Staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot – die kommende Reform im Überblick
Die Bundesregierung plant eine grundlegende Modernisierung der geförderten Altersvorsorge. Ab dem 1. Januar 2027 soll hierfür ein neues staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot eingeführt werden. Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, doch wir geben Ihnen bereits heute einen Überblick zum aktuellen Stand.
Ihre Vorteile
Grundzulage
bis zu 540 Euro Zuschuss pro Jahr, abhängig von Ihrem Eigenbeitrag
Elternförderung
bis zu 300 Euro pro Kind zusätzlich pro Jahr
Steuervorteil
bis zu 530 Euro Steuererstattung1 über die Einkommensteuererklärung möglich
Riester‑Übertragung
Guthaben bestehender Riesterverträge kann in das neue Produkt eingebracht werden
Was sich ändert
Mit dem neuen Altersvorsorgedepot soll ein staatlich gefördertes Produkt eingeführt werden, das als Grundlage verschiedene Wertpapiere wie z.B. Fonds oder ETFs nutzt. Im Unterschied zur bisherigen Riester Rente sind keine verpflichtenden Beitragsgarantien mehr geplant. Dadurch sollen Anlegerinnen und Anleger die Möglichkeit erhalten, höhere Anlagerisiken einzugehen und entsprechende Renditechancen zu nutzen – angepasst an ihre persönliche Risikobereitschaft. Es bleiben laut Gesetzesentwurf aber weiterhin auch Produkte mit 80 oder 100 prozentiger Beitragsgarantie möglich.
Ergänzend ist ein gesetzlich definiertes Standardprodukt geplant. Es unterliegt fest definierten Merkmalen und einem vorgesehenen Kostendeckel von maximal 1 % effektive Kosten pro Jahr. Hier hat der Bundestag nochmal nachgeschärft, der ursprüngliche Entwurf sah noch einen Kostendeckel von 1,5% vor.
Auch an bestehende Riester-Kunden ist im Gesetzesentwurf gedacht. Gemäß aktuellem Stand sollen Riester Verträge in das neue Depot überführt werden können, eine Verpflichtung dazu soll aber nicht bestehen. Für manche Kundengruppen könnte die bisherige Förderung nach Riester weiterhin vorteilhaft sein. Unsere Beratung stellt sicher, dass Sie die für Sie passende Lösung erhalten.
Neu ist außerdem, dass die Selbstständigen in die Gruppe der Förderberechtigten einbezogen werden sollen.
Wie die Förderung aussehen könnte
Der aktuelle, vom Bundestrag beschlossene Gesetzesentwurf2 sieht folgende staatliche Unterstützung im Rahmen des Altersvorsorgedepots vor:
- eine jährliche Grundzulage von bis zu 540 Euro
- eine jährliche Grundzulage von bis zu 50 Cent Förderung pro angelegtem Euro bis 360 Euro pro Jahr
- für Investments zwischen 360 Euro und 1.800 Euro: 25 Cent Förderung pro angelegtem Euro
- eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr, erreichbar mit einem eigenen monatlichen Beitrag von 25 Euro (Förderquote 1:1)
- einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für junge Erwachsene unter 25 Jahren
Beiträge und Zulagen sollen weiterhin steuerlich berücksichtigt werden. Die Prüfung, welche Förderung im individuellen Fall vorteilhafter ist, soll automatisch über das Finanzamt erfolgen.
Früh starten: Förderung für Kinder
Eine weitere Neuerung ist die sogenannte Frühstartrente. Im Gegensatz zum Altersvorsorgedepot besteht hier aber noch kein aktueller Gesetzesentwurf, sondern lediglich ein Eckpunktepapier. Kinder ab sechs Jahren sollen, monatlich 10 Euro staatliche Förderung erhalten – als langfristig wirkendes Startkapital für ihren Vermögensaufbau. Vorgesehen ist eine Einführung zunächst für den Jahrgang 2020.
Zeitplan und nächste Schritte
Da sich das Gesetzgebungsverfahren noch in Bewegung befindet, sind Anpassungen bis zum endgültigen Marktstart möglich. Die neuen Produkte sollen ab 01.01.2027 verfügbar sein. Auch wir bereiten uns frühzeitig vor und entwickeln derzeit Angebote, die Ihnen den Zugang zu den neuen Fördermöglichkeiten ermöglichen. Unsere Expertinnen und Experten werden Sie dabei mit fundierter Beratung und Produkten begleiten.
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¹ Beispielrechnung: 1.800 € jährliche Einzahlungen, 497 € staatliche Zulagen, 42 % Grenzsteuersatz zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag.