Staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot – die kommende Reform im Überblick
Die Bundesregierung plant eine grundlegende Modernisierung der geförderten Altersvorsorge. Ab dem 1. Januar 2027 soll hierfür ein neues staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot eingeführt werden. Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, doch wir geben Ihnen bereits heute einen Überblick zum aktuellen Stand.
Was sich ändert
Mit dem neuen Altersvorsorgedepot soll ein staatlich gefördertes Produkt eingeführt werden, das als Grundlage verschiedene Wertpapiere wie z.B. Fonds oder ETFs nutzt. Im Unterschied zur bisherigen Riester Rente sind keine verpflichtenden Beitragsgarantien mehr geplant. Dadurch sollen Anlegerinnen und Anleger die Möglichkeit erhalten, höhere Anlagerisiken einzugehen und entsprechende Renditechancen zu nutzen – angepasst an ihre persönliche Risikobereitschaft. Es bleiben laut Gesetzesentwurf aber weiterhin auch Produkte mit 80 oder 100 prozentiger Beitragsgarantie möglich.
Ergänzend ist ein gesetzlich definiertes Standardprodukt geplant. Es unterliegt fest definierten Merkmalen und einem vorgesehenen Kostendeckel von maximal 1,5 % pro Jahr. Auch an bestehende Riester-Kunden ist im Gesetzesentwurf gedacht. Gemäß aktuellem Stand sollen Riester Verträge in das neue Depot überführt werden können, eine Verpflichtung dazu soll aber nicht bestehen. Für manche Kundengruppen kann die bisherige Förderung nach Riester weiterhin vorteilhaft sein. Unsere Beratung stellt sicher, dass Sie die für Sie passende Lösung erhalten.
Wie die Förderung aussehen könnte
Der aktuelle Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen sieht folgende staatliche Unterstützung im Rahmen des Altersvorsorgedepots vor:
- eine jährliche Grundzulage von bis zu 480 Euro
- für Investments bis 1.200 Euro: 30 Cent Förderung pro angelegtem Euro, ab 2029 sogar 35 Cent
- für weitere 600 Euro: 20 Cent Förderung pro angelegtem Euro
- eine Kinderzulage für das Depot der Eltern von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr
- einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für junge Erwachsene unter 25 Jahren
Beiträge und Zulagen sollen weiterhin steuerlich berücksichtigt werden. Die Prüfung, welche Förderung im individuellen Fall vorteilhafter ist, soll automatisch über das Finanzamt erfolgen.
Früh starten: Förderung für Kinder
Eine weitere Neuerung ist die sogenannte Frühstartrente. Im Gegensatz zum Altersvorsorgedepot besteht hier aber noch kein aktueller Gesetzesentwurf, sondern lediglich ein Eckpunktepapier. Kinder ab sechs Jahren sollen, monatlich 10 Euro staatliche Förderung erhalten – als langfristig wirkendes Startkapital für ihren Vermögensaufbau. Vorgesehen ist eine Einführung zunächst für den Jahrgang 2020.
Zeitplan und nächste Schritte
Da sich das Gesetzgebungsverfahren noch in Bewegung befindet, sind Anpassungen bis zum endgültigen Marktstart möglich. Die neuen Produkte sollen ab 01.01.2027 verfügbar sein. Auch wir bereiten uns frühzeitig vor und entwickeln derzeit Angebote, die Ihnen den Zugang zu den neuen Fördermöglichkeiten ermöglichen. Unsere Expertinnen und Experten werden Sie dabei mit fundierter Beratung und Produkten begleiten.
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