Veranstalter
Veranstalterin der Aktion ist die Degussa Sonne/Mond Goldhandel GmbH, FriedrichEbert-Anlage 35–37, 60327 Frankfurt am Main. Die Aktion findet anlässlich der zweijährigen Kooperation mit der Deutschen Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, statt. Die Deutsche Bank tritt im Rahmen der Aktion als Kooperationspartner auf. Die Durchführung der Aktion erfolgt durch Degussa als Veranstalterin.
Aktionszeitraum und Anlass
Teilnahmeberechtigt sind neu abgeschlossene Degussa Goldsparpläne im Aktionszeitraum vom 01.10.2026 bis 31.12.2026.
Teilnahme über einen Aktionslink "Zum Angebot"
Die Teilnahme an der Aktion setzt voraus, dass der Degussa Goldsparplan samt Kundenkonto im Aktionszeitraum über den dafür vorgesehenen Aktionslink "Zum Angebot" abgeschlossen wird. Die Aktion richtet sich exklusiv an Kunden sowie Mitarbeiter der Deutschen Bank und wird im jeweiligen Partnerumfeld ausgespielt.
Neuer Goldsparplan
Als neuer Goldsparplan gilt ein im Aktionszeitraum neu abgeschlossener und von Degussa bestätigter Goldsparplanvertrag. Ein bereits bestehendes Kundenkonto oder ein bereits bestehender Goldsparplan schließt die Teilnahme nicht aus. Voraussetzung ist, dass im Aktionszeitraum ein zusätzlicher neuer Goldsparplan über den Aktionslink
abgeschlossen wird.
Schließt eine Person mehrere neue Goldsparpläne im Aktionszeitraum ab und erfüllt jeder dieser Goldsparpläne die Aktionsvoraussetzungen, kann für jeden qualifizierten Goldsparplan jeweils ein Jubiläums-Cashback gewährt werden. Der Goldsparplan kann ausschließlich im eigenen Namen abgeschlossen werden. Der Vertragsname des Goldsparplans und die hinterlegten Kontodaten müssen übereinstimmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Cashback eindeutig der
berechtigten Person zugeordnet und auf das passende Konto ausgezahlt werden kann.
Voraussetzungen für den Jubiläums-Cashback
Der Jubiläums-Cashback wird erst nach vollständiger Erfüllung sämtlicher Aktionsvoraussetzungen gewährt. Der Goldsparplan muss mindestens sechs Monate bestehen. Die sechsmonatige Mindestlaufzeit beginnt mit Abschluss des Goldsparplans, d.h. ab dem Datum, an dem die Vertragsunterlagen versendet wurden.
Innerhalb der sechsmonatigen Mindestlaufzeit muss die für die jeweilige CashbackStufe erforderliche Mindesteinzahlungssumme erreicht werden. Einzahlungen können regelmäßig oder unregelmäßig erfolgen; entscheidend ist die erreichte Gesamteinzahlungssumme innerhalb des maßgeblichen Zeitraums. Zurückgebuchte, stornierte oder anderweitig rückabgewickelte Zahlungen werden nicht auf die erforderliche Mindesteinzahlungssumme angerechnet. Fehlgeschlagene oder nicht wirksam ausgeführte Einzahlungen führen jedoch nicht automatisch zum Ausschluss von der Aktion, sofern sie innerhalb der sechsmonatigen Mindestlaufzeit
wirksam nachgeholt werden, die jeweilige Mindesteinzahlungssumme rechtzeitig erreicht wird und der Goldsparplan nicht aktiv pausiert oder gekündigt wurde.
Cashback-Stufen
Der Jubiläums-Cashback ist gestaffelt und richtet sich nach der erreichten
Einzahlungssumme:
- ab 750 Euro - 25 Euro Cashback
- ab 1.500 Euro - 50 Euro Cashback
Cashback-Stufen sind nicht kumulativ. Pro qualifiziertem Goldsparplan wird maximal
ein Jubiläums-Cashback gewährt. Wird die Einzahlungssumme von mindestens 1.500 Euro erreicht, beträgt der Jubiläums-Cashback 50 Euro; ein zusätzlicher 25-EuroCashback wird nicht gewährt.
Auszahlung
Der Jubiläums-Cashback wird nach vollständiger Erfüllung sämtlicher Aktionsvoraussetzungen und deren Prüfung als Cashback ausgezahlt. Die Auszahlung des Cashbacks erfolgt separat auf ein von der Kundin bzw. dem Kunden angegebenes Referenzkonto. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass eine gültige IBAN hinterlegt ist und das Referenzkonto der Vertragsinhaberin bzw. dem
Vertragsinhaber eindeutig zugeordnet werden kann. Das Referenzkonto muss grundsätzlich auf den Namen der Vertragsinhaberin bzw. des Vertragsinhabers geführt werden. Gemeinschaftskonten können berücksichtigt werden, sofern die Vertragsinhaberin bzw. der Vertragsinhaber als Kontoinhaberin bzw. Kontoinhaber des angegebenen Referenzkontos geführt wird und die Auszahlung eindeutig zugeordnet werden kann. Dies gilt insbesondere auch bei Zahlungsarten wie SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte. Die konkrete Hinterlegung der IBAN erfolgt im Rahmen des
Auszahlungsprozesses. Sofern zum Zeitpunkt der Auszahlung keine gültige IBAN
vorliegt, wird die Kundin bzw. der Kunde entsprechend informiert und aufgefordert, die
erforderlichen Kontodaten im Kundenkonto zu ergänzen.
Für die Teilnahme an der Cashback-Jubiläumsaktion ist es zwingend erforderlich, dass die Kundin bzw. der Kunde ein Degussa Kundenkonto besitzt. Das Kundenkonto wird benötigt, damit der Goldsparplan eindeutig zugeordnet und die Cashback-Prüfung sowie Auszahlung korrekt abgewickelt werden können.
Die Auszahlung des Cashbacks setzt den Ablauf der sechsmonatigen Mindestlaufzeit, die vollständige Erfüllung sämtlicher Aktionsvoraussetzungen sowie das vollständige Vorliegen aller für die Auszahlung erforderlichen Daten voraus. Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Auszahlung innerhalb von 30 Kalendertagen.
Kündigung oder Nichterfüllung
Wird der Goldsparplan vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt oder werden die Aktionsvoraussetzungen aus anderen Gründen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf den Jubiläums-Cashback. Wird die Mindesteinzahlungssumme von 750 Euro innerhalb des maßgeblichen Zeitraums nicht erreicht, besteht ebenfalls kein Anspruch auf einen Jubiläums-Cashback.
Kontingent
Das Angebot ist auf insgesamt 500 Jubiläums-Cashbacks limitiert. Degussa behält sich vor, die Aktion bei hoher Nachfrage zu begrenzen oder die Aktion vorzeitig zu beenden. Eine etwaige Begrenzung oder Beendigung wird auf der jeweiligen Aktionsseite kommuniziert. Eine gesonderte Reservierung von Plätzen oder die Führung einer Warteliste erfolgt nicht.
Steuern
Prämien gelten steuerlich als "sonstige Einkünfte" gemäß § 22 Nr. 3 EStG und sind von den Teilnehmenden in ihrer Steuererklärung abzugeben. Degussa übernimmt keine Haftung für steuerliche Konsequenzen.
Änderung oder vorzeitige Beendigung der Aktion
Degussa ist berechtigt, die Aktion bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten, bei Aktionsbeginn nicht vorhersehbaren Grundes mit Wirkung für zukünftige Abschlüsse zu ändern oder vorzeitig zu beenden. Bereits wirksam begründete Ansprüche und die Aktionsbedingungen für bereits abgeschlossene Goldsparpläne bleiben hiervon unberührt. Die Aktion endet für das jeweilige Kundenkontingent spätestens mit dessen vollständiger Ausschöpfung.
Stand: 1.10.2026