Welche Sanierungsmaßnahmen sind sinnvoll, um Energie zu sparen? Wofür gibt es staatliche Förderung? Individuelle Antworten darauf kann eine Energieberatung geben. Dabei werden auch Energieausweise ausgestellt – wichtige Dokumente, vor allem für Menschen, die Immobilien verkaufen oder vermieten wollen.
Eine energetische Sanierung will gut geplant sein, denn die Maßnahmen schlagen mit vielen Tausend Euro zu Buche. Was im Einzelfall sinnvoll ist, um die Energiekosten und den klimaschädlichen CO₂-Ausstoß zu senken, können nur Fachleute beurteilen – am besten sogenannte Energieberater*innen, die auch Gebäudeenergieausweise ausstellen.
Grundsätzlich ist die Beratung durch unabhängige Expert*innen vor jeder energetischen Sanierungsmaßnahme sinnvoll. Beim „Eignungs-Check Heizung“ der Verbraucherzentralen etwa analysieren die Profis das aktuelle Heizungssystem und geben Empfehlungen für einen Austausch. Vor allem bei älteren Bestandsimmobilien ist es allerdings ratsam, das gesamte Gebäude in den Blick zu nehmen. Denn sind beispielsweise die Wände oder das Dach schlecht oder gar nicht gedämmt, kann eine Einzelmaßnahme wie der Einbau neuer Fenster einfach verpuffen. Zudem drohen negative Effekte wie Schimmelbildung. Bei einer umfassenden Beratung decken die Fachleute sämtliche Schwachstellen auf, liefern ein Konzept zur Komplett- oder Schritt-für-Schritt-Sanierung und erläutern anstehende Kosten und Fördermöglichkeiten.
Wichtig zu wissen: Sollen Fördermittel im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen werden, ist die Beauftragung eines dafür zertifizierten Profis Pflicht.
Die Bezeichnungen Energieberatung und Energieberater*in sind nicht gesetzlich geschützt – anders als die Bezeichnung Gebäudeenergieberater*in, die eine Prüfung vor einer Handwerkskammer voraussetzt. Erste Anlaufstelle für seriöse Adressen sind die Verbraucherzentralen und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wenn klar ist, dass eine umfassende energetische Sanierung ansteht und dafür Fördermittel des Bundes eingesetzt werden sollen, empfiehlt es sich, von vornherein Fachleute aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes der Deutschen Energie-Agentur (dena) zu beauftragen – nur sie dürfen die erforderliche „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) ausstellen. Sie begleiten die Baumaßnahmen und erstellen auch die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) als Beleg für die ordnungsgemäße Durchführung der Sanierungsarbeiten im Hinblick auf die Förderung.
Das hängt von Art und Umfang der Beratung ab.
Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, muss Kauf- und Mietinteressentinnen oder -interessenten spätestens beim Besichtigungstermin einen Energieausweis vorlegen und nach Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrags übergeben. Die wichtigsten Kennzahlen müssen gegebenenfalls bereits in den Immobilienanzeigen veröffentlicht werden.
Energieausweise liefern Kauf- und Mietinteressentinnen oder -interessenten erste Informationen zu Energiebedarf bzw. -verbrauch der Immobilie. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Bedarfsausweis weist den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes aus, der Verbrauchsausweis den tatsächlichen durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre – der allerdings auch vom Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner abhängt. Da sich der Energiebedarf bei Neubauten nur rechnerisch ermitteln lässt, gibt es für sie nur den Bedarfsausweis. Das Gleiche gilt, wenn keine verwendbaren Verbräuche vorliegen, etwa weil das Haus länger leer stand.
Der wichtigste Wert in einem Energieausweis ist der Endenergiebedarf oder -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter. Mit dem Preis für den verwendeten Brennstoff oder Energieträger lassen sich daraus die Heizkosten berechnen. Orientierung geben zudem die Energieeffizienzklassen von A+ bis H – so wie bei Elektrogeräten. Gut zu wissen: Im Laufe der Jahre wurden die Effizienzklassen innerhalb des Labels verschoben. Ein und dasselbe Haus kann mit einem Energieausweis nach älterer Berechnung im grünen Bereich liegen, aber nach neueren Berechnungen im gelben oder roten landen.
Für Immobilieneigentümer*innen ist der Energieausweis eine Orientierungshilfe, denn er zeigt Mängel und mit welchen Maßnahmen sich die Energiebilanz eines Hauses verbessern lässt.
Nur qualifizierte Architektur- und Ingenieurbüros (z. B. über Architekten- bzw. Ingenieurkammern) sowie Energieberatungen dürfen einen Energieausweis ausstellen. Entsprechende Fachleute finden sich zum Beispiel bei der Deutschen Energie-Agentur (dena). Wird nachweislich ein fehlerhafter Ausweis überreicht, drohen Geldstrafen. Lassen Sie sich vor der Beauftragung zeigen, dass das entsprechende Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die Ansprüche bei einem fehlerhaft ausgestellten Ausweis abdecken kann.
Das hängt unter anderem von der Gebäudegröße, dem Aufwand für die Erfassung der unterschiedlichen Bauteile, dem Heizsystem und den vorliegenden Bauunterlagen ab. Da ein Bedarfsausweis aufwendiger ist, kostet er in der Regel mehr als ein Verbrauchsausweis. Mehr Informationen zu den Kosten für Energieausweise erhalten Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
Gut zu wissen: Eine Energieberatung ist weder beim Verbrauchs- noch beim Bedarfsausweis inbegriffen. Wird ein Ausweis im Zusammenhang mit einer durch das BAFA geförderten Energieberatung ausgestellt, erhält man die Förderung auch für das Ausstellen des Energieausweises.
Verbrauchs- wie Bedarfsausweis haben eine offizielle Registriernummer und sind zehn Jahre gültig – zumindest, bis sich durch eine Modernisierung der Heizung oder Gebäudehülle die energetische Qualität ändert.
Bei den Inhalten handelt es sich um eine Marketingmitteilung, die keine persönliche Beratung darstellen. Individuelle Informationen können Energieberater*innen geben.
Redaktionsschluss: 03.04.2023