Beim Festgeld (Termineinlage) wird eine bestimmte Laufzeit vereinbart, nach der Sie automatisch über das angelegte Geld verfügen können. Beim FestzinsSparen hingegen handelt es sich um eine Spareinlage und Sie müssen eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Ablauf der Festzinsdauer einhalten, bevor über die Einlage verfügt werden kann. Erfolgt hingegen keine Kündigung, wird der Anlagebetrag zum dann geltenden Zinssatz für die gleiche Anlagedauer automatisch wieder angelegt (gemäß Prolongationsabrede in den Bedingungen für das FestzinsSparen).
1,6 % p.a.* Zinsen mit FestzinsSparen für 12 Monate
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* Der feste Zins von 1,6 % p.a. gilt für eine Anlage für 12 Monate ab 2.500 Euro. Angebot freibleibend. Stand: 02. Juli 2025
Zinssätze mit einer Laufzeit von 6 Monaten bis zu 8 Jahren
Laufzeit | Zinssatz* z.Zt. pro Jahr |
---|---|
6 Monate | 1,60 % |
1 Jahr | 1,60 % |
2 Jahre | 1,60 % |
3 Jahre | 1,60 % |
4 Jahre | 1,70 % |
5 Jahre | 1,70 % |
6 Jahre | 1,70 % |
7 Jahre | 1,70 % |
8 Jahre | 1,70 % |
* Laufzeit 6 Monate bis 8 Jahre, Verzinsung laufzeitabhängig. Hinweis: Wenn Sie über Ihren Anlagebetrag verfügen möchten, können Sie diesen mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Ende der Laufzeit kündigen.