2ragon/Adobe Stock

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Der Gebäudesektor trägt in Deutschland laut einer Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung rund 40 Prozent zum Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase (THG) bei. Das umfasst die Herstellung, Errichtung, Modernisierung sowie die Nutzung und den Betrieb von Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich vor- und nachgelagerter Prozesse. Entsprechend groß ist das THG-Einsparpotenzial während des gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes.

Genau darauf zielt das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ des Bundesbauministeriums ab. Es unterstützt den Neubau oder Ersterwerb neu errichteter, besonders klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die THG-Emissionen im gesamten Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 vorweisen. Letzteres heißt, dass sie im Betrieb nur 40 Prozent der Primärenergie eines im Gebäudeenergiegesetz definierten Referenzgebäudes verbrauchen. Zudem dürfen keine fossilen bzw. Biomasse-Heizsysteme wie Öl-, Gas- oder Pelletheizungen eingebaut werden.

Die Förderung erfolgt in Form stark zinsverbilligter Kredite mit bis zu 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung in den Programmen 297 (Eigennutzung) und 298 (Vermietung) der staatlichen KfW-Bank. Wird die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ erreicht, beträgt die maximale Kreditsumme 100.000 Euro je Wohneinheit. Erhält ein Gebäude zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), wächst die maximale Kreditsumme auf 150.000 Euro. Für die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines zuvor entsprechend sanierten Objektes kann weiterhin das Pogramm „Wohngebäude – Kredit“ (261) genutzt werden. Anträge für die Förderung können Privatpersonen, Investorinnen und Investoren sowie Unternehmen über ihre jeweilige Hausbank stellen.

Sie haben Interesse an der Investition in eine klimafreundliche Immobilie zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage oder möchten eine Bestandsimmobilie energetisch sanieren? Wie Sie dafür die staatlichen Fördermittel einsetzen können, erläutert Ihnen Ihre Beraterin oder Ihr Berater. Mehr Informationen auf: deutsche-bank.de/pk/kredit-und-immobilien/eigenheim/staatliche-foerderung.html

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Redaktionsschluss: 27. Februar 2023, 15 Uhr