Gibt es die Formulare auch in anderen Sprachen?
Die DB Privat- und Firmenkundenbank AG bietet als international tätige Bank alle Formulare in deutscher und englischer Sprache an.
Welche Formulare muss ich für die Kontoeröffnung versenden?
Die kompletten und von der Botschaft beglaubigten Kontoeröffnungsunterlagen müssen durch die Deutsche Botschaft/Konsulat an uns versendet werden.
Sollte sich eine Deutsche Bank Repräsentanz in Ihrem Land befinden, die bei der Eröffnung des Sperrkontos unterstützt, können Sie mit dem ausgefüllten Formular, Ihrem Reisepass, dem Nachweis über Mittelherkunft und dem Zulassungsschreiben der
Universität/Sprachschule mitschicken.
Was muss ich bei „interne Vermerke“ eintragen?
Bitte lassen Sie dieses Feld leer. Dieser Abschnitt wird von der Bank/Repräsentanz befüllt.
Was muss ich bei „steuerlich relevante Angaben“ eintragen?
In diesem Feld ist keine Angabe erforderlich.
Was muss ich bei den persönlichen Angaben unter "Ich bin ausschließlich in Deutschland / folgenden Ländern außerhalb Deutschland steuerlich ansässig“ ankreuzen?
Hier müssen Sie die zutreffende Antwort ankreuzen - je nachdem, wo Sie steuerlich veranlagt sind.
Was muss ich in den Feldern Land und W-IdNr./IdNr. eintragen?
Wenn Sie das Feld "Ich bin in folgenden Ländern außerhalb Deutschlands steuerlich ansässig" angekreuzt haben, müssen Sie hier das jeweilige Land bzw. die Länder sowie Ihre Steuernummer(n) eintragen (IdNr. : Taxpayer Identification Numbers). Sollten Sie keine Steuernummer besitzen, tragen Sie hier bitte „nicht vorhanden“ ein.
Was kostet die Kontoführung?
Die Kontoführung des Sperrkontos in Deutschland 5,90 Euro monatlich. Kosten für zusätzliche Leistungen über den Umfang der Inklusivleistungen des AktivKontos, entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis. Zusätzlich wird ein Entgelt für die Sperre in Höhe von 150,00 Euro erhoben.
Brauche ich ein zweites Konto, welches nicht gesperrt ist?
Die Eröffnung weiterer Konten ist nicht notwendig. Im Rahmen des monatlich verfügbaren Betrages können Sie sämtliche Leistungen eines normalen Girokontos nutzen.
Bekomme ich eine Debitkarte / Kreditkarte?
Die Beantragung einer Kreditkarte mit Direktdisposition, nämlich der Deutsche Bank Card Plus (Debitkarte) ist ohne weiteres möglich. Bitte informieren Sie sich hierzu in ihrer Filiale.
Auf dem Zusatzblatt sind Beträge vorgedruckt. Meine Botschaft verlangt andere Beträge. Was muss ich tun?
Die auf dem Zusatzblatt vorgedruckten Beträge sind die am häufigsten verwendeten Standardbeträge. Sollten von der deutschen Botschaft andere Beträge gefordert werden, tragen Sie diese bitte in die nebenstehenden leeren Felder ein.
Was ist mit „Sockelbetrag“ gemeint?
Der Sockelbetrag ist ein Betrag, der auch nach Ende der monatlichen Verfügung, zum Beispiel Bargeldauszahlung, Überweisung, Dauerauftrag und Lastschrift bis zur endgültigen Sperrfreigabe durch die deutsche Botschaft oder die Ausländerbehörde auf Ihrem Konto gesperrt bleibt.
Warum kostet das Sperrkonto 150 Euro?
Dies ist das mit Ihnen gemäß unterschriebenem Kontoeröffnungsantrag bzw. Zusatzblatt zur Eröffnung/Verlängerung vereinbarte Entgelt für die erstmalige Einrichtung und jede Verlängerung der Sperre und die Bestätigung derer an die jeweilige deutsche Botschaft im Ausland oder die für Ihren aktuellen Wohnort zuständige Ausländerbehörde in Deutschland.
Muss ich die 150 Euro extra einzahlen?
Bei Gutschrift Ihres kompletten Sperrguthabens belasten wir einmalig den mit Ihnen vereinbarten Servicepreis in Höhe von 150 Euro. Damit Ihnen von Anfang an die volle monatliche Summe zur Verfügung steht, empfehlen wir Ihnen, diese 150 Euro für den Servicepreis zusätzlich mit zu überweisen. Bitte beachten Sie bei der Überweisung auch anfallende Gebühren, welche Ihnen Ihre Hausbank in Verfügung stellt.
Muss ich das Zulassungsschreiben der Universität beifügen?
Dies ist zwingend notwendig, da das Sperrkonto nur von Studenten beantragt werden kann.
Warum kann ich den Kontoeröffnungsantrag nicht in Blankoversion ausdrucken?
Der Kontoeröffnungsantrag ist am PC zu befüllen. Nach Erfassen aller Pflichtfelder kann das Dokument ausgedruckt werden.
Warum erscheint der Hinweis "ungültig", wenn ich den Kontoeröffnungsantrag ausdrucke?
Der Hinweis "ungültig" erscheint, weil nicht alle Pflichtfelder erfasst worden sind. Bitte überprüfen Sie alle rot umrandeten Felder auf dem Dokument. Nachdem alle Pflichtfelder erfasst worden sind, entfernt sich der Hinweis automatisch und Sie können das Dokument ausdrucken.
Welche Belege können zum Nachweis der Mittelherkunft eingereicht werden?
Akzeptierte Belege für den Nachweis der Mittelherkunft sind z.B. Kontoauszüge, Stipendiumsnachweise oder Schenkungsnachweise. Der Nachweis muss mindestens dem Betrag entsprechen welcher zu Beginn auf das Konto überwiesen wird. Der Nachweis darf nicht älter als drei Monate sein. Der Nachweis muss von der Person sein welche auf dem Antrag als überweisende Person vermerkt ist. Sollte der Betrag von mehreren Personen stammen, müssen alle auf dem Antrag vermerkt werden und entsprechende Nachweise beigefügt werden. Der Nachweis muss auf Deutsch oder Englisch sein.
Müssen die Belege zum Nachweis der Mittelherkunft im Original eingereicht werden?
Für den Nachweis der Mittelherkunft können Sie Kopien einreichen, jedoch müssen diese eine gut lesbare Qualität ausweisen.
In welcher Sprache werden Belege zum Nachweis der Mittelherkunft akzeptiert?
Akzeptiert werden nur Belege in deutscher und englischer Sprache.
Ich habe innerhalb der letzten Tage mehrfach das Kontaktformular genutzt und noch immer keine Antwort erhalten!
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ihrer Kontaktanfrage gewisse Zeit benötigt. Um eine Mehrfachbearbeitung zu vermeiden und eine zügige Bearbeitung aller Anfragen gewährleisten zu können, bitten wir von Mehrfachanfragen abzusehen.
Bei ständig vorkommenden Fragen können Sie uns gerne kontaktieren:
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