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Banken sind laut Kreditwesengesetz § 1 Unternehmen, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben, also Leistungen für den Kredit-, Kapital- und Zahlungsverkehr anbieten. Dazu gehören unter anderem die Vergabe von Krediten, der Handel und die Verwahrung von Wertpapieren oder die Zurverfügungstellung von zum Beispiel Girokonten.

Volkswirtschaftlich betrachtet ist die Bankenwirtschaft eine Schlüsselbranche, da sie die Wirtschaft mit Liquidität versorgt, also die Geldversorgung sicherstellt. Dabei fungieren Banken als Schnittstelle zwischen den Zentralbanken und den weiteren Bereichen der Wirtschaft. Sie nehmen Kapital von Anlegern entgegen und geben dieses an Kapitalnehmer weiter, weshalb man sie auch als Finanzintermediäre bezeichnet.

Grundsätzlich erfüllen Banken drei zentrale Funktionen in einer Volkswirtschaft: die Losgrößen-, die Fristen- und die Risikotransformation.

Losgrößentransformation: Indem Banken viele kleinere Einlagebeträge von Anlegern und Sparern entgegennehmen, ist es ihnen möglich, Kredite mit größeren Volumen auszugeben. Die Bank wandelt also kleinere in größere Beträge um – das funktioniert auch umgekehrt.

Fristentransformation: Banken nehmen kurzfristig angelegte Gelder auf, beispielsweise Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- oder Sparkonten von Kunden, um sie in größeren Beträgen über einen längeren Zeitraum wieder auszugeben – es erfolgt also eine Umwandlung von kurzen zu längeren Fristen. Damit gleichen Banken die unterschiedlichen Interessen von Kapitalanlegern und Kreditnehmern aus. Im Normalfall werden die kurzfristigen Einlagen niedriger verzinst als die langfristigen Kredite, wodurch die Bank einen sogenannten Strukturbeitrag erzielen kann – einfacher ausgedrückt „Geld verdient“.

Risikotransformation: Banken übernehmen für ihre Kunden bestimmte Risiken. Beispielsweise möchte ein sicherheitsorientierter Bankkunde die Sicherheit seiner Spareinlage nicht von einem einzelnen Kreditnehmer abhängig machen und wählt daher bewusst die Bank als Schuldner. Das Kreditrisiko des Anlegers wird durch die Einlagensicherung wesentlich geschmälert, während die Bank das Ausfallrisiko des Schuldners zu tragen hat.

Aufgrund der wichtigen Stellung der Banken innerhalb der Wirtschaftskreisläufe unterliegt der Bankensektor einer umfassenden Regulierung und staatlicher Aufsicht. Auf nationaler Ebene erfolgt diese durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), auf europäischer Ebene und vor allem für größere, systemrelevante Finanzinstitute auch durch die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB).

Quellen: wirtschaftslexikon24.com, gabler-banklexikon.de, bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/EUBankenaufsicht/SSM/ssm_node.html

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Redaktionsschluss: 31. März 2023, 15 Uhr