- Schäden durch versicherte Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm, Hagel
- Schäden durch Blitz bzw. Überspannung
- Einbruchdiebstahl und/oder Raub
- Kosten für Hotelunterbringung bei Unbewohnbarkeit Ihrer Wohnung
- Bewachungskosten
- Hausratgegenstände in privat genutzten Garagen am Versicherungsort
- Vorübergehend außerhalb der Wohnung befindlicher Hausrat (Außenversicherung)
Den Hausrat für Ihren persönlichen Bedarf absichern
Wenn Ihnen Ihr Zuhause und alles, was an Hausrat dazugehört, am Herzen liegt, hilft Ihnen eine Hausratversicherung. Hier finden Sie einige Beispiele für Alltagssituationen, in denen Ihre Hausratversicherung zum Einsatz kommt.
Vorteile im Überblick
Schutz vor unvorhergesehenen Ereignissen
Absicherung Ihres Hausrates zum Neuwert
Zusatzpakete wie Fahrraddiebstahl zubuchbar
Leistungen im Überblick
Fahrraddiebstahl vor der Haustür
Ihr abgeschlossenes Fahrrad wurde in der Nacht von Samstag auf Sonntag vor der Haustür eines Freundes gestohlen, obwohl es mit einem Schloss fest an einem Fahrradständer befestigt wurde. Wenn Sie Ihr Fahrrad mitversichert haben, dann ersetzt die Hausratversicherung Ihnen den Neuwert bis zur vereinbarten Höhe.


Diebstahl im Urlaub
Ihre Kamera wurde im Urlaub gestohlen. Im Rahmen der sogenannten Außenversicherung ist Ihr Hausrat auch versichert, wenn Sie nicht zu Hause sind. Allerdings nur bei Diebstahl aus verschlossenen Räumen, wie z.B. Hotelzimmern.
Überschwemmung der Wohnung
Der Schlauch Ihrer Spülmaschine platzt und durch austretendes Wasser wird Ihre und die darunterliegende Wohnung überschwemmt. Die Hausratversicherung zahlt den Schaden am eigenen Hausrat. Für Schäden in der Nachbarwohnung kommt eine Privathaftpflichtversicherung auf.

In drei Schritten zu Ihrer Hausratversicherung
Daten eingeben
Geben Sie alle relevanten Daten ein.
Tarif auswählen
Details vergleichen und persönlichen Versicherungsschutz wählen.
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Bei unserem exklusiven Versicherungspartner Zurich können Sie direkt online abschließen.
Erstinformation nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung