Mit einem Klick können Sie Ihre Angaben eingeben und uns Ihre Zustimmung erteilen.
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Bislang hat die Deutsche Bank, so wie andere Banken in Deutschland, üblicherweise bei Bedingungs- und Preisanpassungen von Ihnen keine aktive Zustimmung eingefordert. Ihre Zustimmung galt als erteilt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten vor dem Wirksamwerden der Änderungen Widerspruch eingelegt haben.
Resultierend aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind wir gehalten, Ihre aktive Zustimmung zu den aktuellen Bedingungen und Preisen einzuholen, sofern sich diese seit dem Zeitpunkt der Produkteröffnung geändert haben.
Um unsere vertragliche Basis mit Ihnen eindeutig und für beide Seiten rechtssicher zu gestalten, möchten wir mit Ihnen vorsorglich die Geltung der aktuellen Preise, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen vereinbaren. Wir möchten Sie bitten, uns hierzu Ihre Zustimmung zu erteilen.
Bisher hat die gesamte deutsche Kreditwirtschaft – Banken und Sparkassen – Änderungen von Preisen und Bedingungen an Kunden so kommuniziert, dass diese nicht aktiv zustimmen mussten. Grundlage für diese Vorgehensweise waren zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der deutschen Kreditwirtschaft. Diese Klauseln regelten, wie Bedingungsänderungen und Preisanpassungen wirksam wurden. Die Kunden mussten danach nur innerhalb der jeweils mitgeteilten Frist aktiv werden, wenn sie mit den angebotenen Änderungen nicht einverstanden waren. Nun hat der Bundesgerichtshof diese beiden Klauseln im Geschäft mit Verbrauchern für unwirksam erklärt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Änderungen von Preisen und Bedingungen, die wir Ihnen in der Vergangenheit angeboten haben, nicht wirksam sind.
Infolgedessen sind derzeit mit Ihnen in der Regel nur die Preise und Bedingungen vereinbart, die galten, als Sie Ihr Konto bei uns eröffnet haben bzw. erstmalig eine Debit- oder Kreditkarte von uns erhielten.
Eine Fortsetzung der Geschäftsverbindung auf Basis von alten Preisen und Bedingungen, ist uns aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich. Insbesondere dann nicht, wenn sich die Rechtslage seit Beginn der Geschäftsverbindung mit Ihnen durch Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen verändert hat.
Wir möchten deshalb unsere vertragliche Basis mit Ihnen eindeutig und für beide Seiten rechtssicher gestalten. Hierzu möchten wir mit Ihnen mit Wirkung zu dem in Ihrem Anschreiben genannten Datum die Geltung der aktuellen Preise und Bedingungen vereinbaren. Hierfür benötigen wir Ihre Zustimmung.
Um den aktuellen Anforderungen, die sich für die Banken in Deutschland aus dem BGH-Urteil ergeben, gerecht zu werden, bitten wir Sie um Ihre aktive Zustimmung zu den aktuell geltenden Preisen und Bedingungen, die wir hier noch einmal für Sie zusammen gestellt haben.