Basis Ihres gewünschten Eigenbeitrags.

Hinweis: Der Rechner berechnet keine Kapitalauszahlung, betrachtet die steuerliche Absetzbarkeit nicht und ersetzt keine Beratung. 

Unsere Produkte für alle, die Beratung wünschen

Gemeinsam mit unserem langjährigen Vorsorgepartner Zurich und unserer Tochtergesellschaft DWS entwickeln wir derzeit verschiedene Angebote für alle, die sich auch beim Altersvorsorgedepot Unterstützung und Beratung wünschen. Wir werden Sie zu Ihrer individuellen Vorsorgelücke, Ihren Optionen für Ihren bestehenden Riestervertrag und der zugrundeliegenden Geldanlage beraten.

Zurich Altersvorsorgevertrag

  • Fondsgebundene Rentenversicherung
  • Optional mit 80% Teil-Kapitalgarantie
  • Möglichkeit unterschiedliche Wertpapiere mit verschiedenem Chance-Risikoprofil zu investieren
  • Optionales Ablaufmanagement: schrittweise Umschichtung in einen Rentenfonds ab 10 Jahren vor Renteneintritt

Auszahlungsoptionen:

  • Teil-Auszahlung (bis 30%) zum Auszahlungsbeginn
  • Lebenslange Rente
  • Auszahlungsplan mindestens bis zum Alter von 85 Jahren

DWS Altersvorsorgedepot

(Ein Angebot ist im Laufe des Jahres 2027 geplant)

  • Wertpapierdepot
  • Keine Kapitalgarantie
  • Möglichkeit unterschiedliche Wertpapiere mit verschiedenem Chance-Risikoprofil zu investieren
  • Lebenszyklus-Management zur Reduzierung des Risikos der für die Auszahlung in den nächsten 10 Jahren notwendigen Depotanteile

Auszahlungsoptionen:

  • Teil-Auszahlung (bis 30%) zum Auszahlungsbeginn
  • Auszahlungsplan mindestens bis zum Alter von 85 Jahren

Kosten:

  • 0,99 % p.a.

Das Standarddepot der DWS – ohne Beratung zu niedrigen Kosten

Die Ausgestaltung des Standarddepots ist geprägt durch klare Vorgaben des Gesetzgebers, um den Einstieg in ein gefördertes und kostengünstiges Wertpapierdepot ohne Garantien anbieten zu können. Es besteht dabei die Möglichkeit, in zwei Wertpapiere mit unterschiedlichem Risikoprofil zu investieren, je nach eigener Risikoneigung. Auch bestehende Riesterverträge können, müssen aber nicht übertragen werden. Die DWS wird ein Standarddepot ohne Beratung anbieten, so können die Kosten sehr niedrig bleiben.

DWS Standarddepot

  • Gesetzlich vorgegebenes Produktangebot
  • Keine Kapitalgarantie
  • Wertpapierdepot
  • Mischung aus zwei ETFs zur Gestaltung Ihres Risikoprofils

Auszahlungsoptionen:

  • Auszahlungsplan mindestens bis zum Alter von 85 Jahren
  • Einmalige Entnahme von 30 % des vorhandenen Kapitals möglich


Kosten des DWS Standarddepots über die Deutsche Bank:

  • 0,10 % p.a. für die ersten zwei Jahre nach Abschluss
  • danach 0,28 % p.a.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgegesetz 2027?

Ein Altersvorsorgedepot kann besonders für Menschen in Betracht kommen, die langfristig für das Alter vorsorgen, von staatlicher Förderung profitieren und die Chancen des Kapitalmarktes nutzen möchten. Dabei sollten Sie bereit sein, Verluste in Kauf zu nehmen.

Früh starten: Förderung für Kinder

Eine weitere Neuerung ist die sogenannte Frühstartrente. Im Gegensatz zum Altersvorsorgedepot besteht hier aber noch kein aktueller Gesetzesentwurf, sondern lediglich ein Eckpunktepapier. Kinder ab sechs Jahren sollen monatlich 10 Euro staatliche Förderung erhalten – als langfristig wirkendes Startkapital für ihren Vermögensaufbau. Vorgesehen ist eine Einführung zunächst für den Jahrgang 2020.

Altersvorsorgedepot 2027: Was können Sie jetzt schon tun?

Das Altersvorsorgedepot startet zum 1. Januar 2027– abschließen oder einzahlen können Sie also noch nicht. Was bereits jetzt geht:

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Ein Abgleich mit bestehenden Kundendaten der Deutschen Bank erfolgt nicht. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen. 

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Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Sie möchten auf die angekündigte Reform nicht warten?

Hier haben wir bereits heute sofort verfügbare Vorsorge-Angebote für Sie

Wenn Sie sich für einen flexibleren Wertpapier-Sparplan interessieren, haben wir auch schon heute ein gutes Angebot

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Vorsorgeberatung

Nutzen Sie unsere umfassende Finanzexpertise bei einer persönlichen Beratung.

Weitere Informationen:

1  https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html
2 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reform-private-altersvorsorge-2400072

Hinweis: Das Gesetz tritt erst zum 01. Januar 2027 in Kraft, bis dahin sind Detailänderungen möglich. Stand der Informationen: 16.09.2026

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