Anfang des Jahres habe ich meiner KfZ-Versicherung einen kleinen Parkschaden gemeldet. Es war nicht viel aber das Auto ist fast neu und ich bin deshalb extra noch Vollkasko versichert. Letzte Woche bekam ich den unerfreulichen Brief von der Versicherung, die mir mitteilte, dass sich meine Versicherungsprämie zum nächsten Jahr erhöht. Kann man da etwas machen?
Ja, das ist natürlich ärgerlich aber ein übliches Vorgehen. Meldet man der Versicherung einen Schaden, ändert sich der sogenannte „Schadenfreiheitsrabatt“. Bevor man also einen Kasko-Schaden bei der KfZ-Versicherung meldet, sollte man immer abwägen, was das Portemonnaie stärker belastet: die Kosten für die Reparatur oder die Erhöhung der Versicherungsprämie durch einen schlechteren Schadenfreiheitsrabatt. Dieser hat einen enormen Einfluss auf die jährliche Versicherungsprämie: fährt man zum Beispiel 10 Jahre unfallfrei, kann man bis zu 60% am Versicherungsbeitrag sparen. Das ist eine Menge Geld. Was Sie jetzt tun können: prüfen Sie, ob Sie den „Unfallschaden zurückkaufen“ können. Handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, d.h. es geht um die Begleichung der Kosten, die durch den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners entstanden sind, ist der Rückkauf grundsätzlich möglich. Hat man hingegen eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, d.h. wir sprechen von einem Schaden am eigenen Fahrzeug, wie von Ihnen beschrieben, ist dies nicht zwangsläufig der Fall. Was das bedeutet: Evtl. können Sie die Kosten, die von der Versicherung erstattet wurden, selbst tragen, also den Erstattungsbetrag zurückzahlen. Das macht dann Sinn, wenn dieser Betrag niedriger ist als die andernfalls anfallende Erhöhung der Versicherungsprämie.
Und noch ein Tipp: Einige Versicherungen bieten die Möglichkeit, einen Rabattschutz zu vereinbaren. Mit dieser zusätzlichen Vereinbarung wird man nach einem gemeldeten Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Das kann sinnvoll sein, wenn man bereits eine hohe Schadenfreiheitsklasse hat.