Das Pfändungsschutzkonto

Bleiben Rechnungen unbezahlt, können Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirken und damit die Zwangsvollstreckung in Konten des Schuldners betreiben. Die Konten des Schuldners müssen in einem solchen Fall gesperrt werden. Damit man bei einer Pfändung zum Beispiel seine Miete auch weiterhin bezahlen und für die Lebenshaltungskosten aufkommen kann, wurde das „Pfändungsschutzkonto“ eingeführt.

Wie funktioniert ein Pfändungsschutzkonto?

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein Girokonto, bei dem das Guthaben in Höhe des gesetzlich festgelegten Rahmens (Freibetrag) vor Kontopfändungen durch Gläubiger geschützt wird. Damit kann durch das P-Konto die Pfändung zwar nicht verhindert werden, der Schuldner kann aber zumindest über das Guthaben bis zur Höhe des Freibetrags frei verfügen.

Wie kann ich ein Pfändungsschutzkonto einrichten?

Um Ihr vorhandenes Deutsche Bank Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln, ist von Ihnen ein entsprechender Antrag zu stellen. Hierzu wenden Sie sich bitte an den telefonischen Pfändungsservice. Die Rufnummer lautet 069 910–10096.

069 910-10096

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Halten Sie bitte möglichst Ihre Telefon-Banking-Geheimzahl bereit.

Häufige Fragen