Die Wohnungsbauprämie ist eine Förderung des Staats für Bausparverträge.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine Förderbank. Sie bietet zusätzlich zur Finanzierung über die Hausbank vergünstigte Kredite und Zuschüsse beim Kauf, Bau oder der Sanierung von Wohneigentum. Sie fördert die energetische Sanierung in Deutschland.
Förderprogramme:
- Bis 100.000 Euro im Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) (297 eigengenutzte Objekte/298 vermietete Objekte), Stufe Klimafreundliches Wohngebäude, für den Bau oder Kauf eines Effizienzhaus 40 NH.
- Bis 150.000 Euro im Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) (297 eigengenutzte Objekte/298 vermietete Objekte), Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG)- , für den Bau oder Kauf eines Effizienzhaus 40 NH.
- Bis 150.000 Euro im Programm BEG Wohngebäude – Kredit (261) für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus in der Erneuerbaren-Energie-Klasse (EE) – z.B. bei Sanierung zum Effizienzhaus 40 EE
- Bis 120.000 Euro im Programm BEG Wohngebäude – Kredit (261) für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus – z.B. bei Sanierung zum Effizienzhaus 40
- Förderung der Baubegleitung mit einem zusätzlichen Kreditbetrag bis 10.000 Euro (nur bei Sanierung zum Effizienzhaus im Programm 261)
Attraktive Tilgungszuschüsse:
- Bis zu 37.500 Euro im Programm BEG Wohngebäude – Kredit (261) für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus in der Erneuerbaren-Energie-Klasse (EE) – z.B. bei Sanierung zum Effizienzhaus 40 EE
- Bis zu 24.000 Euro im Programm BEG Wohngebäude – Kredit (261) für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus – z.B. bei Sanierung zum Effizienzhaus 40
- Bis 5.000 Euro pro Wohneinheit für die Baubegleitung (nur bei Sanierung zum Effizienzhaus im Programm 261)
Neu seit 16.10.2023: günstiges KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (Programm 300)
Gefördert wird der Neubau sowie der Kauf von neuem selbstgenutzten und klimafreundlichen Wohneigentum in Deutschland.
Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen, die allein, als gemeinsamer Haushalt mit Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft Wohneigentum bauen oder erwerben möchten. Bei Antragstellung muss in deren Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind leben, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro bei Haushalten mit einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, betragen. Für die Bemessung dieser Einkommensgrenze werden nur Kinder berücksichtigt, die bei Antragstellung geboren und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit.
Folgende Förderstufen gibt es:
- Klimafreundliches Wohngebäude: entspricht dem Standard Effizienzhaus 40
- Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: entspricht dem Standard Effizienzhaus 40 und verfügt zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM).
Förderung mit zinsverbilligten KfW-Krediten:
Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:
- 1 oder 2 Kinder: maximaler Kreditbetrag 170.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: maximaler Kreditbetrag 200.000 Euro
- ab 5 Kinder: maximaler Kreditbetrag 220.000 Euro
Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:
- 1 oder 2 Kinder: bis zu 220.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: bis zu 250.000 Euro
- ab 5 Kinder: bis zu 270.000 Euro
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